Die letzte Erhöung der Schwellenwerte erfolgte per Gesetz im April 2024, gilt aber rückwirkend seit dem Geschäftsjahr 2023. Dies hatte zunächst auch Auswirkungen für viele Unternehmen hinsichtlich der anstehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, was aber durch eine zwischenzeitliche Verkleinerung des Pflichtanwenderkreises nun nicht mehr relevant ist.