Implementation Guidance ESRS Standards

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die diese auslegenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind trotz der enthaltenden erläuternden Ausführungen sehr herausfordernd. Weitere begleitende Unterlagen fehlen aktuell noch. Das EFRAG Sustainability Reporting Board (EFRAG SRB) hat nun aber zumindest die Konsultation von 3 Anwendungshinweisen gestartet.

Neuartige Inhalte und direkte Prüfung

Die besondere Herausforderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt für viele Unternehmen darin, dass über tendenziell neuartige Dinge (Umwelt-, Sozial- und Governanceaspekte in der gesamten Wertschöpfungskette und auch unter Einbezug von Auswirkungen auf die Unternehmensumwelt) in die Berichterstattung integriert werden müssen. Diese müssen sogar bereits ab der ersten Erstellung mit zumindest begrenzter Sicherheit von dem Abschlussprüfer oder ggf. einem anderen dafür akkreditierten Prüfer (die deutsche Umsetzung der CSRD steht noch aus, in der dies abschließend geklärt wird) geprüft werden. Daher stehen große Änderungen der Berichterstattungs- und der gesamten Steuerungs- und Überwachungssysteme (insb. Risikomanagementsystem, Compliance Managementsystem u.s.w.) an. Es ist zu empfehlen, bereits für 2024 einen freiwilligen Probebericht zu erstellen, um die Herausforderungen der verpflichtenden Anwendung für 2025 zu identifizieren und meistern zu können.

Leider fehlen weitere begleitende Unterlagen, so stehen etwa die angekündigten Standards für Branchenspezifika und KMU sowie die Taxonomie für die elektronische Berichterstattung weiter aus – es gibt bislang nicht einmal veröffentlichte Entwürfe. Die Taxonomie könnte als Checkliste der nötigen Datenpunkte fungieren und die Vollständigkeit der Berichterstattung gut unterstützen.

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EFRAG arbeitet an Implementation Guidance zu den ESRS Standards

Das EFRAG Sustainability Reporting Board (EFRAG SRB) hat für die weiter verpflichteten Unternehmen nun aber zumindest erste Einblicke in den ersten öffentlichen Arbeitsstand der Implementation Guidance zu den ESRS Standards gewährt. Hierzu hat der SRB die ihm zur Diskussion vorgelegten entsprechenden Arbeitspapiere veröffentlicht. Dabei werden Ansätze zur Lösung der zentralen Herausforderungen erläutert:

  • zum einen die Wesentlichkeitsanalyse (Implementation guidance on materiality assessment, MAIG)
  • und zum anderen den Einbezug der Wertschöpfungskette (Implementation guidance on value chain, VCIG) in die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.

Leider wurde auf der Sitzung betont, dass es sich hierbei um Diskussionsgrundlagen handele, die in keiner Weise als endgültig anzusehen seien. Die SRB-Mitglieder hatten sowohl inhaltliche als auch prozessuale Anmerkungen und wurden gebeten, im Nachgang zur Sitzung eventuelle weitere Anmerkungen im Schriftwege zu adressieren. Somit zieht sich diese nötige Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung leider auch weiter hin. Dennoch wird die Komplexität etwa bezüglich des für die Wesentlichkeit von Auswirkungen nötigen Stakeholderdialogs deutlich – immerhin haben die beiden Leitfäden im Entwurf knapp  50 bzw. gut 30 Seiten, von denen jeweils die Hälfte die Erläuterung der Regelungen und die umfangreichen FAQs einnehmen.

Für die Auseinandersetzung mit dem nötigen Aufsetzen einer Wesentlichkeitsbestimmung und der Ausgestaltung von Systemen unter Einbezug der Wertschöpfungskette sind die Papiere aber bereits jetzt eine gute Unterstützung.

Konsultation zu 3 Anwendungshinweisen gestartet

Das EFRAG Sustainability Reporting Board (EFRAG SRB) hat am 22.12.2023 die Konsultation von 3 Anwendungshinweisen gestartet, die bis zum 2.2.2024 kommentiert werden können. Dabei handelt es sich um die vom EFRAG SRB priorisierten Dokumente zu den anspruchsvollsten Aspekten der ESRS-Implementierung:

  • Entwurf EFRAG IG 1: Leitfaden zur Umsetzung der Wesentlichkeitsbewertung
  • Entwurf EFRAG IG 2: Leitfaden zur Umsetzung der Wertschöpfungskette
  • Entwurf EFRAG IG 3: Detaillierte Leitlinien zur Implementierung von ESRS-Datenpunkten und begleitende Erläuterungen.

Diese Dokumente sind nicht verbindlich und unterstützen die Implementierung wie folgt:

  • Entwurf IG 1 beschreibt die Berichtspflichten zur Wesentlichkeitsbewertung einschließlich der Darstellung möglicher Schritte des Prozesses. Außerdem enthält es FAQs zur doppelten Wesentlichkeitsbeurteilung, um Umsetzungshinweise aus praktischer Sicht zu geben.
  • Entwurf IG 2 beschreibt die Berichtspflichten zur Wertschöpfungskette im Rahmen der Wesentlichkeitserklärung, für Wirkungs-, Risiko- und Chancenmanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Es wird die Berichtsgrenze des Konzerns für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich der operativen Steuerung erörtert. Das Dokument enthält außerdem FAQs mit weiteren Informationen und die „Wertschöpfungskettenkarte“ fasst die VC-Auswirkungen je nach Offenlegungspflicht zusammen.
  • Entwurf IG 3, enthält die vollständige Liste der detaillierten Anforderungen, die in jeder Offenlegungsanforderung und den zugehörigen Anwendungsanforderungen enthalten sind (ESRS-Datenpunkte), in einem Excel-Format. Die Datei verfügt über zusätzliche Informationen (Spalten), die zum Navigieren und Filtern des Inhalts (d. h. des entsprechenden Absatzes und der Unterabsätze jedes Elements) nützlich sind. Diese Liste kann als Grundlage für eine Abweichungsanalyse dienen.

Interessengruppen werden gebeten, Feedback zu den Entwürfen der Umsetzungsleitfäden zu geben, indem sie die entsprechenden Fragebögen online ausfüllen.

Link zu allen Dokumenten und Zugang zu den Fragebögen (in in englischer Sprache)

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ESRS Set 1 – EU-Kommission veröffentlicht Delegierten Rechtsakt

DRSC-Kurzumfrage zur Implementierung der ESRS unter den DAX 40-Unternehmen

Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, EFRAG, ESRS