Die Bilanzierung von crypto-assets ist nicht eindeutig geregelt, daher versucht die EFRAG eine Diskussion unter betroffenen Anwendern anzustoßen, um die Finanzberichterstattung solcher Vermögenswerte einheitlicher zu gestalten.mehr
Das kurzfristige Amendment des IASB zur Bilanzierung von Mietkonzessionen unter Berücksichtigung des Einflusses von Covid-19 verweilt aktuell noch auf EU-Ebene.mehr
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Die EFRAG hat eine Stellungnahme im Entwurf veröffentlicht, in der es um die vorgeschlagene Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts der Änderungen an IAS 1 zum Ausweis von Schulden geht.mehr
Die Vorschläge des IASB betreffen IAS 1 und sehen eine Änderung zur Offenlegung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vor (wesentlich vs. bedeutend). Die EFRAG hält zwei Klarstellungen für notwendig.mehr
Die vorgeschlagenen Änderungen durch ED/2019/5 betreffen eine Ausnahme zur initial recognition exemption, die insbesondere für IFRS 16 Relevanz hat.mehr
Die Vorschläge des IASB in ED/2019/6 betreffen IAS 1 und sehen vor die wesentlichen und nicht bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden offenzulegen.mehr
Die vorgeschlagenen Änderungen durch ED/2019/5 betreffen eine Ausnahme zur initial recognition exemption.mehr
Der Umgang mit den für die Praxis besonders relevanten Agenda Decisions wird im überarbeiteten Handbuch konkretisiert.mehr
Die vom IASB vorgeschlagenen Änderungen durch ED/2019/2 finden seitens EFRAG ein überwiegend positives Urteil.mehr
Die von der EFRAG zur Übernahme empfohlene Änderung betrifft eine Klarstellung zur Definition eines business nach IFRS 3.mehr
Nur die redaktionellen Änderungen an den einzelnen Standards infolge der Überarbeitung des Rahmenkonzepts werden für die EU-Übernahme empfohlen, das Rahmenkonzept selbst bleibt weiterhin ohne EU-Endorsement.mehr
EFRAG hat in einem Schreiben an das IASB bestimmte Aspekte von IFRS 17 hervorgehoben, die aus Sicht von EFRAG einer weiteren Prüfung bedürfen.mehr
Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8 mit Ausnahmen für rückwirkende Änderungen infolge von Non-IFRICs finden derzeit keine Zustimmung durch EFRAG.mehr
Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8 finden seitens DRSC und EFRAG nur teilweise Zustimmung, insbesondere das DRSC sieht die eigentliche Fragestellung zur Zulässigkeit von retrospektiven Anpassungen nicht adressiert.mehr
EFRAG hat alle Änderungen (IAS 40, IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28) sowie den neuen IFRIC 22 vorbehaltlos für eine Übernahme in EU-Recht empfohlen.mehr
Die EFRAG hat in einem Schreiben an die Europäische Kommission ihre Bedenken zu der Option der frühzeitigen Anwendung in Bezug auf die Anpassungen betreffend der Bewertung von Beteiligungen at equity (IAS 28) mitgeteilt.mehr
Der Bericht mit Antworten zu dem seitens EFRAG initiierten Fragebogen über mögliche Auswirkungen von IFRS 16 auf Finanzkennzahlen und Kreditbedingungen (covenants) zeigt ein geteiltes (Erwartungs-)Bild auf der Anwenderseite.mehr
Der IASB hat den Zeitpunkt der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 15 nun final auf den 1. Januar 2018 festgelegt. Die EFRAG hat zeitnah ebenfalls Empfehlungen zu weiteren Klarstellungen an IFRS 15 herausgegeben.mehr
Die EFRAG stimmt für eine weitere Aussetzung des Übernahmeprozesses, bezogen auf Anpassungen die Bewertung von Beteiligungen at equity betreffend, und somit für die Vorgaben in IAS 28.mehr
Die EFRAG hat Bedenken, ob die als rein redaktionell vorgesehenen Änderungen durch ED/2015/4 an den einzelnen Standards nicht doch weitreichendere Folgen haben könnten.mehr
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) sieht noch Präzisierungsbedarf bei den geplanten Änderungen an IAS 12. Konkret geht es um latente Steuern. Der bisherige Entwurf führe zu Missverständnissen, betont die EFAGmehr
Die EFRAG wird mit anderen europäischen Standardsettern einen Feldversuch zur Umsetzung des IFRS 9 starten. Ziel ist es, den Einfluss der neuen Vorschriften nach ED/2012/4 in Bezug auf die gegenwärtige Klassifizierung und Bewertung herauszufinden.mehr