Leasing




Radfahrerin
Radfahrerin
Fahrräder und E-Bikes

Dienstrad: Leasing, Überlassung, Übereignung und Aufladen von E-Bikes

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland laut Statista erneut über 2 Millionen E-Bikes verkauft. Der Trend zum E-Bike hält damit weiter an. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Unterstützung durch Arbeitgeber, die diese Form der Mobilität im Rahmen von steuerlich begünstigten Dienstfahrrädern fördern. Besonders verbreitet ist das E-Bike-Leasing über das Modell der Gehaltsumwandlung. Hier lesen Sie mehr zu den lohnsteuerlichen Besonderheiten für Arbeitgeber.

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Dienstwagen_Fuhrpark_Geschäftswagen_Mercedes_DSC5378
Dienstwagen_Fuhrpark_Geschäftswagen_Mercedes_DSC5378
Fahrzeugleasing

Mehr Flexibilität durch offene Leasingverträge

Controller erkennen, dass die Fuhrparks ihrer Unternehmen beim Leasing zu viel bezahlen. Verträge werden kritisch hinterfragt und Alternativen erwogen. Alternativen - neben dem Fahrzeugkauf - ist  der kaufähnliche „offene“ Leasingvertrag entsprechend dem Leasingerlass von 1971 (Vollamortisationsvertrag). Was der Unterschied zwischen „geschlossenen“ und „offenen“ Leasingverträgen ist und welche Vorteile offene Leasingverträge im Vergleich zu „geschlossenen“ Leasingverträgen bieten lesen Sie in dieser News. 






























Spielzeugauto parkt auf Taschenrechner hinter Buntstift
Spielzeugauto parkt auf Taschenrechner hinter Buntstift
Finanzierung

Leasing bei Investitionen immer wichtiger

Speziell kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus fast allen Branchen nutzen Leasing immer stärker als Finanzierungsalternative zu klassischen Krediten. Dabei dominiert das Fahrzeugleasing, aber zunehmend werden auch andere Investitionsgüter, wie Maschinen oder IT-Systeme mit Leasing angeschafft und finanziert. Insgesamt wurden 2017 Investitionen von fast 60 Mrd. EUR per Leasing finanziert, so das Ergebnis einer aktuellen KfW-Studie.








Kabelgewirr von Server mit blauem Licht im Hintergrund
Kabelgewirr von Server mit blauem Licht im Hintergrund
FG Kommentierung

Zurechnung und AfA-Berechtigung beim Sale-and-lease-back

Ein Leasingobjekt ist steuerlich dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser den Leasinggeber und zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bei gewöhnlichem Ablauf des Sale-and-lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt wirtschaftlich ausschließen kann und zudem die vertraglichen und tatsächlichen Abläufe darauf angelegt sind, dass der Leasinggeber am Ende der Laufzeit das Leasingobjekt zu dem bereits vorvereinbarten Kaufpreis zurückerwerben muss.