Das zeitlich befristete Amendment des IASB zur Bilanzierung von Mietkonzessionen unter Berücksichtigung des Einflusses von Covid-19 soll um ein Jahr verlängert werden.mehr
Am 12. Februar ist der "International Winter Bike to Work Day", der die Menschen dazu aufruft, mit dem Rad zur Arbeit oder zur Schule zu fahren. Und Fahrradfahren boomt: 9,2 Prozent mehr Fahrräder verkaufte die Branche laut Zweirad-Industrie-Verband im ersten Halbjahr 2020 gegenüber 2019. Arbeitgeber können sich diese Entwicklung für Mitarbeiter-Benefits zunutze machen. Wir zeigen, was bei Dienstfahrrädern zu beachten ist und welche Leasing-Modelle es gibt.mehr
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Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass Einnahmenüberschussrechner einmalige Leasingsonderzahlungen für einen Firmenwagen über die Leasingdauer verteilen müssen, sodass sie periodengerecht in die Gesamtkosten des Fahrzeugs für die Kostendeckelung einfließen.mehr
Für die Überlassung eines Dienstrads an Arbeitnehmer gibt es viele Steuervorteile. Besonders beliebt ist das Modell der Entgeltumwandlung beim E-Bike-Leasing. Was Arbeitgeber lohnsteuerlich bei betrieblichen Fahrrädern und E-Bikes beachten sollten.mehr
Das LfSt Niedersachsen hat sich zu der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leasingverträgen geäußert und dies in der ESt-Kartei zu § 6 Karte 4.2 niedergelegt. Die Verfügung gliedert sich in 4 Teilbereiche, deren wesentliche Inhalte nachfolgend für die Praxis dargestellt werden.mehr
Ist der Entnahmewert für die private Fahrzeugnutzung bei einem EÜR-Rechner auf die im Jahr tatsächlich abgeflossenen Fahrzeugkosten zu deckeln, oder ist der nach der 1%-Methode ermittelte (höhere) Wert im Hinblick darauf anzusetzen, dass die im Vorjahr für das Fahrzeug geleistete Leasing-Sonderzahlung anteilig dem betreffenden Kalenderjahr zuzurechnen ist?mehr
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Umsatzsteuer (UStAE) ein weiteres Mal geändert. Diese Änderung erfolgte aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Miet- und Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung.mehr
Wird ein Miet- oder Leasingvertrag über einen Gegenstand abgeschlossen, stellt sich die Frage, ob umsatzsteuerrechtlich eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt.mehr
Besteht die Leistung in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung als Dauerleistung, wird diese Leistung mit der Beendigung des Rechtsverhältnisses erbracht. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 27.11.2019 herausgestrichen.mehr
Besteht beim sale-and-lease-back-Geschäft die Leistung des Käufers/Leasinggebers in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers/Leasingnehmers als zeitlich begrenzter Dauerleistung, wird die Leistung erst mit der Beendigung der dieser Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse erbracht.mehr
Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst den unkündbaren Zeitraum, für den der Leasingnehmer das Nutzungsrecht für den zugrunde liegenden Leasinggegenstand innehat. Welche Besonderheiten darüber hinaus bei Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen zu beachten sind, lesen Sie hier.mehr
Stellt ein sog. Sale-and-lease-back-Geschäft keine steuerfreie Kreditgewährung dar, ist die dann umsatzsteuerpflichtige Mitwirkungsleistung des "Leasinggebers", die darin besteht, dem "Leasingnehmer" die Bilanzierung eines Aktivpostens zu ermöglichen, als einmalige Mitwirkungsleistung und nicht als Dauerleistung in Form von Teilleistungen (Leasingraten) zu beurteilen.mehr
Die Anwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16 auf Sponsoring-Vereinbarungen mit Vereinen und Individuen im Profisportumfeld kann in der Praxis zu erheblichen Herausforderungen führen. Formal nicht als Leasingvereinbarungen bezeichnete Vereinbarungen sind auf das Vorhandensein einzelner Leasingkomponenten (etwa Logen, Bandenwerbung, Hallenwerbung etc.) zu untersuchen.mehr
Speziell kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus fast allen Branchen nutzen Leasing immer stärker als Finanzierungsalternative zu klassischen Krediten. Dabei dominiert das Fahrzeugleasing, aber zunehmend werden auch andere Investitionsgüter, wie Maschinen oder IT-Systeme mit Leasing angeschafft und finanziert. Insgesamt wurden 2017 Investitionen von fast 60 Mrd. EUR per Leasing finanziert, so das Ergebnis einer aktuellen KfW-Studie.mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis ‒ für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus dem Bereich Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute die Frage zu Leasing, wie die Endabrechnung von Mehr- oder Minderkilometern in der Buchhaltung zu erfassen ist.mehr
Das BMF hat Stellung bezogen, welche lohnsteuerlichen Konsequenzen die Überlassung von Elektrofahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen mit sich bringen.mehr
Das Fehlen durchsetzbarer Rechte (enforceable rights) führt zu einer zeitlichen Restriktion der Nutzungsüberlassung nach IFRS 16. Vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen können das Vorliegen durchsetzbarer Rechte auf unbestimmte Zeit verhindern. Zeitlich unbegrenzte Leasingverhältnisse liegen dann nicht vor.mehr
Die Identifizierung eines Leasingverhältnisses nach – dem spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 1.1.2019 beginnen, anzuwendenden – IFRS 16 orientiert sich konzeptionell an dem control-Prinzip. Für kontrahierte Wegerechte (easements) bedarf es einer Festlegung, ob diese als lease (IFRS 16) oder intangible (IAS 38) abzubilden sind.mehr
Die Bilanzierungsrichtlinie IFRS 16 ist ab 2019 verpflichtend für Unternehmen, die nach diesen Standards Verbindlichkeiten aus Mietverträgen und anderen Leasingverhältnissen bilanzieren. Die größte Herausforderung liegt darin, die Daten zu beschaffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Beratungsgesellschaft PwC. Auf kurze Sicht ist IFRS 16 eine Belastung – mittelfristig könnte IFRS 16 zur Digitalisierung des Corporate Real Estate Managements beitragen.mehr
Muss der Leasingnehmer oder der Leasinggeber den Gegenstand des Leasinggeschäfts bei Sale-and-lease-back aktivieren? Dieser Frage ging der Bundesfinanzhof auf den Grund.mehr
Ein Leasingobjekt ist steuerlich dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser den Leasinggeber und zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bei gewöhnlichem Ablauf des Sale-and-lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt wirtschaftlich ausschließen kann und zudem die vertraglichen und tatsächlichen Abläufe darauf angelegt sind, dass der Leasinggeber am Ende der Laufzeit das Leasingobjekt zu dem bereits vorvereinbarten Kaufpreis zurückerwerben muss.mehr
Mit Urteil vom 6.4.2016 (V R 12/15) hat der BFH entschieden, dass sale-and-lease-back-Geschäfte als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu einer steuerpflichtigen sonstigen Leistung des Leasinggebers führen können.mehr
Dienstwagen können bei Entgeltumwandlung oder als Arbeitsvertragsbestandteil auch weiterhin nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert werden.mehr
Das BMF hat sich mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Weise die BFH-Rechtsprechung zum Behördenleasing insbesondere im Hinblick auf das Kriterium einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung auch außerhalb des Behördenleasings anzuwenden ist.mehr
Ein Pachtvertrag, der dem Pächter wesentliche Elemente des Eigentums an dem Gegenstand verschafft, kann als Finanzierungsleasing einer Lieferung gleichzusetzen sein, wenn die abgezinste Summe der Pachtzahlungen praktisch dem Verkehrswert des Gegenstands entspricht.mehr
Leasingsonderzahlungen stellen nach der Rechtsprechung des BFH ebenso wie die laufende monatliche Leasingrate eine Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung, z. B. eines Pkw, dar (BFH, Urteil v. 5.5.1994, VI R 100/93). Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG stellen Leasingsonderzahlungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge im Zeitpunkt der Zahlung sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.mehr
Bei Einnahmen-Überschussrechnern dürfen Zahlungen im Zeitpunkt des Geldabflusses als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das so genannte Zu- und Abflussprinzip ist in § 11 EStG geregelt. Um den Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs wird häufig gestritten. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat nun zur Abzugsfähigkeit von Leasingsonderzahlungen Stellung genommen, wann diese sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig sind oder wann sie aufgeteilt werden müssen.mehr
Sale-and-lease-back-Geschäfte können als Mitwirkung des Käufers (Leasinggebers) an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers (Leasingnehmers) zu umsatzsteuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen.mehr
Sale-and-lease-back-Geschäfte können als Mitwirkung des Käufers (Leasinggebers) an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers (Leasingnehmers) zu steuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen.mehr
Die Leistung des Leasinggebers beim Sale-and-lease-back-Geschäft kann als Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung beim Leasingnehmer umsatzsteuerpflichtig sein.mehr
Werden öffentliche Zuschüsse für das Leasing eines Wirtschaftsguts gewährt, sind diese passiv abzugrenzen. Enthält der Bewilligungsbescheid einen Mindestnutzungszeitraum in Form einer Zweckbindung, hat die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens über diesen Zeitraum zu erfolgen.mehr
Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen geleasten Pkw zur Verfügung gestellt, so kann er die Leasingraten, die der Arbeitgeber von seinem Gehalt einbehält, nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend machen.mehr
Bei einem dem Bestelleintritt folgenden Leasing-Verhältnis handelt es sich um ein sale-and-lease-back-Geschäft, das nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls entweder als Lieferung des Kunden an das Leasing-Unternehmen mit anschließender sonstiger Leistung des Leasing-Unternehmens an den Kunden oder insgesamt als Kreditgewährung des Leasing-Unternehmens an den Kunden zu beurteilen ist.mehr
Das IASB hat aktuell sein Projekt Leases mit der Finalisierung des endgültigen Standards IFRS 16 beendet, der zumindest für Leasingnehmer kaum noch Möglichkeiten zur Off-Balance-Darstellung von Leasingvereinbarungen ermöglicht.mehr
Der Bericht mit Antworten zu dem seitens EFRAG initiierten Fragebogen über mögliche Auswirkungen von IFRS 16 auf Finanzkennzahlen und Kreditbedingungen (covenants) zeigt ein geteiltes (Erwartungs-)Bild auf der Anwenderseite.mehr
Im Rahmen der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten in seiner Gewinnermittlung entsprechend erfassen muss. mehr
Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird in Abschn. 3.5 vor der Zwischenüberschrift „Übertragung von Gesellschaftsanteilen“ folgender neuer Abs. 7a eingefügt.mehr
Die Schlagzeilen über niedrigste Zinsen spiegeln nicht die reale Situation der Unternehmensfinanzierung wider. Viele Unternehmen stecken in Liquiditätsschwierigkeiten oder haben Probleme, notwendige Investitionen zu schultern. Als Lösung hat sich das Leasing etwa von Maschinen, Anlagen oder Immobilien etabliert. Eine Sonderform davon ist das Sale-and-Lease-Back (SLB).mehr
Ob eine Verschaffung der Verfügungsmacht und damit eine Lieferung (an den Leasinggeber) vorliegt, entscheidet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Wurde keine Verfügungsmacht verschafft, können Leistungen des Leasinggebers steuerfreie Kreditgewährungen sein.mehr
Die 1-%-Regelung bzw. die Fahrtenbuchmethode gilt nicht, wenn ein Leasingfahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist.mehr
Wer sich ohne Not in einen Rechtsstreit verwickelt, den seine Leasinggeber für ihn regeln würde, zahlt vor Gericht drauf. Wegen schlapper 83,54 Euro Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Kfz-Unfalls zog eine Bank vor Gericht. Dort verlor sie, weil sie den Servicevertrag der Leasinggesellschaft nicht richtig durchgelesen hatte.mehr
Das IASB hat in seinem jüngsten Update zum Projekt ED Leases eine weitere Ausnahme für Leasingverhältnisse über sog. small assets angekündigt.mehr
Beim Finanzierungsleasing wird im Allgemeinen eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart, die kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasingfahrzeugs. Während dieser Grundmietzeit zahlt der Leasingnehmer nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zurück. Die Leasingverträge sehen daher besondere Vereinbarungen vor, die bei Vertragsende wirksam werden. Aus diesem Grund ist wichtig zu wissen, wie die Abwicklung am Ende der Laufzeit voraussichtlich erfolgen wird.mehr
Die Möglichkeit, den Leasing-PKW bei Vertragsablauf zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis zu übernehmen, stellt ein entnahmefähiges Wirtschaftsgut dar.mehr
Checklisten erleichtern in der Praxis die Arbeit, sparen Zeit und geben Rechtssicherheit. Welche Punkte bei den Arbeiten für den Jahresabschluss 2014 hinsichtlich der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beachtet und geprüft werden müssen, zeigt die Praxis-Checkliste „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“.mehr
Verteilt der bilanzierende Arbeitgeber eine Leasingsonderzahlung durch Bilden eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens auf die Laufzeit des Vertrags, sind die auf private Fahrten des Arbeitnehmers entfallenden Aufwendungen nur aus dem Teil der Leasingsonderzahlung zu berechnen, der sich bei dem Arbeitgeber in diesem Jahr gewinnmindernd auswirkt.mehr
Die in der Praxis anzutreffenden Kfz-Leasing-Bedingungen sehen u. a. vor, dass das Fahrzeug sich bei der Rückgabe in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Zustand befinden und frei von Schäden sein sollte. Andernfalls ist der Leasingnehmer zum Schadensersatz verpflichtet.mehr
Das BMF hat sich nach einem Urteil des BFH erneut mit der Frage des Minderwertausgleichs bei der Beendigung von Leasingverträgen auseinandergesetzt.mehr
In einem neuen Schreiben hat sich das BMF wie folgt zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Ausgleichzahlungen bei Beendigung des Leasingverhältnisses geäußert.mehr