Wann ist die Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig?
Leasingsonderzahlung als vorausgezahltes Nutzungsentgelt
Eine Leasingsonderzahlung ist, wenn sie der Minderung der laufenden Leasingraten dient, üblicherweise ein vorausgezahltes Entgelt für die Nutzungsüberlassung eines Leasinggegenstands.
Abflussprinzip als Grundsatz
Das Abflussprinzip nach § 11 EStG besagt, dass Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen sind, in dem sie geleistet werden. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) kann der Steuerpflichtige bei entsprechender betrieblicher Nutzung des Leasinggegenstands eine Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) grundsätzlich in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen.
Einschränkung Abflussprinzip § 11 EStG bei einem Vorauszahlungszeitraum von mehr als 5 Jahren
§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG gibt an, dass Sonderzahlungen, die für Nutzungsüberlassungen von mehr als 5 Jahren im Voraus geleistet werden, gleichmäßig auf den Vorauszahlungszeitraum verteilt werden müssen. Wird also die Leasingsonderzahlung als Nutzungsentgelt für einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren im Voraus geleistet, ist sie nach § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG gleichmäßig auf den Vorauszahlungszeitraum zu verteilen.
Wird die Leasingsonderzahlung für einen Nutzungsüberlassungszeitraum von höchstens 5 Jahren im Voraus geleistet, schreibt § 11 EStG grundsätzlich keine Verteilung vor. Es gibt nach aktueller BFH-Rechtsprechung aber Besonderheiten zu beachten.
BFH: Abzug der Leasingsonderzahlung bei Nutzungseinlage
Der BFH (BFH, Urteil vom 12.3.2024, VIII R1/21) hat klargestellt, dass bei einem für 36 Monate geleasten Fahrzeug, das nicht dauerhaft zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wurde und dessen Kosten im Rahmen einer Nutzungseinlage geltend gemacht wurden, nur ein bestimmter Anteil der Leasingsonderzahlung als Betriebsausgabe absetzbar war. Im Urteilsfall minderte die Leasingsonderzahlung die monatlichen Raten des Leasingvertrags. Die Leasingsonderzahlung war in diesem Fall nicht sofort komplett abzugsfähig, sondern der Betriebsausgabenabzug war sowohl zeitanteilig als auch nach dem Verhältnis der betrieblich gefahrenen Kilometer zur Jahresgesamtfahrleistung zu ermitteln.
Hinweis: BFH zur Kostendeckelung bei Ermittlung des privaten Nutzungsanteils
Der BFH hat es in einem Urteil ( BFH Urteil vom 17.05.2022 - VIII R 26/20 ) nicht beanstandet, wenn für Zwecke der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei Anwendung der Billigkeitsregelung der Kostendeckelung im Rahmen der 1 %-Regelung eine Leasingsonderzahlung bei Einnahmenüberschuss-Rechnern über den Leasingzeitraum verteilt wird.
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
8132
-
Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
757
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
5231
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig?
357
-
Urlaubsrückstellung berechnen
298
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
271
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
268
-
Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
207
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
196
-
Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
190
-
Corporate Governance Kodex soll verschlankt werden – Entwurfsfassung vom August 2026
27.08.2026
-
Bestimmung von Hochinflationsländern
26.08.2026
-
IASB veröffentlicht finale Änderungen an IAS 28 bezüglich der Fair-Value-Option
20.08.2026
-
Neuer Vorsitzender der Treuhänder der Stiftung sowie des IASB berufen
20.08.2026
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig?
06.08.2026
-
Bundesregierung beschließt Bürokratieabbau
20.07.2026
-
EU-Kommission verabschiedet delegierten Rechtsakt der überarbeiteten ESRS („Simplified ESRS“)
13.07.2026
-
EU-Kommission verabschiedet delegierten Rechtsakt des „Voluntary Sustainability Reporting Standard“ (VS)
13.07.2026
-
Trendwatch Positionspapier: IDW unterbreitet Vorschläge zur Entlastung der Unternehmen in Deutschland
09.07.2026
-
Konsolidierung von Lageberichten
11.06.2026