Bei bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen oder Ausgaben müssen bei einer Einnahmen-Überschussrechnung die Zahlungen in dem Jahr erfasst werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Was bei Umsatzsteuervorauszahlungen für das Jahr 2022 gilt, die in 2023 gezahlt werden, zeigt der heutige Praxis-Tipp.mehr
Eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist grundsätzlich im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar. Aufgrund von Äußerungen des BFH, war nicht mehr klar, ob auch die Fälligkeit innerhalb dieses Zeitraums liegen muss. Diese Frage wurde nun beantwortet.mehr
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Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage EÜR 2022 veröffentlicht sowie die dazugehörigen Anleitungen.mehr
Mit der Frage der Berechnung sog. Überentnahmen in den Fällen der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG setzte sich der BFH in einem Urteil auseinander.mehr
Mit der Frage, ob bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben eine Fälligkeitserfordernis besteht, hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 16.2.2022 auseinander zu setzen. mehr
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.mehr
Können von einem selbstständig Tätigen auf geschäftlichen Reisen erworbene Bonusmeilen im Zeitpunkt ihrer Verwendung für Geschäftsreisen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung durch eine gewinnmindernde Einlage berücksichtigt werden oder ist der Vorgang gewinnneutral?mehr
Die Finanzverwaltung muss sich bei der Anforderung von elektronisch gespeicherten Unterlagen an die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eines Steuerpflichtigen halten. Dies hat der BFH unter Verweis auf bisherige Rechtsprechung bestätigt.mehr
Die Finanzverwaltung hat für die standardisierte Einnahmenüberschussrechnung die Vordrucke zur Anlage EÜR 2021 bekanntgegeben.mehr
Das Gewinnermittlungswahlrecht nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ist ausgeschlossen, wenn nach ausländischen gesetzlichen Vorschriften eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht besteht.mehr
Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung von Fremdgeld mit Honoraransprüchen gegen den Herausgabeanspruch des Mandanten aufrechnet, löst die Verklammerung von Einnahme und Ausgabe zu einem einheitlichen Vorgang endgültig auf. Mit dem Wegfall der Verklammerung ist das Fremdgeld als Betriebseinnahme in die Gewinnermittlung einzubeziehen.mehr
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass Einnahmenüberschussrechner einmalige Leasingsonderzahlungen für einen Firmenwagen über die Leasingdauer verteilen müssen, sodass sie periodengerecht in die Gesamtkosten des Fahrzeugs für die Kostendeckelung einfließen.mehr
Das BMF hat die Vordrucke zur standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV bekannt gegeben.mehr
Ermittelt der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), besteht für ihn keine allgemeine Pflicht zur Aufzeichnung von Unterlagen und einer Vorlage an das Finanzamt.mehr
Ist der Entnahmewert für die private Fahrzeugnutzung bei einem EÜR-Rechner auf die im Jahr tatsächlich abgeflossenen Fahrzeugkosten zu deckeln, oder ist der nach der 1%-Methode ermittelte (höhere) Wert im Hinblick darauf anzusetzen, dass die im Vorjahr für das Fahrzeug geleistete Leasing-Sonderzahlung anteilig dem betreffenden Kalenderjahr zuzurechnen ist?mehr
Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung besteht für den Unternehmer die Verpflichtung, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen. Allerdings gibt es für die Bilanzierung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterschiedliche Regelungen, wie die Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen sind. Die Aussage des BFH ist eindeutig: Wer seinen Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.mehr
Es kann vorkommen, dass im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Mieten beim Besitzunternehmen, das seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, nicht zum Fälligkeitstag ausgezahlt werden. Fraglich ist dann, ob sie bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit als Betriebseinnahme zu berücksichtigen sind.mehr
Nutzen Einnahmen-Überschussrechner ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zu privaten Zwecken, ist der private Nutzungswert als Betriebseinnahme zu erfassen.mehr
Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den Einkommensteuervordrucken 2019 - auch aufgrund von gesetzlichen Änderungen - im Vergleich zum Vorjahr dar. mehr
Unter der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Buchführung, Bilanzierung und Steuern im Unternehmen auf und ein Fachautor gibt die Antworten. Heute Fragen zur richtigen Erfassung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei der Einnahmen-Überschussrechnung.mehr
Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für 2019 bekannt gemacht.mehr
Die frühere Inanspruchnahme eines pauschalen Betriebsausgabenabzugs nach § 51 EStDV a.F. steht einer gewinnmindernden Berücksichtigung von Wiederaufforstungskosten ab 2012 nicht entgegen.mehr
Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung liegen Überentnahmen bereits dann vor, wenn die Entnahmen die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen.mehr
Das BMF hat die neue Anlage SZ sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für 2018 bekanntgegeben. Die Anlage SZ dient der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen (bisher Anlage SZE) und berücksichtigt die neue BFH-Rechtsprechung.mehr
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember wird in der Regel im Januar des Folgejahres abgegeben und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. -Erstattung dafür im Januar gezahlt bzw. erstattet. Worauf Einnahmen-Überschuss-Rechner hier achten müssen, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.mehr
Eine USt-Vorauszahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahrs geleistet wird, ist auch dann im Vorjahr abziehbar, wenn der 100.1. des Folgejahrs auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (entgegen H 11 EStH 2017 "Allgemeines/Kurze Zeit").mehr
Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2018 bekannt gegeben.mehr
Schon das Bundesfinanzministerium hat vor einiger Zeit klargestellt, dass Selbstständige bei der Vergabe ihrer Rechnungsnummern vor allem darauf achten müssen, dass es keine Doppler gibt. Nun hat auch das Finanzgericht Köln in einem Urteil entschieden, dass Selbstständige nicht verpflichtet sind, lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern zu vergeben. Dies gilt zumindest dann, wenn sie ihren Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.mehr
Das Zu- und Abflussprinzip für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben gilt bei Einnahmen-Überschussrechnern. Hier geht es darum, in welchem Jahr die Ausgaben abgezogen werden dürfen bzw. Einnahmen angesetzt werden müssen. Das Finanzgericht München hat aktuell einen seit langem gültigen Zeitraum verlängert.mehr
Bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht auf Unterlagen begrenzt, die für die Gewinnermittlung und sonstiger steuerlicher Pflichten von Bedeutung sind. Soweit keine Aufzeichnungspflicht besteht, ist auch der Datenzugriff ausgeschlossen.mehr
Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG besteht keine Pflicht zur Vergabe numerisch fortlaufender und systembedingt damit "nachprüfbarer" Rechnungsnummern. mehr
Unternehmenssteuererklärungen über ELSTER können ab 1.1.2018 nur noch authentifiziert übermittelt werden. Außerdem müssen Belege künftig nicht mehr eingereicht werden.mehr
Das BMF hat die Vordrucke zur Anlage EÜR des Jahres 2017 bekanntgegeben. Die Vereinfachungsregelung, nach der Selbstständige und Gewerbetreibende mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR im Jahr eine formlose Gewinnermittlung abgeben konnten, gilt nicht mehr.mehr
Erleichterungen der Kassenführung bei kleinen Unternehmen. In einem umfangreichen Beschluss hat der BFH einige Besonderheiten der Kassenführung bei kleineren Unternehmen dargelegt sowie Ausführungen zur Vornahme von Hinzuschätzungen vorgenommen.mehr
Bei Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, für den die Gewinnermittlung bisher durch Einnahmenüberschussrechnung vorgenommen wurde, ist ein Übergang zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr erforderlich.mehr
Die Regelung des § 108 Abs. 3 AO ist im Rahmen des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zahlungsabfluss innerhalb der 10 Tage nicht anzuwenden, wenn der gesetzliche Fälligkeitstermin auf ein Wochenende fällt.mehr
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bei Einnahme-Überschussrechnern verfassungsgemäß ist.mehr
Das BMF weist darauf hin, dass die Anlage EÜR ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermittelt werden muss.mehr
Wird der Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung erstellt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Es gilt hier beispielsweise das Zu- und Abflussprinzip für die Zuordnung von bestimmten Einnahmen oder Ausgaben. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen gibt hinsichtlich der Berücksichtigung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen am Ende des Jahres, die im Folgejahr bezahlt werden, nützliche Hinweise.mehr
Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung müssen Barumsätze richtig erfasst werden, damit eine Schätzung ausgeschlossen ist.mehr
Leasingsonderzahlungen stellen nach der Rechtsprechung des BFH ebenso wie die laufende monatliche Leasingrate eine Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung, z. B. eines Pkw, dar (BFH, Urteil v. 5.5.1994, VI R 100/93). Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG stellen Leasingsonderzahlungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge im Zeitpunkt der Zahlung sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.mehr
Bei Einnahmen-Überschussrechnern dürfen Zahlungen im Zeitpunkt des Geldabflusses als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das so genannte Zu- und Abflussprinzip ist in § 11 EStG geregelt. Um den Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs wird häufig gestritten. Die OFD Nordrhein-Westfalen hat nun zur Abzugsfähigkeit von Leasingsonderzahlungen Stellung genommen, wann diese sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig sind oder wann sie aufgeteilt werden müssen.mehr
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmer wählen, ob er den Gewinn durch eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Das hat natürlich Folgen. Aktuell beschäftigte sich der BFH mit dem Thema Wechsel der Gewinnermittlungsart und urteilte: Ein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart ist nach der wirksamen Ausübung eines Wahlrechts nur eingeschränkt zulässig.mehr
Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Personengesellschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Kalenderjahr 2016 oder das Wirtschaftsjahr 2016/2017 bekannt.mehr
In der Rubrik „Aus der Praxis – für die Praxis“ greifen wir aus den Bereichen Buchführung, Bilanzierung und Steuern im Unternehmen Kundenanfragen auf und geben die Antworten: Müssen Einnahmen-Überschussrechner (EÜR) ein Kassenbuch führen? Welche Aufzeichnungspflichten für Bareinnahmen gibt es?mehr
Der BFH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wann bei einer im Lastschriftverfahren bewirkten Zahlung ein Einnahmen-Überschussrechner die Zahlung als Betriebsausgaben abziehen darf.mehr
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. Muss die Umsatzsteuer-Vorauszahlung von Dezember noch im alten Jahr als Betriebsausgabe erfasst werden?mehr
Eine Realteilung liegt auch dann vor, wenn ein Mitunternehmer unter Übernahme eines Teilbetriebs ausscheidet und die Mitunternehmerschaft von den verbliebenen Mitunternehmern fortgesetzt wird.mehr
Aus einer Einnahme-Überschussrechnung kann sich ein konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung ergeben, der aufgrund der antragsgemäßen USt-Festsetzung konkludent genehmigt wurde.mehr
Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR mit der Erweiterung des Vordrucks/Datensatzes für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Personengesellschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2015 bekannt.mehr