Steuererklärungen von Unternehmen über ELSTER nur noch authentifiziert
Wer bisher seine Unternehmenssteuererklärungen komprimiert abgegeben hat, muss sich unter www.elster.de registrieren, um die Erklärungen vom 1.1.2018 an authentifiziert abzugeben. Dies gilt u.a. für die Umsatzsteuerjahreserklärung, die Gewerbesteuererklärung, aber auch für die Anlage EÜR.
Keine Belege einreichen
Das bayerische LfSt weist außerdem darauf hin, dass Belege künftig nicht mehr eingereicht werden sollten, sondern für etwaige Nachfragen aufbewahrt werden müssen. So heißt es: "Bitte reichen Sie daher künftig grundsätzlich keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung ein. Es kann sonst sein, dass diese Belege zunächst ungeprüft zurückgesandt und später (teilweise) wieder angefordert werden. Belege sind nur mehr aufzubewahren und auf konkrete Anfrage an das Finanzamt zu senden."
OFD Karlsruhe, Meldung v. 7.12.2017 und Hinweis Bayerisches LfSt (Stand Dezember 2017)
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