In den Anlagen N-AUS, N-Doppelte Haushaltsführung, N-GRE, Mobilitätsprämie, R, R-AV/bAV, V-Sonstige und V-FeWO haben sich keine grundlegenden Änderungen ergeben.
Anlage N 2025
Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge
Zeile 11: Hier wurde nur "laut Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung" angefügt.
Zeile 16: Die Zeile 16 fragt nach den Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre laut Nr. 9 der Lohnsteuerbescheinigung (im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten).
2024 - Zeile 16-20: 2024 wurde in Zeile 16 noch nach den "Ermäßigt zu besteuernden Versorgungsbezügen für mehrere Jahre laut Nr. 9 der Lohnsteuerbescheinigung" gefragt.
Die Zeilen 16-20, welche die ermäßigte Besteuerung behandelten, sind in 2025 weggefallen, was den Hintergrund hat, dass ab dem 1.1.2025 die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr vorgenommen wird. Diese Änderung wurde durch das Wachstumschancengesetzt eingeführt und soll die Arbeitgeber entlasten. Der Arbeitslohn für mehrere Jahre wird aber trotzdem in der Zeile 17 der Anlage N (laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung) geltend gemacht. Die Fünftelregelung kann dann – wie bisher auch schon möglich aber nur noch ausschließlich – im Rahmen des Veranlagungsverfahrens beantragt werden.
Tagespauschale
Bei dem Bereich der Tagespauschale wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass dieser Bereich nur ausfüllen ist, wenn für denselben Zeitraum keine Eintragung zum häuslichen Arbeitszimmer in Zeile 57 vorgenommen wird. Dies dient der Klarstellung, da in der Praxis vermutlich oftmals Doppeleintragungen (Arbeitszimmer und Tagespauschale) für denselben Zeitraum vorgenommen werden.
Anlage KAP 2025
Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Zeile 21, 24 und 25 Vordruck 2024: Die bisherige Abfrage nach den Gewinnen und Verlusten aus Termingeschäften und der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen ist ab 2025 weggefallen. Hintergrund ist, dass solche Verluste bisher nur i. H. v. 20.000 EUR mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden konnten. Hierzu ist aber darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 der Gesetzgeber die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG aufgehoben hat. Die Aufhebung ist am 6.12.2024 in Kraft getreten und ist in allen am 6.12.2024 offenen Fällen anzuwenden. In den Vordrucken 2024 konnte die Gesetzesänderung nicht mehr umgesetzt werden.
Daher ist der Bereich "Erträge ohne inländischen Steuerabzug" um insgesamt 3 Zeilen verkürzt worden.
In der Anleitung zur Anlage KAP wird diesbezüglich der Aufhebung der bisherigen Regelung noch auf Folgendes hingewiesen:
Da nicht alle Banken umgehend ihre IT-Systeme umstellen konnten, kann es sein, dass Ihre Verluste in der Steuerbescheinigung noch als Verluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 oder 6 EStG und mit Verweis auf die Zeilen 14 und/oder 15 ausgewiesen werden. Übernehmen Sie dann bitte die Daten aus der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP. Ihr Finanzamt wird die erklärten Verluste automatisch mit allen positiven Kapitalerträgen für Sie verrechnen. Ab dem 1.1.2026 werden alle inländischen Banken die Verluste aus Termingeschäften und Forderungsausfällen nicht mehr gesondert ausweisen, sondern sofort mit allen anderen positiven Kapitalerträgen verrechnen.
Liegt Ihnen keine (Steuer-)Bescheinigung Ihres ausländischen Kreditinstituts vor, entnehmen Sie die Verluste aus den Abrechnungsunterlagen des Kreditinstituts / der depotführenden Stelle. Tragen Sie die Ihnen entstandenen Verluste dann in die Zeilen 18 und /oder 19 und zusätzlich in Zeile 22 ein. Wenn es sich um Verluste aus der wertlosen Ausbuchung von Aktien handelt, tragen Sie die Verluste nicht in Zeile 22, sondern zusätzlich in Zeile 23 ein.
Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen
Auch hier ist in Zeile 29 der Satz "Verluste aus der ganzen und teilweisen Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen" weggefallen.
Zeile 33: Bezüglich der Kapitaleträge nach § 11 StAbwG ist noch auf einen Hinweis aus der Anleitung zur Anlage KAP hinzuweisen:
Nach § 11 Steueroasen-Abwehrgesetz gelten die Regelungen zum gesonderten Steuertarif für Kapitalerträge sowie zum Teileinkünfteverfahren nicht bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen von Körperschaften, die in nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten ansässig sind. Bei Erträgen aus im Inland depotverwahrten Anteilen sind diese Kapitalerträge in der Steuerbescheinigung zu Zeile 7 der Anlage KAP ausgewiesen. Tragen Sie die ausgewiesenen Erträge bitte in voller Höhe in der linken Spalte der Zeile 7 ein. Da die Erträge aus nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, sind sie zusätzlich in Zeile 33 zu erfassen. Um eine Doppelberücksichtigung zu vermeiden, tragen Sie in die rechte Spalte der Zeile 7 einen korrigierten Betrag ein. Mindern Sie dazu die in der linken Spalte der Zeile 7 in voller Höhe erfassten Erträge um den in Zeile 33 erfassten Betrag und tragen das Ergebnis in der rechten Spalte der Zeile 7 ein.
Anlage KAP-Bet 2025
Erträge ohne inländischen Steuerabzug
Zeile 18, 22, 23, 27, 29 und 30 Vordruck 2024: Die bisherige Abfrage nach den Gewinnen und Verlusten aus Termingeschäften und der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen ist ab 2025 weggefallen vgl. Anlage KAP.
Daher ist der Bereich "Erträge ohne inländischen Steuerabzug" um insgesamt 6 Zeilen verkürzt worden.
Erträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen
Auch hier ist in Zeile 32 der Satz"Verluste aus der ganzen und teilweisen Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen" weggefallen.
Anlage KAP-INV 2025
Auf der Anlage KAP-INV haben sich zwar keine Änderungen ergeben, aber in der Anleitung zur Anlage KAP-INV wird darauf hingewiesen, dass unter den Veräußerungsgewinnen -/verluste und den Gewinnen aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen auch folgender Vorgang zu erfassen ist:
Als tatsächliche Veräußerung von Investmentanteilen gilt auch die nach § 19 Abs. 3 InvStG einer Veräußerung zum gemeinen Wert gleichstehenden Vorgänge.
Anlage R-AUS 2025
Auch wird unter der Überschrift darauf hingewiesen, dass bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht besteht und Belege in Kopie einzureichen sind.
Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen, die mit inländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen vergleichbar sind
Zeile 22, 23, 26 und 29: Hier wurde z. B. "den Leistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung, soweit diese auf im Inland oder im Ausland geförderten Beiträgen beruhen" oder im Ausland beigefügt. Gleiches gilt für die Eintragungsmöglichkeiten in den Zeilen 23, 26 und 29.
Hintergrund ist eine Änderung des § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG durch das Jahressteuergesetz 2024. Hiernach führt künftig nicht nur eine Steuerbefreiung von Beiträgen bei der deutschen Besteuerung, sondern auch eine vergleichbare steuerliche Freistellung oder Begünstigung von Beiträgen bei einer ausländischen Besteuerung zu Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. Für Leistungen aus Pensionsplänen, die aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden, ändert sich nichts. Dasselbe gilt für Leistungen, für deren Beiträge in Deutschland eine steuerliche Begünstigung gewährt wurde.
Anlage SO 2025
Unterhaltsleistungen
Zeile 5-7: Der Bereich Unterhaltsleistungen ist um zwei Zeilen erweitert worden. Es wird nun bei jeder Abfrage auf die Anlage U verwiesen und die enthaltenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgefragt.
Versorgungsleistungen, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen
Neu ist die Zeile 8: Versorgungsleistungen, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen.
Laut der Anleitung zur Anlage SO sind hier lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen einzutragen, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. Eine begünstigte Vermögensübertragung liegt nur vor bei Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 18 Abs. 1 EStG ausübt, eines Betriebs oder Teilbetriebs sowie eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt.
Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
Auch neu ist die Zeile 10: Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
Hier sind laut der Anleitung zur Anlage SO aber nur Eintragungen zu machen, soweit Sie als empfangsberechtigte Person Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs erhalten haben und soweit bei der ausgleichspflichtigen Person die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug erfüllt sind.
Kryptowerte
Aus dem bisherigen Teilbereich "Einheiten virtueller Währung und/oder sonstige Token" wurde nun der Bereich "Kryptowerte" (ab Zeile 45).
In der Anleitung zur Anlage SO wird außerdem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte auch die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft (z. B. Erbengemeinschaft) als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter gilt.
Anlagen Vermietung
Anlage V
Lage des Grundstücks der Eigentumswohnung
Zeile 7 und 8: Die bisherige Zeile 7 wurde um eine Zeile erweitert. Es wird jetzt nicht nur "angeschafft am (bzw. entfallen),"„Fertig gestellt am", "Veräußert/Übertragen am", sondern auch "Notar-/Kaufvertrag vom", "Eigentumsübergang am", "Bauantrag/Bauanzeige/Baubeginnsanzeige vom" und "Eigentumsübergang bei Veräußerung / Übertragung am" abgefragt.