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Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen


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Die Finanzverwaltung hat sich in einem Schreiben mit dem Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen befasst.

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Das BMF-Schreiben verweist auf die BFH-Rechtsprechung mit Urteil v. 25.9.2024, XI R 19/22. Hier wurde entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG im Falle eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss. Der BFH begründet diese Ansicht mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG.

Verwaltungsauffassung geändert

Mit dem BMF-Schreiben wird die Verwaltungsauffassung an die BFH-Rechtsprechung angepasst und der UStAE geändert. Die Regelungen des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. 

BMF, Schreiben v. 20.1.2026, III C 2 - S 7100-b/00011/009/045


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