Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Geschäftsveräußerung im Ganzen
Das BMF-Schreiben verweist auf die BFH-Rechtsprechung mit Urteil v. 25.9.2024, XI R 19/22. Hier wurde entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG im Falle eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss. Der BFH begründet diese Ansicht mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG.
Verwaltungsauffassung geändert
Mit dem BMF-Schreiben wird die Verwaltungsauffassung an die BFH-Rechtsprechung angepasst und der UStAE geändert. Die Regelungen des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 20.1.2026, III C 2 - S 7100-b/00011/009/045
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