BMF

Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen


Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

Die Finanzverwaltung hat sich in einem Schreiben mit dem Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen befasst.

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Das BMF-Schreiben verweist auf die BFH-Rechtsprechung mit Urteil v. 25.9.2024, XI R 19/22. Hier wurde entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG im Falle eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss. Der BFH begründet diese Ansicht mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG.

Verwaltungsauffassung geändert

Mit dem BMF-Schreiben wird die Verwaltungsauffassung an die BFH-Rechtsprechung angepasst und der UStAE geändert. Die Regelungen des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. 

BMF, Schreiben v. 20.1.2026, III C 2 - S 7100-b/00011/009/045