Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit nicht verbunden sind, ist die Aufnahme von einigen BFH-Entscheidungen für die Praxis wichtig.mehr
Bei Übertragung eines verpachteten Geschäftshauses an einen Erwerber, der die Verpachtung nur für einen Teil des Gebäudes fortsetzt, liegt hinsichtlich dieses Grundstücksteils eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor. mehr
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Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nur vor, wenn die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen. Dem steht allerdings nicht entgegen, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zustand ändert oder modernisiert.mehr
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nicht vor, wenn der Gaststättenpächter ihm gehörendes Inventar veräußert und der Erwerber den Betrieb und das übrige Inventar von einem Dritten pachtet.mehr
Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Welche Voraussetzungen und Folgen an dieses steuerrechtliche Institut geknüpft sind, stellt die OFD Karlsruhe mit Verfügung vom 19.2.2015 dar.mehr
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nicht vor, wenn die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter für die einzelnen Mieteinheiten zu finden, um es im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund der bereits erfolgten Vermietung besser veräußern zu können.mehr
Keine Geschäftsveräußerung bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Unternehmensgegenständen; objektive Bestimmung des Entnahmewerts.mehr
Mit Urteil vom 19.12.2012 (Az. XI R 38/10) hat der BFH entschieden, dass die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt.mehr
Die Finanzverwaltung stellt jetzt klar, dass (nur) bei einer unbedingten Option die Option zum Vertragsabschluss wirksam wird.mehr
Abschn. 9.1 Abs. 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird geändert.mehr
In einer 3-teiligen Serie beleuchten wir einige umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Beteiligungen ergeben können. Im letzten Teil geht es um die Auswirkungen einer Anteilsveräußerung, insbesondere um die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen anzunehmen ist.mehr
Grundstücksverkäufe an Unternehmer können als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen oder als "normale" steuerfreie Veräußerung zu behandeln sein. Von Bedeutung ist diese Differenzierung im Hinblick auf eine mögliche Berichtigung der im Zusammenhang mit dem Objekt geltend gemachten Vorsteuer.mehr
Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 1.5 Abs. 3 UStAE.mehr
Ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, ist durch das Finanzamt des Veräußerers zu beurteilen.mehr
Der Vorsteuerabzug richtet sich grundsätzlich nach dem Umsatz, dem die entsprechenden Kosten unmittelbar zuzurechnen sind. Berechtigt dieser Umsatz nicht zum Vorsteuerabzug oder ist er der nichtunternehmerischen Sphäre zuzuordnen, so ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig.mehr