Betriebsaufgabe




Maisfeld
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BFH

Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe

Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 EStG rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstehen, können nicht als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG in Abzug gebracht werden.






Richter im Gerichtssaal
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BFH Kommentierung

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung bei Betriebsaufgabe

Die Nutzungsvoraussetzungen des § 7g EStG sind im Fall der Aufgabe des Betriebs im Jahr nach der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts erfüllt, auch wenn das Wirtschaftsgut im Aufgabejahr nicht für ein volles Kalenderjahr, sondern lediglich während des mit der Betriebsaufgabe endenden Rumpfwirtschaftsjahrs betrieblich genutzt wird (gegen BMF-Schreiben vom 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493, Rz 36, 37, 58).