Nach einer Entscheidung des FG Münster fällt das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft zu dem Zeitpunkt weg, an dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt. Das sei spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe der Fall.mehr
Ist in den Betriebsaufgabegewinn eines Architekten auch ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis einzubeziehen?mehr
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Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann – wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen.mehr
Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. So entschied das FG Düsseldorf.mehr
Dürfen nach einer unentgeltlichen Betriebsübertragung Aufwendungen, die auf den Zeitraum der Betriebsinhaberschaft des Vorgängers entfallen und wegen bestandskräftiger Veranlagungen des Vorgängers bei diesem nicht mehr gewinnmindernd berücksichtigt werden können, vom Vorgänger im Zeitpunkt der Zahlung abgezogen werden?mehr
Die Nutzungsvoraussetzungen des § 7g EStG sind im Fall der Aufgabe des Betriebs im Jahr nach der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts erfüllt, auch wenn das Wirtschaftsgut im Aufgabejahr nicht für ein volles Kalenderjahr, sondern lediglich während des mit der Betriebsaufgabe endenden Rumpfwirtschaftsjahrs betrieblich genutzt wird (gegen BMF-Schreiben vom 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493, Rz 36, 37, 58).mehr
Für die Berechnung des Aufgabegewinns ist der sich nach Abzug der AfA ergebende Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers auch dann maßgeblich, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG der Höhe nach beschränkt war. Eine Gewinnkorrektur im Hinblick auf den nicht abzugsfähigen Teil der AfA kommt nicht in Betracht.mehr
Bei der Veräußerung eines Gewerbebetriebs gegen wiederkehrende Bezüge steht dem Veräußerer ein Wahlrecht zu. Er kann den bei der Veräußerung entstandenen Gewinn sofort versteuern oder die Rentenzahlung als nachträgliche Betriebseinnahmen behandeln (sog. Zuflussbesteuerung). Fraglich ist, ob es das Wahlrecht auch bei der Betriebsaufgabe gibt.mehr
Das FG München entschied, unter welchen Voraussetzungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den 1970er Jahren das sog. Verpächterwahlrecht ausgeübt werden konnte.mehr
Das Niedersächsische FG ging der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen das Betriebsausgabenabzugsverbot für Schmier- und Bestechungsgelder eingreift.mehr
Betriebsaufgabegewinne sind steuerlich ebenso nach § 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 und 3 EStG begünstigt wie Betriebsveräußerungsgewinne. Fraglich ist, ob diese Steuervergünstigungen auch zum Zuge kommen, wenn der begünstigte Aufgabegewinn über 2 Veranlagungszeiträume anfällt. mehr
Ist einem Steuerpflichtigen nicht bewusst gewesen, dass im Fall der Betriebsverpachtung im Ganzen mit der Betriebsaufgabe auch die stillen Reserven des verpachteten Betriebs aufzudecken sind, stellt sich die Frage, ob die Betriebsaufgabeerklärung widerruflich ist.mehr
Wird ein Kredit anlässlich der Betriebsveräußerung oder der Betriebsaufgabe vorzeitig getilgt, stellt sich die Frage, ob das aktivierte Disagio zulasten des laufenden Gewinns ausgebucht werden kann.mehr
Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt.mehr
Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird.mehr
Umstritten und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist die Frage, wie die unentgeltliche Übertragung von mehr als 3.000 qm großen Teilflächen eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs auf mehrere Erwerber im Wege der vorweggenommenen Erbfolge steuerlich zu behandeln ist.mehr
Wird die wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchs vom Übertragenden weiterhin gewerblich genutzt, liegt keine gewinnneutrale Betriebsübertragung vor.mehr
Der Buchgewinn ist grundsätzlich im Jahr des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen. Bei einer Betriebsaufgabe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt jedoch ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor.mehr
Ist bei einer Betriebsaufgabe ein in der Bilanz ausgewiesener passiver Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend aufzulösen, erhöht der Auflösungsbetrag den Aufgabegewinn und nicht den laufenden Gewinn des Aufgabejahrs.mehr
Bei vorweggenommenen Erbfolgen werden nicht selten Anteile an der Betriebs-GmbH übertragen, ohne dass entsprechende Beteiligungen an der Besitz-GmbH & Co. KG mitübertragen werden.mehr
Wird im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft veräußert, soll der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG auch dann anwendbar sein, wenn gleichzeitig für die Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft eine Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG gebildet wird.mehr
Der 10. Senat des FG Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung findet, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage gebildet wird.mehr
Verkauft ein Gesellschafter einer Freiberuflersozietät seinen Gesellschaftsanteil im Übrigen, führt er jedoch in den Räumen der Sozietät eine Tätigkeit als vereidigter Sachverständiger fort, liegt keine tarifbegünstigte Veräußerung eines vollen Gesellschaftsanteils oder einer Teilpraxis vor.mehr
Keine Geschäftsveräußerung bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Unternehmensgegenständen; objektive Bestimmung des Entnahmewerts.mehr
Fällt die bisher gegebene gewerbliche Prägung bei einem verpachteten oder ruhenden Gewerbebetrieb weg, hat dies nicht zwingend eine Aufgabe des Gewerbebetriebs zur Folge.mehr
Auch die Rechtslage ab 2001 setzt für einen Veräußerungs-/Aufgabegewinn voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden.mehr
Die Verteilung des Aufgabegewinns auf zwei Veranlagungszeiträume kann gestalterisch hinsichtlich der Realisation einzelner Veräußerungs- bzw. Aufgabeakte sinnvoll sein, um Progressionsspitzen abzubauen.mehr