Stellt das Finanzamt einen Grundstückswert fest, gilt dieser auch für eine spätere Schenkung. Ein Einspruch ist nach Bestandskraft nicht mehr möglich.mehr
§ 13b Baugesetzbuch (BauGB) erleichtert den Wohnungsbau auf Freiflächen am Ortsrand, wurde aber vom Bundesverwaltungsgericht "kassiert". Nun wird der § 215a BauGB eingeführt. Er regelt, dass die Gemeinden eine umweltrechtliche Vorprüfung umsetzen.mehr
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Wird ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung überlassen, liegt eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3 ErbStG vor. Dies gilt unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der nutzenden Gesellschaft und dem Dritten ein Lagerbewirtschaftungsvertrag geschlossen worden ist.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass eine kommunale GmbH Vorsteuern aus der Erschließung eines Gewerbegebiets abziehen kann.mehr
Das Notwegerecht steht Grundstücksbesitzern auch dann zu, wenn der Besitzer des Notwegegrundstücks durch den Zugang über sein Grundstück im Besitz gestört wird. Hindernisse im Zugangsbereich muss er entfernen.mehr
Das Top-Thema gibt einen Überblick über die möglichen ertragsteuerlichen Rechtsfolgen beim Übertragenden sowie beim Grundstücksübernehmer und weist auf ggf. bestehende Gestaltungsmöglichkeiten hin.mehr
Der Markt für Logistikimmobilien ist geprägt durch einen historisch niedrigen Leerstand, wie eine Analyse von Garbe Research zeigt. Das treibt die Mieten.mehr
Geht der Käufer eines Grundstücks nach dessen Besichtigung irrtümlich davon aus, dass das Nachbargrundstück dazugehört, so kann in der Regel nicht von einer Einigung über den Miterwerb des Nachbargrundstücks ausgegangen werden.mehr
Beseitigen die Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit über die Wirksamkeit des Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts dadurch, dass sie das Mietverhältnis übereinstimmend für beendet erklären und der Mieter zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag eine Schlusszahlung an den Vermieter entrichtet, stellt diese Schlusszahlung eine Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz dar.mehr
Das Landgericht (LG) München I hat zu der Frage Stellung genommen, wie oft ein Grundstückseigentümer grillen darf. Was dieses Urteil für Wohnungseigentümer und Mieter bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.mehr
In Hamburg dürfen ab Januar 2025 Grundstücke, die vom Eigentümer aus spekulativen Gründen nicht bebaut werden, mit einem erhöhten Steuersatz belegt werden – der Grundsteuer C. Das soll Anreize für den Wohnungsbau schaffen und Bodenspekulation erschweren.mehr
Die Einführung des Gesellschaftsregisters könnte ab dem 1.1.2024 zu einer Blockade wichtiger Rechtsgeschäfte bei rechtsfähigen GbRs durch eine Überlastung des Registers führen. Dem sollten die Gesellschaften vorbeugen.mehr
Das BMF hat eine neue Version seiner Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück veröffentlicht.mehr
Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags, wenn die GmbH am Vermögen der Zebragesellschaft nicht beteiligt ist. Die Komplementär-GmbH nutzt insofern fremden Grundbesitz.mehr
Unser Top-Thema gibt einen Überblick über die in den letzten Jahren zu § 23 EStG ergangene Rechtsprechung.mehr
Steht fest, dass der durch die Auflassungsvormerkung gesicherte Anspruch nicht mehr besteht, so kann dem Löschungsanspruch ein früheres rechtskräftiges Urteil nicht mehr entgegengehalten werden.mehr
Ablaufende Erbbaurechte werden in den kommenden Jahren viele Wohnungsunternehmen vor Herausforderungen stellen. Wer frühzeitig das Gespräch sucht, ist im Vorteil.mehr
Hessen hat ein digitales Potenzialflächenkataster freigeschaltet, das allen Städten und Gemeinden im Land kostenlos zur Verfügung steht. Baulücken, Brachflächen, Gebäudeleerstände - Potenziale zur Nachverdichtung mit Wohnungen können direkt vor Ort geprüft werden.mehr
Bei Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von der Gemeinde ist nur der Kaufpreis maßgeblich für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wie der BFH kürzlich entschieden hat.mehr
In den vergangenen zehn Jahren wurden laut Regierung rund 5.600 Wohnungen und knapp 13.200 Grundstücke allein aus dem Bestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an private Käufer – Einzelpersonen und Unternehmen – verkauft. Mehr als jede zehnte Wohnung steht leer.mehr
Die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos gehört zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. So entschied das FG Münster.mehr
Das FG Münster entschied zu einer Kaufpreisaufteilung und die Berücksichtigung der vereinbarten Anschaffungskosten bei der Besteuerung. Dabei ging es insbesondere um den Verdacht, ob die Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs erfüllen.mehr
Ist in den Betriebsaufgabegewinn eines Architekten auch ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis einzubeziehen?mehr
Eine Gemeinde, die Bauland verkauft hat, kann dieses bis zu 30 Jahre nach Vertragsschluss zurückfordern, wenn es der Käufer trotz vertraglicher Bauverpflichtung unbebaut lässt.mehr
Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. So entschied das FG Düsseldorf.mehr
Werden Grundstücke an Dritte überlassen, kann in Erbfällen und auch bei vorgenommener Erbfolge gleichwohl kein Verwaltungsvermögen vorliegen. Das erfordert jedoch, dass im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag auch eine Erbeinsetzung des Dritten erfolgt. So entschied das FG München.mehr
Wird ein Gartengrundstück innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, unterliegt es nicht der Besteuerung, wenn es zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.mehr
Private Veräußerungsgeschäfte liegen bei Grundstücken vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Doch was gilt, wenn ein Grundstück innerhalb der Frist aus einem Betriebsvermögen ohne Aufdeckung der stillen Reserven entnommen und später veräußert wird?mehr
Rechtsanwälte haben in Fällen einer Vertragsberatung die Pflicht, den Mandanten auf ein mögliches Beurkundungserfordernis hinzuweisen. Die Belehrungspflicht umfasst aber nicht die Einzelheiten einer Beurkundung.mehr
Die Bundesregierung will pro Jahr 400.000 Wohnungen bauen. Platz ist da, wie eine Studie zeigt. Neue Flächen müssten kaum versiegelt werden. Kurzfristig könnten zirka 53.000 Hektar Bauland im Innenbereich von Städten und Gemeinden aktiviert werden. Etwa Baulücken bieten beträchtliches Potenzial.mehr
Kommunen dürfen Grundstückseigentümer in Neubaugebieten an den Erschließungskosten etwa von Straßen beteiligen. Oft flattern die Bescheide Jahrzehnte später ins Haus. Nordrhein-Westfalen (NRW) will den Zeitraum nun gesetzlich deckeln und setzt damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um.mehr
Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG ist i. d. R. jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann.mehr
Die Verkaufsumsätze mit Wohnimmobilien in den deutschen Großstädten gehen steil nach oben, die Preise steigen im Rekordtempo. Das zeigen aktuelle Zahlen der amtlichen Gutachter und des Statistischen Bundesamts. Ökonomen warnen vor einem Platzen von Blasen in einigen Märkten.mehr
Ein Grundstückseigentümer darf nicht endlos an den Baukosten einer Straße beteiligt werden. Eine Landesvorschrift, die Erschließungsbeiträge nach Fertigstellung zeitlich unbegrenzt erhebt, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.mehr
Wird eine GbR zur Übertragung eines Grundstücks verurteilt, müssen zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt im Urteil alle im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter genannt sein.mehr
Ein Prokurist ist grundsätzlich nicht zur Veräußerung von Grundstücken ermächtigt; dies gilt auch, wenn die Gesellschaft selbst nicht Eigentümerin des Grundstücks ist.mehr
Der Aufwärtstrend bei den Baulandpreisen setzt sich fort. Nachdem die Preise schon 2019 durch die Decke gingen, wurde 2020 laut Statistischem Bundesamt ein neuer Rekordwert erzielt. Allerdings gibt es ein erhebliches Preisgefälle – besonders viel zahlten Investoren in Bayern und Baden-Württemberg.mehr
Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft.mehr
Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des BewG zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden.mehr
In einem Verfahren vor dem FG Münster war fraglich, ob Erschließungsbeiträge als sonstige Leistungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG in die Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind.mehr
Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten – und damit des wirtschaftlichen Eigentums - abweichend vom ursprünglichen Kaufvertrag auf einen späteren Zeitpunkt festlegen.mehr
Wird ein Betriebsgrundstück veräußert, kann sich die Frage stellen, ob auch der bei der Veräußerung der Außenanlagen entstandene Gewinn nach § 6b EStG begünstigt ist.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG sein kann.mehr
Kommen Maßnahmen gegen Grundstücksspekulation? Um diese Frage ging es in einer virtuellen Diskussionsrunde mit Vertretern aus Immobilienwirtschaft und Politik. Deutlich wurde: Die Grünen können sich durchaus vorstellen, steigende Grundstückswerte zu besteuern.mehr
Das neue grün-schwarze Kabinett von Baden-Württemberg steht. Künftig gibt es ein eigenes Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Geleitet wird das Ressort von CDU-Fraktionsvize Nicole Razavi. Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen sollen eine zentrale Rolle spielen.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass für "schlafende Landwirte" kein Vertrauensschutz infrage kommt, auch wenn landwirtschaftliche Grundstücke fehlerhaft vom Finanzamt als Privatvermögen behandelt wurden.mehr
Besteht für ein Grundstück nach dessen Lage eine Hochwassergefahr, ist bei der Ermittlung des Einheitswerts ein Abschlag wegen Schadensgefahren möglich. Die Höhe des Abschlags ist individuell zu bestimmen. So entschied das Sächsische FG.mehr
Die An- und Weitervermietung fremden Grundbesitzes neben der Überlassung eigenen Grundbesitzes verstößt nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn sie zwingend notwendiger Teil der wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Überlassung des eigenen Grundbesitzes ist und nur einen geringfügigen Umfang hat.mehr
Sind für ein Anliegergrundstück ein Straßen- und ein Platzwert anwendbar, ist im Rahmen einer Einzelbewertung zu entscheiden, in welchem Umfang das Grundstück jeweils dem Straßen- und dem Platzwert zuzuordnen ist. Die zeitliche Anwendbarkeit der WertV und der ImmoWertV richtet sich danach, ob sie am Bewertungsstichtag in Kraft waren. Der Zeitpunkt der Gutachtenerstellung ist für die Anwendung der Verordnungen nicht von Bedeutung.mehr
Die Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises gewährleistet nicht die Aufteilung nach den realen Verkehrswerten. Das FG ist daher in der Regel gehalten, das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einzuholen, wenn es nicht ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt.mehr