Grundstück













Frau sitzt zuhause in altem Ledersessel, liest
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Praxis-Tipp

Ausnahmetatbestände bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken

Private Veräußerungsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Hiervon ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. 















Kugelschreiber
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Abfindungsbilanz und Gesellschaftsvertrag

Grundstücksveräußerungswert als maßgeblicher Verkehrswert

Legt der Gesellschaftsvertrag für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters fest, dass Grundstücke in der Abfindungsbilanz auf der Basis des Verkehrswertes in Ansatz zu bringen sind, ist damit zumindest bei einer zeitnahen Veräußerung grundsätzlich der erzielte Kaufpreis zu verstehen. Eine sachverständige Schätzung ist dann entbehrlich, weil der „wirkliche“ Verkehrswert unmittelbar festgestellt wurde. Anders wäre dies nur, wenn die Wertfestlegung gesellschaftsvertraglich verbindlich einem Dritten überlassen wird.