BMF

Errichtung von Betriebsgebäuden durch einen Ehegatten


Einfamilienhaus Häuser Neubaugebiet Neubau

Der BFH hatte kürzlich zur Behandlung des eigenen Aufwands des Betriebsinhabers für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück entschieden. Hierzu hat das das BMF nun Stellung genommen.

In seinem Schreiben, das sich mit den Folgen des BFH-Urteils v. 9.3.2016 (X R 46/14) beschäftigt, behandelt das BMF folgende Punkte:

  • Zurechnung des Gebäudes,
  • Zurechnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
  • Behandlung von Aufwandsverteilungsposten: Hierzu gibt es ein ausführliches Besipiel;
  • Beendigung der betrieblichen Nutzung,
  • Übergang des Eigentums auf den Betriebsinhaber,
  • Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG,

Im Alleineigentum stehende Gebäude

Die Regelungen wendet das BMF aif ein im Alleineigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten stehendes Gebäude entsprechend an.

Die BMF-Schreiben vom 3..5.1985 (BStBl I S. 188) und vom 5.11.1996 (BStBl I S. 1257) werden aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 16.12.2016, IV C 6 - S 2134/15/10003


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