Der BFH hatte kürzlich zur Behandlung des eigenen Aufwands des Betriebsinhabers für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück entschieden. Hierzu hat das das BMF nun Stellung genommen.
In seinem Schreiben, das sich mit den Folgen des BFH-Urteils v. 9.3.2016 (X R 46/14) beschäftigt, behandelt das BMF folgende Punkte:
- Zurechnung des Gebäudes,
- Zurechnung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
- Behandlung von Aufwandsverteilungsposten: Hierzu gibt es ein ausführliches Besipiel;
- Beendigung der betrieblichen Nutzung,
- Übergang des Eigentums auf den Betriebsinhaber,
- Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG,
Im Alleineigentum stehende Gebäude
Die Regelungen wendet das BMF aif ein im Alleineigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten stehendes Gebäude entsprechend an.
Die BMF-Schreiben vom 3..5.1985 (BStBl I S. 188) und vom 5.11.1996 (BStBl I S. 1257) werden aufgehoben.