Grundstücksübertragung unter Zurückbehaltung eines Wohnrechts
Die Mutter der beiden Kläger übertrug diesen ein Grundstück und behielt sich und ihrem Ehemann ein lebenslanges Wohnrecht zurück. Da die Mutter erhebliche Steuerschulden hatte, erließ das beklagte Finanzamt gegenüber den Klägern jeweils einen Duldungsbescheid, mit dem es die Übertragung nach dem Anfechtungsgesetz anfocht. Den Anfechtungsanspruch ermittelte das Finanzamt, indem es vom Grundstückswert verschiedene Belastungen (z. B. valutierende Grundschulden), nicht aber den Wert des Wohnrechts abzog. Die Kläger machten dagegen geltend, dass auch das Wohnrecht abzuziehen sei.
Der Senat gab der Klage statt und hob die Duldungsbescheide in vollem Umfang auf. Die für eine Anfechtung der Grundstücksübertragung nach dem Anfechtungsgesetz erforderliche Gläubigerbenachteiligung habe nicht bestanden. Das Grundstück sei wertausschöpfend belastet gewesen, weil die Belastungen den Verkehrswert überstiegen hätten. In die Berechnung sei der Kapitalwert des zurückbehaltenen Wohnrechts einzubeziehen. Die Bestellung des Wohnrechts müsse das Finanzamt gegen sich gelten lassen. Es stelle eine von der Grundstücksübertragung zu unterscheidende und damit eigenständig nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbare Rechtshandlung dar, die das Finanzamt aber gerade nicht angefochten habe. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
FG Münster, Urteil v. 6.6.2014, 14 K 687/10 AO
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
351
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
231
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
203
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
149
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
129
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
101
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
97
-
5. Gewinnermittlung
93
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
91
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
90
-
Hinzuschätzungen bei einem Restaurantbetrieb
12.06.2026
-
Niederländische Altersrente mit Besteuerungsanteil anzusetzen
12.06.2026
-
Alle am 11.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
11.06.2026
-
Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters
11.06.2026
-
Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb bei einer Zahnarztpraxis
10.06.2026
-
Sachbezug bei Guthaben für Gutscheinkauf
08.06.2026
-
Bescheidkorrektur nach §§ 174, 175b AO bei Rechtsanwendungsfehler
08.06.2026
-
Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
08.06.2026
-
Alle am 5.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
05.06.2026
-
Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
03.06.2026