Ist ein Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und zieht der/die Berechtigte aus der Wohnung aus, geht es dadurch nicht unter. Ein subjektives Ausübungshindernis, wie die Unterbringung des Berechtigten in ein Senioren- oder Pflegeheim, begründet regelmäßig auch keinen Löschungsanspruch des Wohnungseigentümers.mehr
Wird ein Grundstück unter Wohnrechtsvorbehalt übertragen und veräußert der neue Eigentümer das Grundstück innerhalb der 10-jährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG, entfällt die Veräußerungsgewinnbesteuerung nicht wegen vorheriger Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.mehr
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Ist der Inhaber eines dinglichen Wohnrechts zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, muss der Eigentümer die Betriebskostenabrechnung auch dann innerhalb eines Jahres erteilen, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind. Versäumt er diese Frist, kann er keine Betriebskosten für das Abrechnungsjahr fordern.mehr
Der Inhaber eines dinglichen Wohnrechts oder Nießbrauchs ist für die Erhaltung der Wohnung verantwortlich. Größere Reparaturen sind allerdings Sache des Eigentümers. Dieser muss auch die Kosten hierfür tragen.mehr
Eine Schenkung, die zehn Jahre zurückliegt, wird nicht mehr beim Pflichtteil eines Erbberechtigten berücksichtigt. Doch gilt das auch, wenn ein Erblasser weiterhin in der verschenkten Immobilie wohnt? Antwort auf diese Frage gibt ein aktuelles Urteil des BGH: Ausschlaggebend für den endgültigen Vollzug der Schenkung ist, ob die Schenkenden noch "Herr im Haus waren" oder nicht mehr.mehr
Selbst wenn der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts den Grundstückseigentümer getötet hat, muss er das Wohnungsrecht nicht aufgeben. Allerdings darf er es unter Umständen nicht mehr persönlich ausüben.mehr
Ein Nießbrauch gibt einer Person das Recht, die Nutzungen aus einer Sache zu ziehen. Der Nießbrauch ist eine Form der Dienstbarkeit und kann auch an einer Eigentumswohnung bestellt werden.mehr
Einen Fachanwalt für Weihnachtsrecht gibt es zwar nicht, dennoch hat sich rund um die Advents- und Weihnachtszeit mittlerweile eine breite Rechtsprechung zu zulässiger Weihnachtsdeko an und im (Miets-)Haus und zu Ärger rund um Weihnachtsmärkte entwickelt, der deutlich macht, dass die Weihnachtszeit nicht immer so friedlich ist, wie sie es sein sollte.mehr
Schenken die Eltern ihrem Schwiegerkind eine Immobilie, kann diese sogar bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren nach rechtskräftiger Scheidung zurückverlangt werden, wenn ein Festhalten an der Schenkung für die Schwiegereltern unzumutbar und diese im Hinblick auf den Fortbestand der Ehe erfolgt ist. Bei Geldgeschenken greift hingegen die dreijährige Verjährungsfrist.mehr
Ein von der Erbschaftsteuer befreiter Erwerb eines Familienheims von Todes wegen liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des verstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. mehr
Der 14. Senat des FG Münster hat entschieden, dass eine Grundstücksübertragung nicht nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbar ist, wenn der Veräußerer ein Wohnrecht zurückbehält, das zu einer wertausschöpfenden Belastung der Immobilie führt. mehr
Der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks setzt objektiv eine schwere Verfehlung des Beschenkten gegenüber dem Schenker und subjektiv eine Gesinnung voraus, welche die zu erwartende Dankbarkeit vermissen lässt. Reicht dafür eine unangekündigte Einweisung der Mutter in ein Pflegeheim?mehr
Da Auflagen für die Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer unabhängig voneinander zu bewerten sind, kann der Wert für die Grunderwerbsteuer höher sein als der bei der Schenkungsteuer abgezogene Wert. mehr
Ein steuerbegünstigtes Familienwohnheim liegt nur vor, wenn sich dort der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die Ferienimmobiliennutzung, die eine AG verwaltet und nach einem Punkte- und Reservierungssystem an ihre Aktionäre überlässt, zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt, deren Höhe sich nach dem Mietpreis für vergleichbare Ferienobjekte richtet.mehr
Ein dingliches Wohnungsrecht gibt dem Berechtigten nicht die Befugnis, die Räume zu vermieten, wenn er sein Recht nicht ausüben kann. Vermietet der Eigentümer seinerseits die Räume, muss dieser daher die Mieterlöse nicht an den Wohnrechtsinhaber auskehren.mehr