Ex-Schwiegereltern können Hausschenkungen zurückfordern

Schenken die Eltern ihrem Schwiegerkind eine Immobilie, kann diese sogar bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren nach rechtskräftiger Scheidung zurückverlangt werden, wenn ein Festhalten an der Schenkung für die Schwiegereltern unzumutbar und diese im Hinblick auf den Fortbestand der Ehe erfolgt ist. Bei Geldgeschenken greift hingegen die dreijährige Verjährungsfrist.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall waren die Ehepartner seit 1988 miteinander verheiratet und bewohnten zusammen mit ihren beiden Kindern die Erdgeschosswohnung in dem Haus des Vaters der Ehefrau. 

Vater übertrug Grundstücksanteil auf Tochter und deren Ehepartner

Im Jahr 1993 übertrug er ihnen das Eigentum an dem Hausanwesen zu deren jeweils hälftigen Miteigentumsanteil, behielt sich jedoch ein Wohnrecht vor. 2004 trennte sich das Ehepaar und der Ehemann zog aus der gemeinsamen Wohnung aus.

Teilungsversteigerung des Hausanwesens beantragt

Drei Jahre nach der rechtskräftigen Scheidung im Jahr 2006 beantragte der Ex-Mann die Teilungsversteigerung des Hausanwesens. Die Tochter verlangte daraufhin 2010 aus abgetretenem Recht ihres Vaters die Rückübertragung des hälftigen Grundstücksanteils.

Geschenkt ist geschenkt? – Schwiegersohn muss die Immobilie zurückgewähren

Die beiden Vorinstanzen wiesen die Klage ab, da die Verjährungsfrist in diesem Fall drei Jahre betrage und die Ansprüche somit mit Ablauf des 31.12.2009 verjährt seien. Dies sah der BGH jedoch anders und entschied zu Gunsten des Schwiegervaters.

BGH lässt Schenkung nach 7 Jahren wirksam widerrufen

  • Beschenken die Schwiegereltern das Schwiegerkind aufgrund der Vorstellung, dass die Ehe fortbesteht und die Schenkung auch dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommt, kann im Fall einer Scheidung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB die Schenkung zu einer Rückabwicklung führen.
  • Ebenfalls muss ein Festhalten an der Schenkung für die Schwiegereltern unzumutbar sein. In der Regel könne jedoch nur ein Ausgleich in Geld verlangt werden, so die Karlsruher Richter.
  • Nur in seltenen Ausnahmefällen sei auch der tatsächlich geschenkte Gegenstand zurück zu gewähren.  

Ansprüche auf Rückübertragung von Grundstücken verjähren erst nach 10 Jahren

Entgegen der Ansicht der Vorinstanzen sei auch der Rückübertragungsanspruch nicht verjährt, da die wegen Störung der Geschäftsgrundlage vorzunehmende Vertragsanpassung einer Grundstücksschenkung von Schwiegereltern grundstücksbezogen sei und die Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück 10 Jahre betrage (§ 196 BGB).

(BGH, Urteil v. 4.12.2014, XII ZB 181/13).

Schlagworte zum Thema:  Wohnrecht, Schenkung