Der Verwalter-Brief April unter anderem mit dem "Aktuellen Stand der branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren"mehr
Der Verwalter-Brief März unter anderem mit dem Thema "Neue Regeln für die Eigentümerversammlung"mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Wer als Immobilienkäufer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird, profitiert auch von deren Instandhaltungsrücklage. Allerdings ist diese keinem Eigentümer direkt zurechenbar. Daraus folgt, dass sie auch die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht mindern kann.mehr
Der Verwalter-Brief Februar unter anderem mit dem Thema "EED und Heizkostenverordnung"mehr
Der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer vermindert sich nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung.mehr
Der Verwalter-Brief Dezember/Januar unter anderem mit dem Thema "WEG-Reform als Chance"mehr
Der Verwalter-Brief Oktober unter anderem mit dem Thema "Die wichtigsten Änderungen der WEG-Reform"mehr
Der Verwalter-Brief Oktober unter anderem mit dem Thema "Übertragung der Instandsetzungslast – ohne Ausnahmen?"mehr
Der Verwalter-Brief September unter anderem mit dem Thema "Anhörung zur WEG-Reform im Deutschen Bundestag"mehr
Der Verwalter-Brief Juli/August unter anderem mit dem Thema "Die Zukunft der Medienversorgung: Glasfaser + 5G als neuer Standard in der Wohnungswirtschaft"mehr
Der Verwalter-Brief Juni unter anderem mit dem Thema "Eigentümerversammlung in Zeiten von Corona"mehr
Der Verwalter-Brief Mai unter anderem mit dem Thema "Die Immobilienbranche in Zeiten von Corona"mehr
Der Verwalter-Brief April unter anderem mit dem Thema "WEG-Reform"mehr
Der Verwalter-Brief März unter anderem mit dem Thema "Datenschutz"mehr
Der Verwalter-Brief Februar mit dem Thema "Betriebskosten"mehr
Der Verwalter-Brief November mit dem Thema "Vertreterklausel – Was gilt bei juristischen Personen?"mehr
Der Verwalter-Brief November mit dem Thema "Datenschutz"mehr
Der Verwalter-Brief Oktober mit dem Thema "Software"mehr
Der Verwalter-Brief September mit dem Thema "Fenster"mehr
Sorgt ein Makler dafür, dass ein potenzieller Käufer eine falsche Vorstellung von einer Wohnung bekommt, muss er diese berichtigen. Es reicht nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Korrektur nicht aus, Kaufinteressenten in die Lage zu versetzen, die Unrichtigkeit der Angaben zu erkennen.mehr
Wohnungseigentümer werden immer älter: Jüngere Menschen ziehen weniger in die eigenen vier Wände, bei Rentnern steigt die Quote indes an. Das zeigt eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln im Auftrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall.mehr
Der Verwalter-Brief Juli+August mit dem Thema "Kurzzeitvermietung"mehr
Der Verwalter-Brief Juni mit dem Thema "Datenschutz"mehr
Der Verwalter-Brief Mai mit dem Thema "Maklerprovision"mehr
Der Verwalter-Brief April mit dem Thema "Datenschutz"mehr
Der Verwalter-Brief März mit dem Thema "Eigentümerversammlung"mehr
Der Verwalter-Brief Februar mit dem Thema "Mietrechtsanpassungsgesetz"mehr
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der bei einer Zwangsversteigerung seines Wohnungseigentums die Zustimmung des Verwalters zur Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden erreichen will, ist in der Regel auf 20 Prozent des Meistgebots zu schätzen.mehr
Beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft liegt - auch ohne Errichtung einer GbR - eine gewerbliche Mitunternehmerschaft vor.mehr
Der Verwalter-Brief Dezember/Januar mit dem Thema "Vergleichsangebote"mehr
Der Verwalter-Brief November mit dem Thema "Verwaltervergütung"mehr
Der Verwalter-Brief Oktober mit dem Thema "WEG-Reform"mehr
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums versagt wird, beträgt in der Regel 20 Prozent des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.mehr
Der Verwalter-Brief mit dem Thema "Amtsniederlegung des Verwalters"mehr
Der Verwalter-Brief mit dem Thema "Buchführung und Mahnwesen"mehr
Der Verwalter-Brief mit dem Thema "Sonder- oder Gemeinschaftseigentum"mehr
Der Verwalter-Brief Mai mit dem Thema "Datenschutz-Grundverordnung"mehr
Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums beträgt in der Regel 20 Prozent des Verkaufspreises.mehr
Der Verwalter-Brief April mit dem Thema "Verwalterbestellung"mehr
Die hessischen Immobilienverwalter halten die Energie-Sparziele der Bundesregierung bei älteren Gebäuden für unrealistisch. Viele Eigentümergesellschaften seien nicht dazu bereit, so viel Geld in den Geschosswohnungsbau zu investieren. "Angela Merkel wird ihre Klimaschutzziele daher nicht erreichen", sagte der Vorstandsvorsitzende des Landesverbands (VDIVH), Werner Merkel, im Vorfeld der Feierlichkeiten zum 30-jährigen Bestehen des Verbands in Wiesbaden.mehr
CDU-Fraktionschef Volker Kauder will das Baukindergeld bis spätestens September auf den Weg bringen. "Vor der Sommerpause wäre noch besser", sagte der Politiker der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Er werde da richtig Druck machen.mehr
Der Verwalter-Brief März mit dem Thema "Datenschutz"mehr
Der Verwalter-Brief Februar mit dem Thema "Unternehmensnachfolge"mehr
Der Verwalter-Brief Dezember/Januar mit dem Thema "Betriebliche Versicherungen eines Verwalterbetriebs"mehr
Der Verwalter-Brief November mit dem Thema "Beeinträchtigungen des Sondereigentums durch Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum („Kollateralschäden“)"mehr
Der Verwalter-Brief Oktober mit dem Thema "Datensicherung: Funktioniert eigentlich Ihr Back-up?"mehr
Der Verwalter-Brief September mit dem Thema "Berufszugangsvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter"mehr
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind haushaltsnahe Dienstleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietern grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen zu berücksichtigen, Handwerkerleistungen dagegen erst im Jahr der Genehmigung der Jahresabrechnung.mehr
Die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohneigentum hat im zweiten Halbjahr 2016 den Markt in den Top-7-Städten noch einmal heiß laufen lassen. Die Folge: Steigende Kaufpreise und Mieten. Bei den Eigentumswohnungen jedoch beobachtete Wüest Partner in München, Frankfurt am Main und Stuttgart eine Schwelle bei den Spitzenpreisen. Berlin ist stabil, in Hamburg und Köln stiegen die Preise über alle Segmente hinweg, in Stuttgart nur noch die von Eigentumswohnungen.mehr
Der Verwalter-Brief Juli/August 2017 mit dem Thema "Mediation in der Immobilienverwaltung"mehr