Bei der Zahlung von Unterhalt wird grundsätzlich zwischen Bar- und Naturalunterhalt unterschieden. Wird das frühere Familienheim dem ehemaligen Partner unentgeltlich überlassen, liegt ein sog. Naturalunterhalt vor, welcher mit dem ortsüblichen Mietpreis zu bewerten ist.mehr
Bei der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten handelt es sich um Naturalunterhalt, der in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG berücksichtigt werden kann.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Die Corona-Überbrückungshilfe erhöht die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners und ist als reguläres Einkommen zu werten, erhaltene Corona-Soforthilfen dagegen nicht.mehr
Der BGH hat eine grundlegende Entscheidung zum Trennungsunterhalt gefällt. Wieviel Geld benötigt der Unterhaltsberechtigte, um den Standard der ehelichen Wohnverhältnisse nach der Trennung aufrechtzuerhalten? Wie wirken sich dabei die durch den Auszug von Familienmitglieder eingetretenen Veränderungen aus?mehr
Zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens wird bei Angestellten das Einkommen der 12 Monate des Vorjahres zugrunde gelegt. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden auf die Monate umgerechnet. Eine Jubiläumsprämie stellt aber eine einmalige Zahlung aus besonderem Anlass dar. Daher ist diese dem Einkommen nicht hinzuzurechnen.mehr
Wurden zum Trennungsunterhalt keine anderen Regelungen getroffen, ist bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung jeder der Eheleute anteilig Schuldner der nicht umlagefähigen Betriebskosten, auch wenn nur einer sie noch bewohnt.mehr
Grundsätzlich kann der bedürftige Ehepartner von seinem Ex-Partner Unterhalt verlangen, wenn dieser über mehr Einkommen verfügt. Nach einem Urteil des OLG Oldenburg kann dem eigentlich Berechtigten der Unterhaltsanspruch jedoch zu versagen sein, wenn dieser im Prozess Falschangaben macht und Erwerbseinkünfte verschweigt.mehr
Das OLG Oldenburg hat in einem wegweisenden Hinweisbeschluss das Recht auf Gewährung von Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bereits nach weniger als zwei Jahren Trennung verneint, wenn der Berechtigte sich endgültig aus der ehelichen Solidargemeinschaft abgemeldet hat.mehr
Das Trennungsjahr gilt nicht unbedingt als Schonfrist in puncto Arbeitssuche. War der wirtschaftlich schwächere Ex-Partner in der Lage, sich eine Arbeit zu suchen, und hat er bereits während der Ehe gearbeitet, so kann auf den Trennungsunterhalt ein fiktives Einkommen angerechnet werden. Nach Kurzehe besteht regelmäßig auch keine Pflicht, ein Zweitstudium zu finanzieren.mehr
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts wird auch von den zuvor während der Ehe herrschenden Lebensverhältnissen beeinflusst. Damit soll der soziale Abstieg des Unterhaltsberechtigten vermieden werden. Auch nacheheliche Einkommensveränderungen können den Unterhalt steigern, wenn sie schon in der Ehe absehbar waren.mehr
In einer Grundsatzentscheidung hat das OLG Bamberg eine ungewöhnlich lange Trennungszeit als Verwirkungsgrund für den Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt zwischen Ehegatten gewertet.mehr
Bezichtigt ein Unterhaltsberechtigter den Unterhaltsverpflichteten zu Unrecht schwerer Verfehlungen oder gar Verbrechen, kann dies zur Versagung das Unterhalts wegen grober Unbilligkeit führen.mehr