Familienrecht











































Krankenwagen
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Vertretungsrecht für Ehegatten

Das Notvertretungsrecht für Ehegatten

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2023 Regelungen zur gegenseitigen Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge in § 1358 BGB eingeführt. Dieses sog. „Notvertretungsrecht“ ermöglicht die zeitlich begrenzte Vertretung des jeweils anderen Ehegatten in bestimmten Notsituationen. Sofern keine Vorsorgevollmacht existierte, war in diesen Fällen die gerichtliche Anordnung einer vorläufigen Betreuung notwendig.


Altenpflegerin unterstützt ältere Frau beim Trinken
Altenpflegerin unterstützt ältere Frau beim Trinken
Mehr Rechte für Kinder, Betreute + Pflegefamilien

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten

Die Änderungen: 1. Im Betreuungsrecht wurde das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung maßgeblich verbessert. 2. Im Eherecht gibt es jetzt ein außerordentliches Notvertretungsrecht für Ehegatten im medizinischen Bereich. 3. Im Vormundschafts- und Sorgerecht wurden die Rechte der Kinder deutlich gestärkt. 4. Rechte von Pflegeeltern bzw. Pflegekindern wurden gestärkt.


Scheidung
Scheidung
Kindeswohl

Uneinigkeit der Eltern bei Corona-Impfung der gemeinsamen Kinder

Sind sich die Eltern nicht darüber einig, ob ihre Kinder gegen das Corona-Virus geimpft werden sollen, dann kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass ihm die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen wird. Maßgeblich dabei ist, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen. Sind sich die Eltern nicht darüber einig, ob ihre Kinder gegen das Corona-Virus geimpft werden sollen, dann kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass ihm die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen wird. Maßgeblich dabei ist, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen.