Gleichstellung für Zwei-Mütter-Familien
Der Bundesrat fordert gleiche Rechte bei der Elternschaft für Frauen, die gemeinsam ein Kind haben. «Zwei-Mütter-Familien müssen aktuell noch immer den Weg der Stiefkindadoption beschreiten, damit das in die Familie geborene Kind zwei rechtliche Eltern hat», stellte die Länderkammer in einer Entschließung fest. Dies sei eine Ungleichbehandlung. Denn bei Paaren aus Mann und Frau werde als zweites Elternteil automatisch der Mann zugeordnet, der mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder die Elternschaft anerkennt.
Bitte an die Bundesregierung
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deswegen, das Abstammungsrecht zu ändern, um Zwei-Mütter-Familien gleichzustellen. Der nicht gebärenden Frau solle dadurch ein gleichwertiger Mutterschaftsstatus gewährt werden.
Trotz der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare 2017 sei eine Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht bisher nicht erreicht, heißt es in dem Vorstoß des Bundesrats. Die Forderung geht auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurück.
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