Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
Die Nachberechnungen der Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer setzen sich aus nicht gezahlten und/oder zu wenig entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträgen zusammen. Und das geschieht bei den meisten Arbeitgebern wohl weniger mit dem Ziel der Bereicherung als versehentlich. Nicht immer muss im Fall einer Beitragsnachforderung der Arbeitgeber die gesamte Beitragslast tragen. In begrenztem Umfang ist ein nachträglicher Einbehalt der Anteile von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen möglich.
Einbehalt für 3 Abrechnungszeiträume
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Versichertenanteile für die letzten 3 abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume nachträglich einbehalten. Wird also z. B. bei der Lohnabrechnung für den Mai ein unterbliebener Beitragsabzug festgestellt, können mit der Mai-Abrechnung noch die Arbeitnehmeranteile für die Monate April, März und Februar einbehalten werden. Darüber hinaus, also für mehr als 3 Abrechnungszeiträume zurück, ist der nachträgliche Einbehalt nur in sehr eng begrenztem Rahmen möglich.
Längere Zeiträume nur ohne Verschulden des Arbeitgebers möglich
Der Einbehalt muss dazu ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben sein. Ein bloßes Versehen reicht dazu nicht aus. Wenn in Zweifelsfällen über die Beurteilung der Versicherungs- oder Beitragspflicht keine Auskunft bei den Einzugsstellen eingeholt wird, liegt bereits ein Arbeitgeberverschulden vor. Die Regelung greift dagegen bei einer falschen Auskunft vom Versicherungsträger oder wenn die Arbeitnehmenden falsche oder unvollständige Angaben z. B. im Personalfragebogen machen (Verletzung der Mitwirkungspflichten).
Verletzung der Mitwirkungspflichten
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Mitwirkungspflicht durch die Arbeitnehmenden besteht für den Arbeitgeber ein Rückgriffsrecht auch außerhalb der Entgeltabrechnung. Das ist selbst bei bereits beendetem Beschäftigungsverhältnis noch zulässig.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber allerdings keine weitere Möglichkeit, die Arbeitnehmeranteile von Beschäftigten einzufordern. Das gilt auch, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist oder keine Zahlungen von Arbeitsentgelt mehr anfallen.
Nachzahlung von Arbeitsentgelt
Wenn Entgelt nachgezahlt werden muss, etwa weil die Umsetzung einer tarifvertraglichen Entgelterhöhung erst nachträglich durch eine Nachzahlung erfolgt, handelt sich nicht um unterbliebene Abzüge in diesem Sinne. Das gilt unabhängig davon, in welchem Grund die Nachzahlung erfolgt. Für die zurückliegende Zeit ist der Beitrag so nachzuzahlen, als wäre das erhöhte Arbeitsentgelt pünktlich ausgezahlt worden. Dabei können auch die Arbeitnehmeranteile so einbehalten werden, wie es bei rechtzeitiger Zahlung erfolgt wäre.
-
Sachbezugswerte 2026
6.4612
-
Rentner im Minijob: Was zu beachten ist
1.1655
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026
7912
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
679
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
4701
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
453
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
330
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
248
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
212
-
Freiwillige Krankenversicherung: Rückwirkende Berichtigung der Beitragsberechnung
177
-
Sachbezugswerte 2026
19.12.20252
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026
21.11.20252
-
Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2026 stabil
21.11.2025
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026
10.11.20251
-
Scheinselbstständigkeit von Rennsportfahrern
23.10.2025
-
Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge 2026 weiterhin möglich
08.09.2025
-
Rechnungshof prognostiziert starken Anstieg der Zusatzbeiträge
20.08.2025
-
Teilfinanzierung des Bundeshaushalts aus Beitragsgeldern verfassungswidrig
19.08.2025
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
15.08.20251
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
31.07.2025