Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
Bei krankenversicherungspflichtigen Studenten (Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten – KVdS) wird als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach der entsprechenden Regelung im BAföG für nicht bei den Eltern wohnende Studenten herangezogen. Zum 1.8.2024 wurde dieser mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhöht. Damit ist der BAföG-Höchstsatz von 812,00 Euro auf 855,00 Euro gestiegen.
Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Auf den neuen BAföG-Höchstsatz wird ein reduzierter Beitragssatz von 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes (2024: 14,6 Prozent) angewendet. Das ergibt einen Krankenversicherungsbeitragssatz für Studierende von 10,22 Prozent. Hinzu kommt der volle kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. In der Pflegeversicherung gilt der reguläre Beitragssatz von 3,4 Prozent. Für kinderlose Studierende über 23 Jahre wird zudem ein Zusatzbeitrag von 0,6 Prozentpunkten fällig.
KVdS: Wie viel zahlen Studierende ab Oktober 2024?
Der monatliche Beitrag der Studenten beträgt ab 1.10.2024 in der Krankenversicherung:
- Krankenversicherung: 855 Euro x 10,22 % = 87,38 Euro (zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag)
In der Pflegeversicherung beträgt der monatliche Beitrag in der KVdS ab 1.10.2024:
- Ohne Kind: 855 Euro x 4,0 % = 34,20 Euro
- 1 Kind: 855 Euro x 3,4 % = 29,07 Euro
- 2 Kinder: 855 Euro x 3,15 % = 26,93 Euro
- 3 Kinder: 855 Euro x 2,9 % = 24,80 Euro
- 4 Kinder: 855 Euro x 2,65 % = 22,66 Euro
- 5 und mehr Kinder: 855 Euro x 2,4 % = 20,52 Euro
Beiträge KVdS: Tabelle
Wie sich die Beiträge zur Krankenversicherung der Studenten in den vergangenen Jahren entwickelt haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Sozialversicherungswerte 2025: die voraussichtlichen Rechengrößen im Leistungsrecht
-
Neuregelung der Familienversicherung: Beitragszuschlag ab 2028
849
-
Sachbezugswerte 2027: Neue Werte für Verpflegung und Unterkunft
4232
-
Rentner im Minijob: Was zu beachten ist
3815
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
254
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
1931
-
Sind Probearbeit und Schnuppertage sv-pflichtig?
93
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
88
-
RV-Beitragsgruppenschlüssel 0 bei Minijobbern
84
-
Unbezahlter Urlaub: Krankenversicherung und Meldungen
76
-
Freiwillige Krankenversicherung: Rückwirkende Berichtigung der Beitragsberechnung
67
-
Gefälschte Vorversicherungszeiten führen zum Verlust der GKV-Mitgliedschaft
15.09.2026
-
Sachbezugswerte 2027: Neue Werte für Verpflegung und Unterkunft
11.09.20262
-
Pflegegrad-Schwellen: Spareffekt nur halb so groß wie geplant
07.09.2026
-
Digitaler Wandel: Wie Telepflege und ePA die Versorgung sichern sollen
03.09.2026
-
Rentenversicherung erwartet Beitragsanpassung ab 2028
17.08.2026
-
Kabinett beschließt Frühstartrente
14.08.2026
-
Millionenverluste bei Krankenkassen durch riskante Fondsanlagen
07.08.2026
-
Neuregelung der Familienversicherung: Beitragszuschlag ab 2028
03.08.2026
-
Aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Sozialwesen
30.07.2026
-
Fristversäumnis beim Krankenversicherungswechsel wird teuer
27.07.2026