Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
Bei krankenversicherungspflichtigen Studenten (Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten – KVdS) wird als beitragspflichtige Einnahme der monatliche Bedarfssatz nach der entsprechenden Regelung im BAföG für nicht bei den Eltern wohnende Studenten herangezogen. Zum 1.8.2024 wurde dieser mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhöht. Damit ist der BAföG-Höchstsatz von 812,00 Euro auf 855,00 Euro gestiegen.
Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Auf den neuen BAföG-Höchstsatz wird ein reduzierter Beitragssatz von 70 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes (2024: 14,6 Prozent) angewendet. Das ergibt einen Krankenversicherungsbeitragssatz für Studierende von 10,22 Prozent. Hinzu kommt der volle kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. In der Pflegeversicherung gilt der reguläre Beitragssatz von 3,4 Prozent. Für kinderlose Studierende über 23 Jahre wird zudem ein Zusatzbeitrag von 0,6 Prozentpunkten fällig.
KVdS: Wie viel zahlen Studierende ab Oktober 2024?
Der monatliche Beitrag der Studenten beträgt ab 1.10.2024 in der Krankenversicherung:
- Krankenversicherung: 855 Euro x 10,22 % = 87,38 Euro (zzgl. kassenindividuellem Zusatzbeitrag)
In der Pflegeversicherung beträgt der monatliche Beitrag in der KVdS ab 1.10.2024:
- Ohne Kind: 855 Euro x 4,0 % = 34,20 Euro
- 1 Kind: 855 Euro x 3,4 % = 29,07 Euro
- 2 Kinder: 855 Euro x 3,15 % = 26,93 Euro
- 3 Kinder: 855 Euro x 2,9 % = 24,80 Euro
- 4 Kinder: 855 Euro x 2,65 % = 22,66 Euro
- 5 und mehr Kinder: 855 Euro x 2,4 % = 20,52 Euro
Beiträge KVdS: Tabelle
Wie sich die Beiträge zur Krankenversicherung der Studenten in den vergangenen Jahren entwickelt haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
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