Rentenversicherungsbeitrag 2024

Die Bundesregierung plant, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu stabilisieren und einen Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge zu bremsen. Dafür soll der Bund Milliarden am Kapitalmarkt anlegen und ab Mitte der 2030er-Jahre jährlich Zuschüsse an die Rentenversicherung zahlen. 

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) präsentierten am 5.3.2024 ein Reformpaket, mit dem das Rentenniveau von 48 Prozent auch für die Zukunft garantiert werden soll. Weil das mehr Geld kostet, die Rentenbeiträge aber nicht zu stark steigen sollen, soll die Finanzierung auf ein zusätzliches Standbein gestellt werden. 

Finanzierungsquellen der Rentenversicherung

Der Bund werde Milliarden am Kapitalmarkt anlegen und aus den Erträgen ab Mitte der 2030er-Jahre jährlich Zuschüsse an die Rentenversicherung zahlen, kündigte FDP-Chef Lindner an. Die Rentenversicherung erhalte damit zusätzlich zu den Beiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt eine dritte Finanzierungsquelle. 

Rentenversicherungsbeitrag wird trotz neuer Finanzierung steigen 

Das wird laut Gesetzentwurf aber nicht ganz ausreichen, um einen Beitragsanstieg zu verhindern. Die Bundesregierung rechnet damit, dass der Rentenbeitrag wegen der alternden Bevölkerung trotzdem von aktuell 18,6 Prozent in den nächsten Jahren auf 22,3 Prozent ansteigt. Ohne die Geldanlage am Kapitalmarkt aber würde er im Jahr 2045 demnach sogar bis auf 22,7 Prozent steigen. 

Rentenversicherung: Chancen des Kapitalmarktes nutzen

Geplant ist, dass der Bund vor allem Darlehen und übertragenen Vermögenswerten bis Mitte der 2030er-Jahre einen Kapitalstock von 200 Milliarden Euro aufbaut. Aus den Erträgen am Aktienmarkt sollen dann jährlich zehn Milliarden Euro an die gesetzliche Rentenversicherung fließen. «Das ist noch nicht die alleinige Lösung für die Herausforderung der langfristigen Finanzierung der Rente», betonte Lindner. Es sei aber ein Baustein, der einen Unterschied mache.  «Über ein Jahrhundert wurden die Chancen des Kapitalmarkts in der gesetzlichen Rentenversicherung liegengelassen», kritisierte er. «Jetzt nutzen wir sie.»

Heil und Lindner betonten, es gehe nicht um Zockerei und kurzfristige Spekulationen. «Das ist langfristig gut angelegtes Geld», sagte der Arbeitsminister. Es gehe auch nicht darum, die Beiträge der Bürgerinnen und Bürger in Aktien anzulegen, sondern lediglich Geld des Staates. 

Sicherung des Rentenniveaus als zentrales Anliegen

Alle Menschen müssten sich auf die gesetzliche Rente verlassen können, betonte Heil. Ohne die Reform würde sich das Rentenniveau demnach sehr bald von der Lohnentwicklung abkoppeln. Das bedeute, die Rentnerinnen und Rentner würden im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung ärmer. «Das werden wir mit der Sicherung des Rentenniveaus verhindern», betonte Heil. Das Rentenniveau sagt aus, wie viel Prozent des aktuellen Durchschnittslohns jemand als Rente erhält, der exakt 45 Jahre lang immer zum Durchschnittslohn gearbeitet und Beiträge gezahlt hat. Bei einem sinkenden Rentenniveau steigen die Renten weniger stark an als die Löhne.

Heil versprach: «Es wird keine Rentenkürzung geben und auch keine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters.» Die gesetzliche Rente bleibe das Herzstück der Alterssicherung. Für viele Rentnerinnen und Rentner sei die das Haupteinkommen und müsse deshalb stabil bleiben. 

Wenn es nach Heil und Lindner geht, soll das Reformpaket noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juli vom Bundestag beschlossen werden.

Aktueller Rentenversicherungsbeitrag

Der Rentenversicherungsbeitrag hat sich seit dem Jahr 2007 stetig nach unten entwickelt. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent und das bleibt auch weiterhin so. Die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrags seit 2007:

  • 2007 - 2011: 19,9 % (Arbeitgeberanteil: 9,95 %, Arbeitnehmeranteil: 9,95 %)
  • 2012:            19,6 % (Arbeitgeberanteil: 9,8 %, Arbeitnehmeranteil: 9,8 %)
  • 2013 - 2014: 18,9 % (Arbeitgeberanteil: 9,45 %, Arbeitnehmeranteil: 9,45 %)
  • 2015 - 2017: 18,7 % (Arbeitgeberanteil:  9,35 %, Arbeitnehmeranteil: 9,35 %)
  • seit 2018:     18,6 % (Arbeitgeberanteil:  9,3 %, Arbeitnehmeranteil: 9,3 %)

Rentenversicherungsbeitrag: knappschaftliche Rentenversicherung

Zuletzt 2018 wurde auch der Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gesenkt. Zuvor betrug der Beitrag 24,8 Prozent. Seit Beginn des Jahres 2018 erfolgt eine Senkung des Beitrags um 0,1 Prozent auf 24,7 Prozent.


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dpa/Haufe Online Redaktion