Rentenversicherung erwartet Beitragsanpassung ab 2028
Die Nachhaltigkeitsrücklage lag Ende 2025 bei 41,3 Milliarden Euro und entsprach damit 1,38 Monatsausgaben. Dieser finanzielle Puffer wird bis Ende 2026 voraussichtlich auf rund 1,0 Monatsausgaben sinken und im kommenden Jahr weitestgehend abgeschmolzen. Die Mittel werden planmäßig zur Stabilisierung des Beitragssatzes eingesetzt, der dadurch bis Ende 2027 stabil bei 18,6 Prozent gehalten werden kann.
Rentenversicherungsbeitrag: Prognose 2028
„Um ein Absinken der Rücklage unter die Mindesthöhe von 0,3 Monatsausgaben zu verhindern, wird 2028 eine Anhebung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent erforderlich“, erläutert Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung im Juni in Potsdam.
Kürzung der Bundeszuschüsse würde 2027 zu höherem Beitragssatz führen
„Nicht beitragsgedeckte Leistungen sollten sachgerecht aus dem Steueraufkommen finanziert werden und nicht aus Beiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden“, wiederholte Gunkel eine langjährige Forderung der Deutschen Rentenversicherung – mit Blick auf die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2027 und der Finanzplanung bis 2030, bei denen eine Kürzung der Bundeszuschüsse in Höhe von 4 Milliarden Euro im Jahr 2027 vorgesehen ist. „Dies konterkariert die Beschlüsse zum Rentenpaket 2025, mit denen sich der Gesetzgeber verpflichtet hat, die Stabilisierung des Rentenniveaus und die sogenannte Mütterrente III aus Steuermittel zu finanzieren“, so Gunkel.
Gunkel weist nachdrücklich darauf hin, dass der Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben in erheblichem Umfang übertragen wurden, die nicht durch Beiträge gegenfinanziert sind. Allein die Stabilisierung des Rentenniveaus kostet im laufenden Jahr rund 0,4 Milliarden Euro. Die Differenz zwischen nicht beitragsgedeckten Leistungen und Bundeszuschüssen beträgt mittlerweile bereits 40 Milliarden Euro pro Jahr. Gunkel macht daher deutlich: „Kürzungen der Bundesmittel bedeuten zwangsläufig höhere Beiträge für Beschäftigte und Arbeitgeber.“ In konkreten Zahlen würde die Kürzung der Bundeszuschüsse um 4 Milliarden Euro zu einem um 0,2 Punkte höheren Beitragssatz bereits im nächsten Jahr führen.
Eingeleitete Reformen sollen betriebliche und private Altersvorsorge stärken
Gunkel ging in seiner Rede auch auf einige der im vergangenen Jahr auf den Weg gebrachten Reformen im Bereich der Alterssicherung ein. So ist im Januar 2026 das Betriebsrentenstärkungsgesetz II in Kraft getreten, mit dem die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden soll. Und auch im Bereich der geförderten privaten Altersvorsorge wurden Neuerungen auf den Weg gebracht: „Das Altersvorsorgereformgesetz soll durch die Erweiterung der Produktkategorien und den vorgesehenen Bürokratieabbau in den Förder- und Steuerregelungen zu einer weiteren Verbreitung der geförderten privaten Altersvorsorge beitragen“, so Gunkel. Neu sei, dass künftig das Erwerbsminderungsrisiko nicht mehr abgesichert werden kann und die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos nicht mehr zwingend vorgesehen ist.
Transparenz beim Statusfeststellungsverfahren
Im Koalitionsvertrag wurde eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens vereinbart. Hierbei handelt es sich um die rechtliche Prüfung, ob eine Person bei einer bestimmten Tätigkeit als selbständig oder als abhängig beschäftigt einzustufen ist. Statusfeststellungsverfahren werden durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt. Um das Verfahren noch transparenter zu gestalten, steht online der neue „Selbstcheck Erwerbsstatus“ der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. „Damit können Auftragnehmende und Auftraggebende bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte selbst prüfen, ob ihre Vereinbarungen tendenziell zu Selbständigkeit oder zur Beschäftigung führen. Dem Modul liegen dabei die gleichen Bewertungsmaßstäbe zugrunde, wie sie in der Clearingstelle verwendet werden“, so Gunkel.
Aktueller Rentenversicherungsbeitrag: Tabelle
Der Rentenversicherungsbeitrag hat sich seit dem Jahr 2007 stetig nach unten entwickelt. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent und das bleibt auch weiterhin so. Die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrags seit 2007:
| Jahr | Gesamtbeitrag | AG-Anteil | AN-Anteil |
| 2007 - 2011 | 19,9 % | 9,95 % | 9,95 % |
| 2012 | 19,6 % | 9,8 % | 9,8 % |
| 2013 - 2014 | 18,9 % | 9,45 % | 9,45 % |
| 2015 - 2017 | 18,7 % | 9,35 % | 9,35 % |
| seit 2018 | 18,6 % | 9,3 % | 9,3% |
Rentenversicherungsbeitrag: knappschaftliche Rentenversicherung
Zuletzt wurde 2018 auch der Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gesenkt. Zuvor betrug der Beitrag 24,8 Prozent. Seit Beginn des Jahres 2018 erfolgt eine Senkung des Beitrags um 0,1 Prozent auf 24,7 Prozent. Das bleibt auch im Jahr 2027 so.
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