Gesetzliche Rentenversicherung















Wissenstransfer ältere Mitarbeiter 2
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Urteil

Versicherungsfreie Rentner: keine Rentenerhöhung durch Arbeitgeberanteil

Berufstätige Rentner und Rentnerinnen sind grundsätzlich versicherungsfrei und entrichten somit keine Beiträge zur Rentenversicherung. Dennoch wollte ein teilzeitbeschäftigter Rentner eine höhere Rente, da sein Arbeitgeber schließlich noch den Arbeitgeberanteil abführen würde. Nachdem die Rentenversicherung den Antrag abgelehnt hat und der Rentner daraufhin Klage einreichte, entschied nun das Hessische Landessozialgericht über den Fall.


Paragrafenzeichen
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Rentenversicherung

Rückzahlungspflicht bei nicht angegebener Verletztenrente

Bezieher einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben meist Anspruch auf eine niedrigere Altersrente. Daher informiert die Rentenversicherung Antragsteller explizit über ihre Mitteilungspflicht. Die Nichtangabe einer Verletztenrente wird als grobe Fahrlässigkeit gewertet und führt zur Rückzahlung zu viel erhaltener Rentenleistungen. Das hat das Hessische Landessozialgericht aktuell entschieden.






Wissenstransfer ältere Mitarbeiter 2
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Deutsche Rentenversicherung

Rentenatlas: Rentenzugangsalter ist 2022 erneut gestiegen

Das Renteneintrittsalter in Deutschland stieg 2022 auf durchschnittlich 64,4 Jahre. Das zeigt der neue Rentenatlas der Rentenversicherung. Hauptgrund dafür ist, dass die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte gestiegen ist. Vor diesem Hintergrund fordern Gewerkschafter und der Sozialverband Deutschland (SoVD) die Debatte über eine weitere Heraufsetzung des Rentenalters zu beenden.



























Student am Tisch
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Anrechnung auf die Renate

Schul- und Studienzeiten sind im Gegensatz zur Berufsausbildung nicht rentensteigernd

Hochschulabsolventen werden bei der Berechnung ihrer Rente schlechter behandelt als Menschen, die Fachschulen oder berufsvorbereitende Maßnahmen durchlaufen haben. Zu Recht, urteilt das SG Karlsruhe, denn die bessere Ausbildung führe zu höheren Verdiensten. Damit könnten Rentenanwartschaften aufgebaut werden. Entsprechende Verfassungsbeschwerden sind bereits gescheitert.