Gesetzliche Unfallversicherung


Jagd Gewehr
Jagd Gewehr
Aktuelle Rechtsprechung

Wie-Beschäftigter im Jagdeinsatz: Gesetzliche Unfallversicherung greift

Ein Freizeitjäger, der auf die Bitte eines Jagdpächters hin ein verletztes Reh suchte und dabei selbst zu Schaden kam, ist durch das Sozialgericht (SG) Hannover unter den Schutzschirm der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt worden. Die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) hatte die Anerkennung des Unglücks als Arbeitsunfall zunächst abgelehnt. Wer fremde Arbeit erledigt und dabei umfassenden Weisungen unterliegt, verdient unter Umständen Versicherungsschutz, auch ohne Arbeitsvertrag.  


Justizia Gerechtigkeit Urteil
Justizia Gerechtigkeit Urteil
Gesetzliche Unfallversicherung

PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern

Ein Leichenumbetter, der jahrelang Weltkriegstote exhumierte und identifizierte, kämpft um die Anerkennung seiner Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung (PTBS) als Wie-Berufskrankheit. Das Bundessozialgericht (BSG) verwies den Fall ans Landessozialgericht (LSG) zurück: Dieses muss nun prüfen, ob Leichenumbetter – ähnlich wie Rettungssanitäter – einem erhöhten Traumatisierungsrisiko ausgesetzt sind.


















Pferde (1)
Pferde (1)
Rechtsprechung

Kein Arbeitsunfall bei vorbereitender Teilnahme an Voltigierstunde

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet eine Absicherung für Beschäftigte bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Aber auch wer eine sogenannte Wie-Beschäftigung, also beschäftigungsähnliche Tätigkeit, ausübt, ist gesetzlich unfallversichert. Wann eine solche Wie-Beschäftigung vorliegt, ist jedoch immer wieder umstritten - so auch im Falle einer Mutter, die sich bei einer Schnuppertätigkeit im Reitverein verletzte.



Notfall
Notfall
Unfallversicherung

Wann die Abholung von Arbeitsschlüsseln vor Arbeitsantritt ein Arbeitsunfall ist

Verunfallen beschäftigte Personen auf dem Weg von ihrer Arbeit nach Hause oder andersrum, liegt regelmäßig ein Arbeitsunfall vor. Wie es sich verhält, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf dem Weg von einer privaten Veranstaltung zur eigenen Wohnung verunglückt, um Arbeitsschlüssel und -unterlagen von dort abzuholen, hat das Bundessozialgericht (BSG) nun entschieden. 



Ordner Paragraf Steuern Urteil Mann Gutachten
Ordner Paragraf Steuern Urteil Mann Gutachten
Gesetzliche Unfallversicherung

Schlag mit Vase auf den Kopf des Betreuers ist ein Arbeitsunfall

Schlägt ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf, kann dies ein Arbeitsunfall sein, auch bei Verwandtschaft und in der gemeinsamen Wohnung. Voraussetzung ist, dass der Angriff im Zusammenhang mit der Betreuertätigkeit steht. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt bejahte dies in einem Fall, bei dem der Vater wegen eines Tobsuchtsanfalls seines Sohnes den Notarzt rief und danach angegriffen wurde.




Paragrafenzeichen
Paragrafenzeichen
Rentenversicherung

Rückzahlungspflicht bei nicht angegebener Verletztenrente

Bezieher einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben meist Anspruch auf eine niedrigere Altersrente. Daher informiert die Rentenversicherung Antragsteller explizit über ihre Mitteilungspflicht. Die Nichtangabe einer Verletztenrente wird als grobe Fahrlässigkeit gewertet und führt zur Rückzahlung zu viel erhaltener Rentenleistungen. Das hat das Hessische Landessozialgericht aktuell entschieden.




Schule
Schule
Urteil

Kein versicherter Abweg bei Begleitung des Kindes zum Sammelpunkt

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Zu den Arbeitsunfällen gehören auch Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, die sogenannten Wegeunfälle. Auch ein Abweichen von dem direkten Arbeitsweg kann unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert sein. Dabei muss aber ein ausreichender Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehen bleiben. 









Mountainbike
Mountainbike
Gesetzliche Unfallversicherung

Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten mit gemischter Motivationslage

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeits- und Wegeunfälle ab. In einem abgelehnten Fall entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG), dass ein selbstständiger Versicherungsmakler, der auf einer Radtour verunglückte, keinen Versicherungsschutz hat. Das Gericht argumentierte, der Unfall sei auf private Interessen zurückzuführen und nicht als versicherte Tätigkeit anzuerkennen.