Berufsgenossenschaft

Als Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte haben die Berufsgenossenschaften die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und unterstützt dazu die Unternehmen beim Arbeitsschutz und bieten Schulungen für die Versicherten an. Tritt dennoch ein Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit auf, betreut die Berufsgenossenschaft den Versicherten mit verschiedenen Maßnahmen.

Die Berufsgenossenschaften in Deutschland sind nach Branchen organisiert. Alle Unternehmer, auch Existenzgründer und Freiberufler müssen sich beziehungsweise ihr Unternehmen binnen einer Woche nach der Gründung bei einer Berufsgenossenschaft anmelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche, die für den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit zuständig ist.





Schwerpunkte und Leistungen von Berufsgenossenschaften

Der Schwerpunkt der Leistungen der Berufsgenossenschaften liegt im Bereich des vorbeugenden Arbeitsschutzes, der Entschädigung nach einem Unfall und im Versicherungsschutz. Die Berufsgenossenschaft steuert die betriebliche Sicherheitsarbeit, erlässt Vorschriften sowie Grundsätze zum Arbeitsschutz, schult Mitarbeitende und überprüft Unfallursachen und technische Arbeitsmittel. Bei einem Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die gesundheitliche Rehabilitation des Versicherten, das heißt um alle medizinischen, beruflichen und sozialen Maßnahmen sowie die finanzielle Absicherung der Familie. Weitere Leistungen der Berufsgenossenschaft sind die Koordination der Heilbehandlungen sowie die Wiedereingliederung in den Beruf und in das soziale Umfeld.