Voraussetzungen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz einer Wie-Beschäftigung
Der Kläger half einem engen Familienangehörigen (Bruder) beim Gerüstabbau auf dessen Wohngrundstück. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen an einem Fuß zu. Die Unfallkasse Thüringen hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint. Das Sozialgericht hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen.
LSG: Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Hilfe zum Gerüstabbau auf einer Baustelle eines Familienangehörigen
Der 1. Senat des Thüringer Landessozialgerichts hat die Berufung nach Durchführung einer Beweisaufnahme zurückgewiesen. Nach Auffassung des Senats war die Ansicht der Berufsgenossenschaft und des Sozialgerichts, dass der Kläger als enger Familienangehöriger bei der Hilfeleistung auf einer Baustelle nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand, zu bestätigen.
Wie-Beschäftigungen sind bei Sonderbeziehung zum Bauherrn nicht versichert
Zwar können auch arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses als sogenannte Wie-Beschäftigung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme konnte der 1. Senat des Landessozialgerichts aber nicht feststellen, dass im hier zu entscheidenden Fall die Voraussetzungen dafür vorlagen. Zwar hat der Kläger für seinen Bruder eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert mit dessen Willen arbeitnehmerähnlich verrichtet. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme ist der 1. Senat aber zu dem Ergebnis gelangt, dass die verrichtete Tätigkeit ihr maßgebliches Gepräge aus der Sonderbeziehung zum Bauherrn erhielt. Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII zu verneinen, wenn die konkrete Tätigkeit ihr Gepräge aus einer Sonderbeziehung des Handelnden zu dem Unternehmer bekommt.
Wann liegt eine Sonderbeziehung vor?
Eine solche Sonderbeziehung wird insbesondere dann angenommen, wenn die Tätigkeit in Erfüllung gesellschaftlicher - insbesondere familiärer oder freundschaftlicher – Verpflichtungen ausgeübt wird. Entscheidend dabei ist, ob die Tätigkeit als übliche Hilfestellung unter engen Verwandten bzw. Freunden zu bewerten ist. Aus der Beweisaufnahme folgte für den Senat, dass zum Zeitpunkt des Unfallereignisses ein intaktes Verwandtschaftsverhältnis bestand, welches auch eine wechselseitige Bereitschaft einschloss, sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen. Auch das zeitliche Maß der Unterstützungsleistung, die sich in einem überschaubaren Umfang hielt, sprach für eine Hilfestellung im Verwandtenkreis. In Auswertung aller Umstände des Einzelfalles ist der Senat daher zu der Auffassung gelangt, dass die Motivation des Klägers zur Hilfe beim Gerüstabbau entscheidend durch das nahe Verwandtschaftsverhältnis geprägt war.
Hinweis: Thüringer LSG, Urteil v. 16.9.2021, L 1 U 342/19 (Die Entscheidung kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG angefochten werden)
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.265
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
828
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
292
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
286
-
Neue Arbeitsverhältnisse
217
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
215
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
177
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
172
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
166
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
133
-
Krankenkasse muss Kosten für Hautstraffung bei Lipödem-Patientin erstatten
17.07.2026
-
Kein Unfallschutz für Schiffsarzt bei Knieverletzung im Basketballturnier
15.07.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
15.07.2026
-
Steigende Eigenanteile belasten Heimbewohner immer stärker
14.07.2026
-
Bundesrat billigt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
13.07.2026
-
Kindergeld bald ohne Antrag
10.07.2026
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
08.07.2026
-
KI als Hoffnungsträger im deutschen Gesundheitssystem
07.07.2026
-
Demenzfälle könnten bis 2060 deutlich steigen
02.07.2026
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
30.06.2026