Lohnfortzahlung bei Krankheit: Berechnung

Für Entgeltfortzahlung und Krankengeld gelten unterschiedliche Berechnungsweisen. Daraus können sich für Arbeitnehmer deutliche Differenzen bei den Nettobezügen ergeben. Insbesondere die arbeitstägliche Berechnung hat ihre Tücken.

Ob ein Arbeitnehmer im Falle der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung oder Krankengeld erhält, kann er nicht beeinflussen. Angenommen, ein Arbeitnehmer arbeitet seit Jahren regelmäßig jede Woche von Dienstag bis Donnerstag. Er erhält monatlich ein festes Gehalt von 2.600 EUR brutto (1.900 EUR netto). Ist dieser Arbeitnehmer arbeitsunfähig vom 5.3.2013 bis 18.4.2013, endet die Entgeltfortzahlung am 15.4.2013. Vom 16.4. bis einschließlich 18.4. besteht für 3 Kalendertage Anspruch auf Krankengeld. Im April liegt damit ein Teilmonat für die Entgeltfortzahlung vor.

Entgeltfortzahlung Berechnung: zwei Varianten sind möglich

  • Bei Entgeltfortzahlung in Teilmonaten kann bei einem festen Monatsentgelt der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts (1/30 des Monatsbetrages) mit der Zahl der auf die Arbeitsunfähigkeitszeit entfallenden Kalendertage multipliziert werden.
  • Alternativ kann aber auch das monatliche Bruttoentgelt durch die tatsächlichen anfallenden Arbeitstage des Monats dividiert werden. Anschließend wird der sich so ergebende Betrag mit der Anzahl der krankheitsbedingt ausfallenden Arbeitstage (AT) multipliziert (BAG, Urteil v. 15.2.1978, 5 AZR 739/76).
Beispiel Variante 2 - Berechnung Lohnfortzahlung: 2.600 EUR : 13 AT im April 2013 = 200 EUR. Für die Zeit bis zum Ende der Entgeltfortzahlung am 15.4. müsste der Arbeitgeber im April 200 x 6 AT = 1.200 EUR brutto zahlen. Entsprechend würde das Entgelt für die Zeit nach der Arbeitsunfähigkeit berechnet: Ab 19.4. bis zum Monatsende ergeben sich noch 4 AT, also 200 EUR  X 4 = 800 EUR brutto.

Es würde somit ein Entgelt in Höhe von 2.000 EUR für den April gezahlt werden. Netto würde dies rund 1.560 EUR entsprechen.

Krankengeld berechnen: nur für Kalendertage

Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt dagegen bei vollen Monaten immer mit 30 Tagen. Ist ein Monat nicht voll mit Krankengeld belegt, sind die restlichen Kalendertage des betreffenden Monats anzusetzen (§ 47 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Von der Höhe her wird das Krankengeld nach dem erzielten regelmäßigen (kalendertäglichen) Arbeitsentgelt ermittelt. Umfasst der Bemessungszeitraum einen ganzen Kalendermonat, so ist das in dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte Arbeitsentgelt - unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Kalendertage oder Arbeitstage des betreffenden Monats - durch 30 zu teilen.

Fortsetzung Beispiel: Kalendertägliches Regelentgelt 2.600 EUR : 30 = 86,67 EUR. Davon Krankengeld in Höhe von 70 % = 60,67 EUR. Vergleichsberechnung Nettoentgelt: 1.900 EUR : 30 = 63,33 EUR, davon 90 % = 57 EUR. Das kalendertägliche Krankengeld entspricht dem niedrigeren Betrag und beträgt 57 EUR. Davon würden wiederum noch die entsprechenden Beiträge aus Krankengeld abgehen, aber das lassen wir der Einfachheit halber beiseite. Für 3 Arbeitsunfähigkeitstage erhält der Arbeitnehmer also 171 EUR Krankengeld.

Berechnung Lohnfortzahlung und Krankengeld: Unterschiede kennen

Demnach erhält der Arbeitnehmer im April insgesamt 1.731 EUR ausgezahlt (1.560 EUR Nettoentgelt zzgl. 171 EUR Krankengeld). Immerhin ein Unterschied in Höhe von 169 EUR im Vergleich zu einem vollen Monat ohne Arbeitsunfähigkeit (netto 1.900 EUR).

Grund für diese erhebliche Differenz ist die unterschiedliche Berechnungsweise von Krankengeld und Entgeltfortzahlung. Diese macht sich – zugegebenermaßen in dem Beispielfall durch den Arbeitsrhythmus (Di bis Do) und die arbeitstägliche Berechnungsweise - deutlich im Ergebnis bemerkbar macht.

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