Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
Entgeltfortzahlung berechnen
Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist gesetzlich geregelt und wird durch den Arbeitgeber für längstens 6 Wochen geleistet. Arbeitnehmer können allerdings erst nach einer vierwöchigen Wartezeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses das fortgezahlte Arbeitsentgelt beanspruchen. Das Arbeitsentgelt wird während der Arbeitsunfähigkeit nach dem "modifizierten Entgeltausfallprinzip" berechnet. Der Arbeitnehmer erhält das Entgelt, das er auch als arbeitsfähiger Arbeitnehmer erhalten hätte. Dabei wird allerdings die bis dahin "regelmäßige" Arbeitszeit berücksichtigt.
Die gängige Praxis der Entgeltabrechnung sieht bei gleichbleibenden Monatsgehältern vor, das Gehalt durch 30 zu teilen und mit der Zahl der Kalendertage des Ausfallzeitraums zu multiplizieren. Alternativ kann das Bruttogehalt aber auch durch die Arbeitstage des entsprechenden Monats geteilt und das Ergebnis mit den Arbeitstagen des Ausfallzeitraums multipliziert werden. Gesetzliche Vorgaben oder einschlägige Rechtsprechung gibt es dazu nicht. Abweichendes kann vertraglich vereinbart werden.
Lohnfortzahlung berechnen: Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer aus Berlin arbeitet seit Jahren regelmäßig wöchentlich von dienstags bis donnerstags. Er erhält monatlich ein vereinbartes Gehalt von 2.600 EUR brutto (1.768 EUR netto). Der Arbeitnehmer ist vom 5.5.2025 bis zum 18.6.2025 arbeitsunfähig und erhält bis zum 15.6.2025 Entgeltfortzahlung. Anschließend zahlt die Krankenkasse bis zum 18.6.2025 für 3 Kalendertage Krankengeld.
Zeitraum | kalendertäglicher Anspruch (brutto/netto : 31/30) | Zahltage | Leistung (brutto/netto) | arbeitstäglicher Anspruch (brutto/netto : 13/12 Arbeitstage) | Zahltage | Leistung (brutto/netto) |
5.5. - 31.5.2025 | 83,87 EUR/ 57,03 | 27 | 2.264,49 EUR/ 1.539,88 EUR | 200 EUR/ 136 EUR | 12 | 2.400 EUR/ 1.632 EUR |
1.6. - 15.6.2025 | 86,67 EUR/ 58,93 | 15 | 1.300,05 EUR/ 883,95 EUR | 216,67 EUR/ 147,33 EUR | 6 | 1.300,02 EUR/ 883,98 EUR |
Summe | 3.564,54 EUR/ 2.423,76 EUR | 3.700,02 EUR/ 2.515,98 EUR |
Krankengeld: Berechnung
Das Krankengeld wird anders als die Entgeltfortzahlung berechnet. Es beträgt 70 % des kalendertäglichen Bruttoentgelts aus dem letzten abgerechneten Monat. Der Wert wird mit 90 % des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts verglichen und darf diesen Betrag nicht überschreiten (Brutto-Krankengeld). Vom Brutto-Krankengeld wird der Anteil des Arbeitnehmers an den Beiträgen zur Sozialversicherung einbehalten (Netto-Krankengeld). Das Krankengeld wird immer kalendertäglich gezahlt.
Praxisbeispiel - Fortsetzung
Regelentgelt (2.600 EUR : 30) | 86,67 EUR |
70 % des Regelentgelts | 60,67 EUR |
Nettoarbeitsentgelt (1.768 EUR : 30) | 58,93 EUR |
90 % des Nettoarbeitsentgelts | 53,04 EUR |
Brutto-Krankengeld | 53,04 EUR |
Beitragsanteile des Versicherten | |
Pflegeversicherung (3,6 % : 2) | 0,95 EUR |
Rentenversicherung (18,6 % : 2) | 4,93 EUR |
Arbeitslosenversicherung (2,6 % : 2) | 0,69 EUR |
Netto-Krankengeld | 46,47 EUR |
Auszahlungsbetrag für 3 Zahltage | 139,41 EUR |
Fazit zur unterschiedlichen Berechnung zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld
Der Beispiel-Arbeitnehmer erhält üblicherweise ein Nettogehalt von 1.768 EUR. Das sieht im Monat Juni 2025 (bei kalendertäglicher Berechnung) anders aus:
Zeitraum | Gehalt (netto) | Entgeltfortzahlung (netto) | Krankengeld (netto) | Summe | Bemerkung |
Mai 2025 | 228,12 EUR | 1.539,88 EUR | 1.768,00 EUR | ||
Juni 2025 | 707,16 EUR | 883,95 EUR | 139,41 EUR | 1.730,52 EUR | Die Entgeltfortzahlung wird für die Kalendertage des Ausfallzeitraums gezahlt (15). Das Gehalt wird für die Kalendertage des Teilentgeltzeitraums gezahlt (12). |
Eine arbeitstägliche Berechnung ergibt das folgende Bild:
Zeitraum | Gehalt (netto) | Entgeltfortzahlung (netto) | Krankengeld (netto) | Summe | Bemerkung |
Mai 2025 | 136 EUR | 1.632 EUR | 1.768,00 EUR | ||
Juni 2025 | 589,32 EUR | 883,98 EUR | 139,41 EUR | 1.612,71 EUR | Gehalt und Entgeltfortzahlung werden für insgesamt 10 Zahltage geleistet. |
Bei längerer Dauer der Arbeitsunfähigkeit würde der versicherte Arbeitnehmer für einen Kalendermonat ein Netto-Krankengeld in Höhe von 1.394,10 EUR erhalten. Dabei wird jeder Kalendermonat mit 30 Zahltagen berücksichtigt, unabhängig von den tatsächlichen Kalendertagen. Die Differenz zwischen dem Nettoarbeitsentgelt bzw. der Entgeltfortzahlung und dem Netto-Krankengeld erklärt sich durch die unterschiedliche Berechnung der Ansprüche.
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