Entgeltfortzahlung






































Impfung
Impfung
Coronapandemie

Lohnfortzahlung bei Quarantäne nur noch für Geimpfte

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne gewährt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Arbeitnehmenden einen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt aber nicht, wenn durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können. Seit November 2021 bekommen Ungeimpfte keinen Verdienstausfall mehr erstattet, weil spätestens seit diesem Zeitpunkt jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können.

44