Entgeltfortzahlung

Studentenbeschäftigung
Studentenbeschäftigung
Teilzeitarbeit

Welche Regelungen bei der Arbeit auf Abruf gelten

Mit Beginn der Freiluftsaison werden in der Gastronomie oder im Hotelgewerbe wieder verstärkt Arbeitskräfte gesucht, die Arbeit auf Abruf leisten. Vor allem unter Mini-Jobbern ist diese Arbeitsform, mit der sich Arbeitnehmende flexibel je nach Arbeitsbedarf einplanen lassen, weit verbreitet. Um nicht mehr Stunden zahlen zu müssen als geleistet wurden, sollten Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben im Blick behalten.







































Impfung
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Coronapandemie

Lohnfortzahlung bei Quarantäne nur noch für Geimpfte

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne gewährt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Arbeitnehmenden einen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt aber nicht, wenn durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können. Seit November 2021 bekommen Ungeimpfte keinen Verdienstausfall mehr erstattet, weil spätestens seit diesem Zeitpunkt jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können.

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