Beschäftigungsverbot




Schwangere auf Sofa
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Mutterschutz

Betriebliche Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz

Das moderne Mutterschutzrecht ist von dem Gedanken getragen, schwangeren und stillenden Frauen eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, so dass diese gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Der Arbeitgeber muss aber durch geeignete Schutzmaßnahmen die Gesundheit der Frau und des Kindes gewährleisten, so kann auch ein betriebliches Beschäftigungsverbot als Schutzmaßnahme umgesetzt werden.

Schwangere auf Sofa
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Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Berechnung des Mutterschutzlohns bei variabler Vergütung

Nach § 18 S. 1 MuSchG erhält eine Frau, die wegen des Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, von ihrem Arbeitgeber den sog. Mutterschutzlohn. Immer wieder ist umstritten, wie sich dieser berechnet, wenn der Arbeitnehmerin zuvor eine variable Vergütung gezahlt wurde. Eine Entscheidung des LAG Niedersachsen bringt hier Licht ins Dunkle.



Schwangere Frau im Büro
Schwangere Frau im Büro
Risikoschwangerschaft

Beschäftigungsverbot vor Beginn des ersten Arbeitstages kippt den Lohnanspruch nicht

Eine schwangere Arbeitnehmerin hat bei einem Beschäftigungsverbot auch einen Lohnanspruch, wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeit zuvor noch nicht angetreten hat. Der Lohnanspruch setzt keine vorherige Arbeitsleistung, sondern nur ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus. Geklagt gegen ihren zahlungsunwilligen Arbeitgeber hatte ein junge Frau mit eine Risikoschwangerschaft.