Gefährdungsbeurteilung

Die systematische Analyse der Gefährdungen an unterschiedlichen Arbeitsplätzen und bei verschiedenen Tätigkeiten ist ein Kerngedanke im präventiven Konzept der Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, der sie durchzuführen hat. Bei der Prüfung geht es nicht nur um körperliche, sondern auch um psychische Gefährdung. Ergebnisse müssen die Grundlage für betriebliche Arbeitsschutzaktivitäten sein, die regelmäßig überprüft werden müssen.





Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung

Die Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" der Bundesregierung und der Berufsgenossenschaften sieht folgende Schritte für die Gefährdungsbeurteilung vor:

  • Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten,
  • Ermitteln der möglichen Gefährdungen,
  • Beurteilen der Gefährdungen,
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachten),
  • Durchführung der Maßnahmen,
  • Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen.