Gewalt am Arbeitsplatz begegnen

Gewalt am Arbeitsplatz ist leider keine Seltenheit mehr. Wer beispielsweise beim Jugend- und Sozialamt, in der Pflege oder im Jobcenter arbeitet, ist vor aggressivem Verhalten nicht sicher. Deshalb müssen Arbeitgebende für Präventionsmaßnahmen sorgen.

Bei vielen Tätigkeiten werden Beschäftigte mit verbalen oder körperlichen Übergriffen von Kunden, Besuchern, Patienten oder Bürgern konfrontiert. Sogar Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte können psychische oder physische Gewalt ausüben. Auch im öffentlichen Dienst nehmen Beleidigungen, Beschimpfungen und körperliche Attacken zu, z. B. gegenüber Feuerwehr, Pflege und Rettungsdienst. Kunden und Hilfsbedürftige fühlen sich bedrängt oder ungerecht behandelt und machen ihrem Ärger auf diese Weise Luft. In ihrer Not stehen sie unter Druck, geben diesen weiter und überschreiten dabei manchmal eine Grenze. Dann ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich deeskalierend zu verhalten. Aber auch der Arbeitgeber kann für mehr Schutz und Sicherheit sorgen.

Gewalt wirkt sich nicht nur auf eine Einzelperson aus

Nicht nur körperliche Attacken, sondern auch verbale Gewalt kann sich bedrohlich anfühlen. Und der gewalttätige Übergriff kann auch Zeugen belasten, die die Situation miterleben. Eine Gewalttat kann sich sogar auf ein ganzes Team oder die gesamte Organisation auswirken. Nach einem Gewalterlebnis ist es deshalb wichtig, dass eine psychologische Erstbetreuung angeboten wird.

Eine psychologische Erstbetreuung kann vor Spätfolgen schützen

Die psychologische Erstbetreuung ist wichtig, damit der Vorfall verarbeitet werden kann. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei einem weiteren Vorfall die Situation zu einem so genannten Trigger wird und dann psychische Folgen auftreten. Unbearbeitete Vorfälle können Folgen verursachen wie u. a.

  • Verunsicherung und ein totaler Rückzug,
  • Meiden von Orten oder Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Tat stehen,
  • Zunahme von Fehlzeiten,
  • Nachlassen der Motivation und Arbeitsleistung,
  • eine posttraumatische Belastungsstörung oder sogar
  • Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit.

Mit Gefährdungsbeurteilung Risiken klären und passgenaue Maßnahmen umsetzen

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten vor Angriffen und den negativen Folgen davon schützen. Im ersten Schritt ist über eine Gefährdungsbeurteilung zu klären, welche Formen von Gewalt auftreten können. Das kann unterschiedlich sein, je nachdem ob es sich z. B. um einen Einzelarbeitsplatz handelt, ob Hausbesuche gemacht werden oder mit Geld umgegangen wird. Anschließend lassen sich Gegenmaßnahmen festlegen. An erster Stelle steht hier die Vermeidung von Gefahrenquellen und somit Präventionsmaßnahmen.

Das trägt zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei

Hier einige Beispiele für Maßnahmen, die zu einer sicheren Arbeitssituation beitragen können:

  • Gestalten Sie Wartezonen freundlich.
  • Achten Sie auf kurze Wartezeiten.
  • Überprüfen Sie, ob spezielle technische Maßnahmen wie z. B. Notknöpfe am Telefon oder ein Zugangsberechtigungskonzept notwendig sein könnten.
  • Sorgen Sie dafür, dass keine Gegenstände auf den Schreibtischen liegen, die als Waffe oder Wurfgeschoss genutzt werden können.
  • Schulen Sie die Beschäftigten regelmäßig in Gesprächstechniken, damit sie lernen, stets sachlich zu bleiben und schwierige Situationen zu deeskalieren.
  • Halten Sie fest, dass jede Form von Gewalt Konsequenzen hat. Dies kann z. B. ein Hausverbot oder eine Strafanzeige sein.

Lassen Sie Ihren Mitarbeitern professionelle Hilfe zukommen

  • Pflegen Sie Netzwerke zu örtlichen Opferhilfen, damit Sie nach einer Gewalttat Ihre Mitarbeiter auf die Hilfsangebote hinweisen können.
  • Informieren Sie nach einer Gewalthandlung am Arbeitsplatz den zuständigen Unfallversicherungsträger und melden Sie die Situation als Arbeitsunfall. Das gewährleistet eine ärztliche Versorgung der betroffenen Person(en).