„Sharps“ im Gesundheitswesen: Wie sie sicher zu entsorgen sind
Besonders gefährlich für das Personal im Gesundheitswesen ist der Umgang mit infektiösem Abfall, bei der die Beschäftigten sich beispielsweise mit HIV, Cholera oder Tuberkulose anstecken können. Eine Infektion bedeutet für Betroffene in nicht wenigen Fällen sogar die vollständige Berufsunfähigkeit. Schutzimpfungen sind derzeit nur gegen das Hepatitis-B-Virus möglich, eine Impfung gegen HIV ist zum Beispiel nicht möglich. Und selbst nach einer Impfung sind nicht alle Risiken ausgeräumt: An Hepatitis B beispielsweise erkranken noch immer rund 500 Beschäftigte pro Jahr.
Sichere Entsorgung
Daher gelten auch für die Entsorgung von infektiösen medizinischen Instrumenten wie Kanülen, Skalpellen, Pipetten aus Glas und ähnlichen medizinischen Instrumenten besondere Anforderungen. Sie dürfen nicht in einfachen Abfallsäcken gesammelt werden, sondern gehören in stich- und bruchfeste Einwegbehälter bzw. Abfallbehältnisse. Die Behälter werden mitsamt dem Abfall anschließend verbrannt. Alle Sammelgefäße mit infektiösem Abfall müssen mit dem „Biohazard“-Symbol gekennzeichnet sein und müssen laut Technischer Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 folgende weitere Eigenschaften besitzen:
- Sie sind verschließbare Einwegbehältnisse.
- Sie geben den Inhalt zum Beispiel bei Druck, Stoß, Fall nicht frei.
- Sie sind durchstichsicher.
- Ihre Festigkeit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt.
- Ihre Größe und ihre Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut.
- Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht.
- Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehältnisse zu erkennen (Farbe, Form, Beschriftung).
- Die Abfallbehältnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme abgestimmt (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse).
- Ihre maximale Füllmenge ist angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar.
Stich- und Schnittverletzungen
Wie die oben genannten Anforderungen in Bezug auf Durchstichsicherheit bereits erahnen lassen: Auch wenn Kanülen, Skalpelle oder Akupunktur-Nadeln nicht infektiös belastet sind, geht von ihnen eine Gefahr für das Personal aus. Stich- oder Schnittverletzungen erleiden bei der Entsorgung insbesondere das Reinigungspersonal. Daher gilt auch hier: Selbst für nicht infizierte Instrumente sind einfache Abfallsäcke nicht geeignet. Auch sie müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältern gesammelt werden, die sich nicht mehr öffnen lassen, wenn sie einmal verschlossen sind. Dieser Müll kann in der Folge im Gegensatz zum infizierten Abfall allerdings zusammen mit dem einfachen Restmüll entsorgt werden.
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