Videosprechstunde in der betriebsärztlichen Versorgung
Der Einsatz von Technologie zur Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen aus der Ferne hat zahlreiche Vorteile, die die Telemedizin, insbesondere die Videosprechstunde, zu einer zukunftsträchtigen Option für Patienten und medizinisches Personal machen. Seit 2020 ist sogar die Krankschreibung per Videosprechstunde erlaubt. Im selben Jahr überstieg die Anzahl der Videosprechstunden die 1 Million-Grenze. Corona brachte eine weitere Dynamik: Eine Umfrage im Jahr 2022 ergab, dass seit Beginn der Pandemie der prozentuale Anteil der niedergelassenen Arztpraxen, die Videosprechstunden anboten, von 6 auf 11 Prozent anstieg. Rund 40 Prozent der Praxen konnten sich damals die Einführung von Videokonferenzen vorstellen.
Vorteile von Telemedizin
Für die gestiegene Nachfrage nach Telemedizin und Videosprechstunden lassen sind vor allem drei Gründe zu nennen: nachgewiesen gute Behandlungsergebnisse, teilweise deutliche Kosteneinsparungen und die Möglichkeit einer besseren medizinischen Versorgung des ländlichen Raumes oder älterer Personen. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass die Telemedizin zu guten Behandlungsergebnissen führen kann, insbesondere bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Durch den Wegfall persönlicher Besuche kann sie Fahrtkosten, Arbeitsausfälle und weitere damit zusammenhängende Kosten reduzieren. Insbesondere in ländlichen Regionen kann sie dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern. Patienten können so von jedem beliebigen Ort mit ihren Ärzten in Kontakt treten und erhalten genauso schnell eine Diagnose und einen Therapievorschlag erhalten wie Patienten, die in städtischen Gebieten direkt den Betriebs-, Haus- oder Facharzt aufsuchen. Ältere und gehbehinderte Personen können schließlich beim Arzt vorsprechen ohne die Wohnung verlassen zu müssen.
Pilotstudie zur Bildschirmarbeit
Das Institut für Lehrergesundheit in Mainz (IfL) ist für die betriebsärztliche Betreuung der Landesbediensteten an Schulen in Rheinland-Pfalz zuständig. An diesem Institut findet seit Ende 2022 eine Pilotstudie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten mittels Videosprechstunden statt. Grundsätzliche Fragestellung des Projekts ist, welche Teile der Vorsorge sich durch Videosprechstunden adäquat abbilden lassen. Generell kam dabei heraus, dass sie sich für alle Beratungsanlässe eignet – solange ein physischer Kontakt zwischen Arzt und Patient nicht unbedingt notwendig ist. Gegenüber dem Telefonat hat die Videokonferenz den großen Vorteil, dass der Arzt auch visuelle Informationen wie Dokumente, Bilder oder äußerlich sichtbare Symptome von Beschwerden ansehen und auswerten kann.
Ideal zur Beurteilung von Büroarbeitsplätzen
Im Hinblick auf das spezifische Problemfeld Bildschirmarbeit sahen die Forscher große Vorteile für den Einsatz der Videosprechstunde. Denn führt der zu beratende Patient die Videosprechstunde an seinem für die berufliche Tätigkeit verwendeten Bildschirmgerät durch, so kann der Arzt sein Verhalten am Bildschirm über die Webcam genau beobachten. Diese Beobachtung wiederum liefert ihm wichtige Hinweise und Informationen zur Ergonomie, Arbeitsplatzgestaltung, Körperhaltung, zur Verwendung von Sehhilfen, zu auffälligen Kopfbewegungen oder offensichtlichen Anstrengungszeichen wie dem Zusammenkneifen der Augen.
Quelle: A. Kafie-Pechmann, P. Kegel, S. Letzel: Arbeitsmedizin digital in Zeiten der Coronaviruspandemie, in: A. Nienhaus, S. Letzel, D. Nowak (Hrsg.): Corona und Arbeit. Arbeits- und sozialmedizinische Aspekte von Covid-19 und Post-Covid, 2024.
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