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Arbeitsschutz für Ferienjobber

Besondere Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen


Besondere Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen

Ferienjobs sind sehr beliebt und werden aus unterschiedlichen Motiven ergriffen. Dem einen dienen sie als Orientierung für die berufliche Zukunft oder Einstieg ins Berufsleben, der andere will lediglich Geld verdienen. Ideal ist es, beides miteinander zu verknüpfen.

Ein Schulpraktikum im Unternehmen erfolgt üblicherweise während der Schulzeit in der 9. oder 10. Klasse. Ist das Praktikum Teil der Ausbildung, so trägt die Schule die Verantwortung für ihre Schüler. Im Gegensatz dazu ist während eines Ferienjobs der Arbeitgeber verantwortlich.

 

Besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen

Bei der Beschäftigung von Schülern ist der Schutz von Sicherheit und Gesundheit von besonderer Bedeutung, da sie sich noch in der Entwicklung befinden und damit besonders gefährdet wären, wenn sie mit gefährlichen Stoffen umgehen oder gesundheitsbelastenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt würden.

Auch fehlen ihnen spezielle Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen, um mit der erforderlichen Umsicht zu handeln. So sind laut DGUV z. B. junge Berufseinsteiger und Jugendliche in der Berufsausbildung überproportional an Arbeitsunfällen beteiligt.

Eine detaillierte Einführung zum Jugendarbeitsschutz finden Sie hier.

Schlagworte zum Thema:  Jugendarbeitsschutz , Ferienjob
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