[Vorspann]

Herausgeber: Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Die Jugend – Ihre Zukunft!

Geben Sie Jugendlichen in Ihrem Betrieb eine Chance:

  • Ferienjob
  • Betriebspraktikum
  • Ausbildung

Der Ferienjob und das Praktikum im Betrieb bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, die Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr auseinander zu setzen.

Der Einsatz im Betrieb trägt dazu bei, dass Jugendliche ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einschätzen und ihre Berufsvorstellungen vertiefen oder auch korrigieren können. Der Betriebseinsatz erleichtert den Zugang zu einem passenden Ausbildungsplatz.

Die Ausbildung in Ihrem Unternehmen gibt Ihnen die Chance, für qualifizierten Nachwuchs in Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche selbst zu sorgen.

Ist Ihr Betrieb für den Einsatz von Jugendlichen geeignet?

Anhand der Gefährdungsbeurteilung können Sie feststellen, ob Ihr Betrieb geeignet ist.

Bei Jugendlichen fehlt oft das Bewusstsein für Sicherheit.

Hier ist Ihre Fürsorge gefragt.

Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden,

  • die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche diese nicht erkennen oder nicht abwenden können,
  • bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze, Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,
  • bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind,
  • die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen

    und

  • bei denen sittliche Gefahren auftreten.

Unzulässig sind Akkordarbeit und Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann.

Ausnahmen bestehen in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wenn Sie Jugendliche über 16 Jahre beschäftigen, soweit

  • dies zur Erreichung Ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
  • ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist

    und

  • der Arbeitsplatzgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.

Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?

Die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers (UVT) für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

  Organisator Zuständigkeit Wichtige Rechtsgrundlagen
Ferienjob

Schüler;

Personensorgeberechtigte[1]
UVT des Betriebes JArbSchG
JuSchG
Betriebspraktikum

Schule:

Lehrer als Praktikumsleiter

Betrieb:

Praktikumsbeauftragter
UVT der Schule Richtlinien oder VwV der Länder
JArbSchG
JuSchG
Ausbildung Beauftragter der IHK oder der Handwerkskammer

Schule:

UVT der Schule
Berufsausbildungsvertrag
BBiG

Betrieb:

UVT des Betriebes
JArbSchG
JuSchG

Beim Einsatz von Schülern gibt es einen Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen (JArbSchG):

Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.

Jugendlicher ist, wer 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht (im Allgemeinen neun Jahre) unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Die Beschäftigung von Kindern ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben kommt eine Beschäftigung von Kindern in der Metallbranche – außer im Rahmen eines Betriebspraktikums – nicht in Betracht.

BBiG Berufsbildungsgesetz
BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz
JuSchG Jugendschutzgesetz
KindArbSchV Kinderarbeitsschutzverordnung
VwV – Verwaltungsvorschrift
[1] Personensorgeberechtigte sind in der Regel beide (leiblichen) Eltern oder die Adoptiveltern (BGB).

Wer trägt Verantwortung?

Als Unternehmer sind Sie für Sicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter und der eingesetzten Jugendlichen verantwortlich. Ihre Unternehmerpflichten können Sie auf zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter, z. B. Meister, schriftlich übertragen.

Auch der Jugendliche trägt Verantwortung.

  • So muss er Ihren Weisungen zum Zweck des Arbeitsschutzes folgen,
  • die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen tragen,
  • betriebliche Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen und
  • festgestellte Mängel an Sie melden.

Unterweisung

Bevor die Jugendlichen ihre Arbeit aufnehmen dürfen, müssen sie über mögliche Gefahren unterwiesen werden. Das gilt auch, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern. Die Unterweisung ist mindestens halbjährlich zu wiederholen. Müssen persönliche Schutzausrüstungen getragen werden, so ist es hilfreich, wenn Sie das Tragen vorführen. Vergessen Sie nicht die Organisation der ersten Hilfe und den Brandschutz in die Unterweisung einzubeziehen. Unterweisungen müssen dokumentiert werden.

Anmeldung

Keine gesonderte Anmeldung nötig.

Ferienjobber, Praktikanten oder Auszubildende müssen nicht extra beim Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Dies erfolgt automatisch über die Lohnsumme, die der Unternehmer seiner Unfallversicherung am Anfang des Folgejahres mitteilt.

Sind ärztliche Untersuchungen erforderlich?

Man unterscheidet ärztliche Untersuchungen nach dem JArbSchG und Vorsorgeuntersuchungen, die in speziellen Verordnungen, z. B. in der Gefahrstoffverordnung und in Unfallverhütungsvorschriften, geregelt sind.

Ferienjob und Betriebspraktikum

Während des Ferienjobs und beim Betriebspraktikum führen die Jugendlichen nur Arbeiten aus, bei denen keine Nacht...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge