Chronisch krank und berufstätig
Etwa ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland lebt entweder mit einer offiziell anerkannten Schwerbehinderung oder mit einer langjährigen chronischen Krankheit, die im Alltag deutliche Einschränkungen mit sich bringt. Asthma, Diabetes, Krebs oder gesundheitliche Einschränkungen als Folgen eines Arbeitsunfalls – die Erkrankungen und individuellen Einschränkungen sind vielfältig.
Chronisch krank - das sagt das Arbeitsrecht
Gemäß dem Arbeitsrecht besteht keine Verpflichtung, den Arbeitgeber über eine chronische Erkrankung zu informieren. Diese Verpflichtung entsteht jedoch, wenn die Krankheit so schwerwiegend ist, dass sie die Arbeitsleistung dauerhaft beeinträchtigt und potenziell andere Arbeitnehmer, den Betriebsablauf oder Dritte gefährden könnte.
Unfaire Behandlung chronisch Kranker
Besser wäre ein offener Umgang mit der Krankheit. Doch nicht alle Kollegen und Arbeitgeber gehen sorgsam mit Krankengeschichten um. Kranke haben Angst vor dem Karriereknick durch Zuteilung von unterfordernden Tätigkeiten, ausbleibenden Gehaltserhöhungen, Diskriminierung, Mobbing, Versetzung oder Kündigung.
Chronisch Kranke können belastbar, leistungsfähig und deshalb auch berufstätig sein
Für jedes Krankheitsbild existiert eine entsprechende Lösung. Hierfür ist es entscheidend, dass alle beteiligten Parteien im Betrieb offen sind: Vorgesetzte, Betriebsärzte, Sozialvertretungen, Betriebsrat, Personalverantwortliche und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Beispiel Diabetes
Die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Diabetes muss nicht beeinträchtigt sein. Bei Bedarf kann der Betroffene mit Insulin behandelt werden und lernt Ess- und Verhaltensregeln. Am Arbeitsplatz sollte er die Möglichkeit haben, seine Essenszeiten und Blutzuckerkontrollen flexibel zu gestalten. Durch regelmäßige Arztbesuche und das Einhalten seines Bewegungsprogramms steht einer fortgesetzten Berufstätigkeit nichts im Wege.
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