Chronisch krank und berufstätig

Wer chronisch krank ist, kann durchaus leistungsfähig und berufstätig sein. Doch viele trauen sich noch immer nicht, ihre Erkrankung dem Arbeitgeber mitzuteilen. Müssen sie auch nicht. Und so lange die Verantwortlichen nicht alle umdenken, ist das Schweigen manchmal verständlich.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der Erwerbstätigen chronisch krank ist. Statistische Erhebungen gibt es keine. Deshalb vermuten andere, dass es sogar die Hälfte sein könnte. Asthma, Diabetes, Krebs oder gesundheitliche Einschränkungen als Folgen eines Arbeitsunfalls – die Erkrankungen, die bei den Betroffenen täglich Thema sind, sind sehr unterschiedlich.

Chronisch krank - das sagt das Arbeitsrecht

Laut Arbeitsrecht ist man nicht verpflichtet, den Arbeitsgeber über eine chronische Erkrankung zu informieren. Das ändert sich aber dann, wenn man dauerhaft so schwer krank ist, dass man seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, andere Arbeitnehmer, der Betriebsablauf oder Dritte gefährdet werden könnten.

Unfaire Behandlung chronisch Kranker

Besser wäre ein offener Umgang mit der Krankheit. Doch nicht alle Kollegen und Arbeitgeber gehen sorgsam mit Krankengeschichten um. Kranke haben Angst vor dem Karriereknick durch Zuteilung von unterfordernden Tätigkeiten, ausbleibenden Gehaltserhöhungen, Diskriminierung, Mobbing, Versetzung oder Kündigung.

Chronisch Kranke können belastbar, leistungsfähig und deshalb auch berufstätig sein

Für jedes Krankheitsbild gibt es eine passende Lösung. Dafür müssen alle im Betrieb offen sein: Vorgesetzte, Betriebsärzte, Sozialvertretungen, Betriebsrat und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Beitrag „Mehr als ein Zipperlein“ im Mitteilungsblatt der Unfallkasse Post und Telekom (UKPT) zeigt Lösungsbeispiele aus der Praxis auf.

Beispiel Diabetes

Die Leistungsfähigkeit von Diabetikern muss nicht eingeschränkt sein. Der Betroffene wird gegebenenfalls mit Insulin eingestellt. Er lernt Ess- und Verhaltensregeln. Am Arbeitsplatz muss er die Möglichkeit haben, seine Essenszeiten und Blutzuckerkontrollen flexibel gestalten zu können. Wenn er dann noch seine regelmäßigen Arztbesuche wahrnimmt und sein Bewegungsprogramm durchführt, steht seiner weiteren Berufstätigkeit nichts im Wege.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsunfähigkeit, Wiedereingliederung