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Wiedereingliederung

zwei Frauen die diskutieren

Die Wiedereingliederung bezeichnet die schrittweise Rückkehr von Beschäftigten in das Arbeitsleben nach längerer Krankheit. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit unter Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen behutsam wiederherzustellen und eine dauerhafte Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen. Rechtlich ist insbesondere die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) nach § 74 SGB V sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX von Bedeutung. Auf den Haufe-Portalen Personal, Recht, Sozialwesen und Öffentlicher Dienst finden Fach- und Führungskräfte fundierte Fachbeiträge, gesetzliche Einordnungen, Muster und Arbeitshilfen zur rechtssicheren Gestaltung und praktischen Umsetzung von Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Weitere Hintergründe und Informationen zur Wiedereingliederung finden Sie auf der entsprechenden Wissensseite.

Wiedereingliederung auf dem Portal Personal

Auf dem Newsportal Haufe Personal steht die praktische Umsetzung der Wiedereingliederung im betrieblichen Kontext im Mittelpunkt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Haufe Personal erläutert die gesetzlichen Anforderungen des § 167 Abs. 2 SGB IX und stellt dar, wann ein BEM-Verfahren einzuleiten ist. Fachbeiträge zeigen, wie das Verfahren strukturiert aufgebaut werden kann, welche Beteiligten einzubeziehen sind und wie Dokumentation und Datenschutz rechtssicher gestaltet werden. Darüber hinaus werden organisatorische Aspekte wie Einladungsschreiben, Gesprächsleitfäden und Ablaufpläne behandelt. Praxisbeiträge erläutern typische Fallkonstellationen und zeigen, wie individuelle Maßnahmenpläne entwickelt werden können.

Stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“)
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung. Haufe Personal stellt dar, wie Wiedereingliederungspläne gestaltet werden, welche Rolle behandelnde Ärztinnen und Ärzte spielen und wie Arbeitszeit und Aufgaben schrittweise angepasst werden können. Auch Fragen zur Entgeltfortzahlung und zur Abstimmung mit Sozialversicherungsträgern werden eingeordnet.

Wiedereingliederung auf dem Portal Recht

Auf dem Newsportal Haufe Recht wird die Wiedereingliederung aus arbeits- und sozialrechtlicher Perspektive behandelt.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten des Arbeitgebers
Haufe Recht ordnet die gesetzlichen Grundlagen der Wiedereingliederung systematisch ein und erläutert die Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen des BEM. Beiträge befassen sich mit der Rechtsprechung zur Wirksamkeit krankheitsbedingter Kündigungen und der Bedeutung eines ordnungsgemäß durchgeführten BEM für die Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess. Zudem werden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sowie datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit Gesundheitsdaten dargestellt.

Kündigungsschutz und Wiedereingliederung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der arbeitsrechtlichen Bewertung, wenn eine Wiedereingliederung scheitert oder nicht angeboten wurde. Haufe Recht analysiert einschlägige Entscheidungen der Arbeitsgerichte und zeigt auf, welche Auswirkungen Versäumnisse im BEM-Verfahren auf die Wirksamkeit einer Kündigung haben können.

Wiedereingliederung auf dem Portal Sozialwesen

Auf dem Newsportal Haufe Sozialwesen wird die Wiedereingliederung im Kontext sozialversicherungsrechtlicher Leistungen und Rehabilitation behandelt.

Sozialversicherungsrechtliche Einordnung
Haufe Sozialwesen erläutert die Voraussetzungen der stufenweisen Wiedereingliederung nach § 74 SGB V und die Rolle der Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger. Beiträge stellen dar, unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf Krankengeld während der Wiedereingliederung besteht und wie die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, behandelndem Arzt und Sozialleistungsträger ausgestaltet ist.

Rehabilitations- und Teilhabeleistungen
Darüber hinaus werden Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation eingeordnet. Fachbeiträge erläutern die Schnittstellen zwischen Wiedereingliederung, Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wiedereingliederung auf dem Portal Öffentlicher Dienst

Auf dem Newsportal Haufe Öffentlicher Dienst wird die Wiedereingliederung im Kontext beamten- und tarifrechtlicher Besonderheiten behandelt.

Besonderheiten im Beamtenrecht
Haufe Öffentlicher Dienst erläutert, wie Wiedereingliederungsmaßnahmen bei Beamtinnen und Beamten ausgestaltet sind und welche rechtlichen Besonderheiten gelten. Beiträge befassen sich mit Dienstunfähigkeit, begrenzter Dienstfähigkeit und entsprechenden statusrechtlichen Folgen.

Wiedereingliederung im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes
Darüber hinaus werden tarifrechtliche Regelungen und organisatorische Besonderheiten im öffentlichen Sektor dargestellt. Fachbeiträge ordnen die Zusammenarbeit mit Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen ein und zeigen praxisrelevante Umsetzungsfragen auf.

Die Wiedereingliederung ist ein zentraler Bestandteil moderner Personal- und Gesundheitsstrategien. Sie verbindet arbeitsrechtliche Pflichten, sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen und organisatorische Maßnahmen im Unternehmen. Eine strukturierte und rechtssichere Umsetzung trägt wesentlich zur langfristigen Beschäftigungsfähigkeit und zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konflikte bei.


Schwarzer Stuhl an Tisch in leerem Raum
Schwarzer Stuhl an Tisch in leerem Raum
Rehabilitation von Beschäftigten

Wiedereingliederung - was ist zu beachten?

Die stufenweise Wiedereingliederung von Beschäftigten, auch Hamburger Modell genannt, hat das Ziel, den Gesundheitszustand erkrankter Beschäftigter durch die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu stabilisieren. Wenn Arbeitnehmer länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, haben sie das Recht auf die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Aber auch bei kürzeren Krankheitszeiten kann eine Wiedereingliederung sinnvoll sein.

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Mann und Frau im Büro mit Laptop
Mann und Frau im Büro mit Laptop
Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wie gut lassen sich depressive Beschäftigte reintegrieren?

Wenn Menschen mit Depressionen, einem Burn-out oder einer Angststörung ins Berufsleben zurückkehren, stellt das Betroffene und Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Eine stufenweise Wiedereingliederung gilt als problematisch. Eine aktuelle Studie untersuchte, ob die Erfolgsaussichten für eine gelungene Wiedereingliederung tatsächlich schlechter und die Rückfallquoten höher sind als nach anderen Erkrankungen.



Müder und erschöpfter Mann reibt sich die Augen
Müder und erschöpfter Mann reibt sich die Augen

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Das BEM hat zum Ziel, durch geeignete Maßnahmen zur Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu erhalten. Lesen Sie mehr zu Ablauf, Struktur und dem BEM in der Praxis.

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Wiedereingliederung leicht gemacht
Wiedereingliederung leicht gemacht
Forschungsprojekt der BAuA

Wiedereingliederung in den Betrieb nach psychischen Krisen

Ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Vier-Phasen-Modell entwickelt, damit Beschäftigte nach psychischen Krisen erfolgreich wieder in ihre Betriebe eingegliedert werden können. Dazu bedarf es aber einer Unternehmenskultur, die psychische Krisen von Beschäftigten nicht als Makel begreift und mit betroffenen Mitarbeitenden offen und vertrauensvoll umgeht.




Behinderung
Behinderung
Prothesen mit neuronaler Steuerung

Neue KI-Prothesen: Mit der Kraft der Gedanken wieder im Job – künstliche Intelligenz macht’s möglich

Herkömmliche Prothesen erlauben ihren Trägern eine Teilnahme am Arbeitsleben. In vielen Fällen sind den Betroffenen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten aber immer noch Grenzen gesetzt. Eine neue Generation von selbstlernenden Prothesen scheint nun dank Künstlicher Intelligenz (KI) eine vollständige Reintegration in das Berufsleben möglich zu machen. Amputierte können sie intuitiv mit der „Kraft ihrer Gedanken“ steuern und dadurch ihr Leben noch aktiver und selbständiger gestalten.