Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist für den Arbeitgeber gesetzliche Pflicht, um langzeiterkrankte Mitarbeiter wieder einzugliedern. Ob der Arbeitnehmer diese Verpflichtung einklagen kann, hatte das LAG Nürnberg kürzlich zu entscheiden.mehr
Die Wiedereingliederung ist seit 2004 verpflichtend und im Sozialgesetzbuch SGB IX verankert: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer, die länger erkrankt waren, gezielt wieder in den Betrieb integrieren. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass eine stufenweise Wiedereingliederung nicht nur bei Muskel-Skelett-Erkrankungen funktioniert, sondern besonders erfolgreich ist bei psychisch Erkrankten.mehr
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Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet. Damit sie nicht in die Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung führen, ist es wichtig, die Betroffenen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.mehr
Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert und arbeitsunfähig sind, erhalten auch während einer Wiedereingliederung Krankengeld von der Krankenkasse. Das Sozialgericht Dresden hatte nun zu entscheiden, ob die Krankenkasse zusätzlich Fahrkosten für die Zeit der Wiedereingliederung bezahlen muss.mehr
Im Rahmen der Wiedereingliederung werden Mitarbeiter stufenweise an die am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen herangeführt. Dafür gibt es einen zentralen Ansprechpartner im Betrieb: den Betriebsarzt.mehr
Die stufenweise Wiedereingliederung von Beschäftigten hat das Ziel, den Gesundheitszustand des Betroffenen durch Arbeit zu stabilisieren. Für den Arbeitgeber gibt es hier einiges zu beachten.mehr
Arbeitgeber sind aufgefordert, die Beschäftigungswünsche ihrer schwerbehinderten Arbeitnehmer ernst zu nehmen. Ein Versäumnis an dieser Stelle kann zu Gehaltsnachzahlungen führen. Das LAG Berlin-Brandenburg hat so in dem Fall einer Lehrerin entschieden.mehr
Viele Beschäftigte und Arbeitgeber können mit dem Begriff BEM nichts anfangen. Das liegt nicht an der Abkürzung für die Arbeitgeberpflicht, die es bereits seit 2004 gibt. In deutschen Unternehmen besteht generell nur geringes Wissen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement.mehr
Das 90 minütige Online-Seminar am 15.9.2016 gibt eine Einführung in die „Philosophie“ eines erfolgreichen BEM, beschreibt Sturz- und Stolperstellen und gibt Hinweise zur Gestaltung strukturierter und systematischer BEM-Prozesse.mehr
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, langzeiterkrankten Mitarbeitern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Grundlegende Strukturen und klar definierte Prozesse helfen dabei, diese Unterstützung für den Mitarbeiter reibungslos zu gestalten.mehr
Dieses Buch zeigt Schritt für Schritt, wie Personaler die Elternzeit als echte Chance für die Mitarbeiterbindung nutzen. Es bietet ein vierstufiges Konzept zum beruflichen Aus- und Wiedereinstieg, um die Voraussetzungen für eine harmonische Babypause und die gelungene Wiedereingliederung der Mitarbeiter zu schaffen.mehr
Krebs ist eine Krankheit, die in jedem Alter zuschlagen kann. Die Diagnose ist für die Betroffenen ein Schock. Und auch Angehörige und Kollegen sind davon berührt. An erster Stelle steht, die Krankheit zu besiegen und wieder gesund zu werden. Und dann? Wem es wieder gut geht, der möchte zurück an die Arbeit.mehr
Ob Rheuma, Diabetes oder Inkontinenz – wer eine chronische Krankheit hat, möchte am Arbeitsplatz lieber nicht darüber sprechen. Zu groß ist die Angst, dass die Beziehung zum Arbeitgeber und zu den Kollegen darunter leiden könnte. Vor allem junge Berufstätige fürchten, dass bei einer chronischen Erkrankung ihre Arbeitsleistung nachlassen könnte.mehr
Die Krankengeldausgaben steigen seit Jahren konstant. In den letzten 10 Jahren haben sie sich sogar verdoppelt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat ein Sachverständigenrat nun die Gründe begutachtet und Ideen entwickelt, wie die Ausgaben reduziert werden können.mehr
Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einen "organisierten Suchprozess" nach Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten anstellen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Fall bestätigt.mehr
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet ein so genanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zur Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter durchzuführen. Hier finden Sie Infos zum Ablauf des BEM-Verfahrens und Tipps für das BEM-Gespräch. mehr
Die Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit sind zunehmend psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Das Phänomen des Burnouts ist ein typisches Beispiel dafür. Nach Rückkehr des Mitarbeiters an den Arbeitsplatz muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt werden. Wir erläutern die Voraussetzungen. mehr
Inzwischen gibt es viele Informationen dazu, wie man einem Burnout vorbeugt. Doch was ist zu tun, wenn es im Unternehmen schon Burnout-Fälle gab und die Mitarbeiter nun ins Unternehmen zurückkehren? Gesundheitsexperte Werner Fürstenberg klärt auf.mehr
Wer chronisch krank ist, kann durchaus leistungsfähig und berufstätig sein. Doch viele trauen sich noch immer nicht, ihre Erkrankung dem Arbeitgeber mitzuteilen. Müssen sie auch nicht. Und so lange die Verantwortlichen nicht alle umdenken, ist das Schweigen manchmal verständlich.mehr