Wiedereingliederung - zentraler Ansprechpartner: Betriebsarzt

Der Betriebsarzt kennt sich sowohl mit den Arbeitsabläufen im Betrieb als auch mit den medizinischen Befunden aus. Daher sollten sich Beschäftigte, die nach einer längeren Krankheit in den Job zurückkehren, an den Betriebsarzt wenden.
Wiedereingliederung - der behandelnde Arzt und der Betriebsarzt müssen sich austauschen
Der behandelnde Arzt gibt im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer leisten kann und in welchem zeitlichen Umfang. Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Betrieb, v. a. mit dem Betriebsarzt, unbedingt erforderlich.
In größeren Betrieben sind sogar ausgebildete Personalfachleute ("Case-Manager") oder feste Arbeitskreise, wie z. B. Teams des betrieblichen Eingliederungsmanagements, für die Abwicklung solcher Maßnahmen zuständig.
Wiedereingliederung - Umgestaltung des Arbeitsplatzes mit dem Betriebsarzt abstimmen
Können Beschäftigte ihre Aufgaben nicht wie bisher wahrnehmen, hat der Betriebsarzt möglicherweise Ideen, wie der Arbeitsplatz umgestaltet werden kann. Ist das nicht möglich, berät er bei der Frage, welche alternativen Einsatzorte es für den Betroffenen gibt.
Dabei unterliegt er der ärztlichen Schweigepflicht. Arbeitnehmer müssen nicht befürchten, dass etwas von dem mit ihm Besprochenen an die Ohren des Chefs dringt.
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
Mehr Informationen rund um das Thema Wiedereingliederung finden Sie im Haufe-Beitrag Wiedereingliederung.
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
2.7031
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
2.385
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
1.580
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
725
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
543
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
474
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
369
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
255
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
253
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
226
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
19.05.2025
-
Einfacharbeit: Für die Beschäftigten alles andere als einfach
15.05.2025
-
BGM bei „schwer erreichbaren“ Zielgruppen
12.05.2025
-
Later Life Workplace Index zur Befragung älterer Beschäftigter
09.05.2025
-
Hautkrebsvorsorge: Nur 20 Prozent der Beschäftigten erhalten Angebot
08.05.2025
-
Reiseapotheke für den Auslandseinsatz: Was gehört in die Medikamentenbox?
02.05.2025
-
Arbeitsmotivation fördern: Praxisnahe Ansätze zur Optimierung von Arbeitsbedingungen
30.04.2025
-
Fühlen sich ältere Beschäftigte durch digitale Technologie überfordert?
29.04.2025
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
28.04.20251
-
Frühjahrsmüdigkeit am Arbeitsplatz: Mit gezielten BGM-Maßnahmen fit und leistungsfähig bleiben
25.04.2025