Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
Was bedeutet Nachtschichtuntauglichkeit und was trägt dazu bei, dass Mitarbeiter trotz Nachtschicht gesund und leistungsfähig bleiben?
Nachtschichtuntauglichkeit durch Diabetes oder Bluthochdruck?
Keine Nachtschicht darf z. B. derjenige machen, der an Diabetes oder Bluthochdruck erkrankt ist und bei dem sich die Krankheit durch eine gesunde Lebensweise und Medikamente nicht einstellen lässt. Ob ein Mitarbeiter nachtschichtuntauglich ist, muss ein Arbeitsmediziner beurteilen und feststellen. Denn nicht jeder Diabetiker ist davon betroffen.
Nachtdienstuntauglichkeit bezieht sich auf die Zeit von 23.00 bis 06:00 Uhr
Wer nachtdienstuntauglich ist, ist nicht zugleich arbeitsunfähig. Eine Nachtdienstuntauglichkeit bezieht sich nur auf den gesetzlichen Nachtzeitraum von 23.00 bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeit darf der Mitarbeiter nicht eingesetzt werden.
Nachtschichtuntauglichkeit muss kein Dauerzustand sein
Es ist durchaus möglich, dass sich durch eine Behandlung oder veränderte Lebensweise der Zustand wieder verändert. Ob dies der Fall ist, muss ebenfalls medizinisch geklärt und bestätigt werden.
Schichtpläne sollten nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden
Damit Nachtschicht über mehrere Jahre und auch von älteren Beschäftigten durchgeführt werden kann, sollten Schichtpläne nach wissenschaftlichen Erkenntnissen alternsgerecht gestaltet werden. Dies bedeutet u. a.
- max. drei Nachtschichten hintereinander,
- nach der Nachtschichtphase mindestens 24 besser 48 Stunden Freizeit sowie
- Freizeitausgleich für Mehrbelastung bzw. Mehrarbeit.
Selbstverantwortung der Mitarbeiter ist ebenfalls wichtig
Auch die Mitarbeiter müssen Verantwortung übernehmen – und zwar für sich. Dazu gehört vor allem ein gesunder Lebensstil mit gesunder Ernährung, ausreichend Schlaf, Erholung sowie Bewegung.
Mehr zum Thema Schichtarbeit
Was man über die Schichtsysteme wissen muss
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.541
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
9551
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
746
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
348
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
214
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
200
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
166
-
Weniger Sicherheitsbeauftragte: Neuer Schwellenwert beschlossen
160
-
Welttag Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2026
150
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
137
-
Wie effektiv ist Betriebssport? Wissenschaftliche Studien liefern gemischte Ergebnisse
12.05.2026
-
Psychische Gesundheit im Betrieb: ifaa-Studie 2026
07.05.2026
-
TÜV Rheinland: Gefährdungsbeurteilung neu denken
06.05.2026
-
Aktualisierung DGUV Information 205-040: Brandschutz Prüffristen
29.04.2026
-
Welttag Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2026
28.04.2026
-
Digitale Prävention: Vorausschauende Sicherheit mit KI und AR
27.04.2026
-
Was die Cannabis-Legalisierung brachte
20.04.2026
-
KI im Bauwesen und ihre Folgen für den Arbeitsschutz
16.04.2026
-
DGUV Regel 115-401: Neue Regeln für Büroarbeitsplätze
15.04.2026
-
Elektromagnetische Felder: DGUV Vorschrift 15 außer Kraft
14.04.2026