Digitale Betreuung: Kritik daran wächst – ist diese berechtigt?
Die DGUV Vorschrift 2, die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, konkretisiert die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Sie regelt darin unter anderem verbindlich, welche Maßnahmen Unternehmen treffen müssen, um externe Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen und einzusetzen.
Bis zu 50 % digital
Ein zentraler Punkt der Novellierung bildet die Definition und die Ausweitung digitaler Betreuung. Unter bestimmten Umständen können die Beratungen durch externe Betriebsärzte und Sifa telefonisch und digital durchgeführt werden. In der Grundbetreuung dürfen daher Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ein Drittel der Beratungsleistungen digital, also per Videokonferenz oder Webcam-Übertragung, durchführen, in bestimmten Sonderfällen sogar bis zu 50 %. Dies alles aber nur, wenn die externen Berater die Arbeitsbedingungen und -prozesse im Unternehmen bereits sehr gut kennen.
Kritik von Experten
Neben vielen positiven Stimmen sehen allerdings ebenfalls nicht wenige Arbeitsschutzexperten diese größere Flexibilität jedoch kritisch. Sie warnen, dass mit der „digitalen Entfernung“ auch das Risiko steigt – selbst dann, wenn Sifa oder Betriebsarzt das Unternehmen in- und auswendig kennen sollten. Insbesondere bei technischen Risiken, wie Defekten an Maschinen, müssten ihnen zufolge die Risiko- oder Gefährdungsbeurteilung direkt vor Ort erfolgen. Denn selbst bei den besten Webcam-Bildern sei der Blick in das Maschineninnere nicht mit einer Inspektion an Ort und Stelle zu vergleichen. Wichtige Details könnten bei der digitalen Übertragung schnell übersehen werden. Zudem bemängeln sie den Verwaltungsaufwand, da diese digitalen Betreuungsleistungen zusätzlich dokumentiert werden müssten. Schließlich sei der ständige unmittelbare Kontakt der Berater zu den für die Sicherheit im Unternehmen Verantwortlichen im Unternehmen wichtig, der aber bei einem Anteil von 30 % bis 50 % des Beratungsvolumens nicht im wünschenswerten Ausmaß gegeben sei.
Unterstützungstools
Ob die Gefährdungsbeurteilung allein in Eigenregie durch den Betrieb und/oder hauptsächlich mit externen Beratern durchgeführt wird, stellt viele kleinere Unternehmen immer wieder vor organisatorischen Herausforderungen. Die Berufsgenossenschaften greifen ihren Mitgliedsbetrieben aber mit eigenen digitalen Tools unter die Arme. So zum Beispiel die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), auf deren „digitalen Musterkatalog“ für die Gefährdungsbeurteilung die Unternehmen Zugriff über das BGN-Extranet haben.
Digitaler Musterkatalog der BGN
Der branchenspezifische Katalog des BGN, der sich individuell anpassen lässt, führt die Nutzer dann Schritt für Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung. Durch den modularen Aufbau müssen nur die für den jeweiligen Betrieb relevanten Abschnitte bearbeitet werden. Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen können direkt den zuständigen Beschäftigten zugewiesen werden. Die Anwendung kann gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder externen Dienstleistern genutzt werden und wird regelmäßig aktualisiert.
Digital-Tools werden angenommen
Erste Studien in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen haben Hinweise darauf gegeben, dass diese digitalen Leitfäden eine wertvolle Unterstützung darstellen können. Die befragten User bewerteten das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen in der Mehrheit positiv oder sogar sehr positiv. In den untersuchten Organisationen hat sich durch die digitalen Hilfstools die Anzahl der tatsächlich vollständig durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen teils deutlich gegenüber der Situation vor Einführung der Tools erhöht.
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