Eine gelebte Arbeitsschutzorganisation gelingt in den meisten Unternehmen nur, wenn alle Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz an einem Strang ziehen. Und doch bleibt in vielen Betrieben eine Rolle erstaunlich oft ungenutzt: die der Sicherheitsbeauftragten. Dabei könnten sie ein entscheidender Hebel sein, gerade in Zeiten, in denen Unternehmen stärker auf Kultur statt nur auf Regeln setzen.
In den letzten Monaten wurde kaum eine Rolle im Arbeitsschutz so kontrovers diskutiert wie diese. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfolgt das Ziel, die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in kleinen Unternehmen zu reduzieren. Das Konzept eines effizienteren und bürokratiearmen Arbeitsschutzes sieht vor:
- In KMU mit weniger als 50 Beschäftigten könnte die Rolle komplett entfallen.
- In KMU mit weniger als 250 Beschäftigten wäre nur noch ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich.
Nach Schätzungen des BMAS würde dies eine Reduzierung von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten in Deutschland bedeuten. Während Arbeitgeberverbände diese Entwicklung begrüßen, kommt Kritik von anderen Verbänden – etwa vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI).
Doch warum entsteht diese Diskussion überhaupt? Und weshalb wird der Mehrwert von Sicherheitsbeauftragten so häufig unterschätzt?
Was sind Sicherheitsbeauftragte eigentlich?
Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich aus § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) sowie aus § 20 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Arbeitgeber mit mehr als 20 regelmäßig Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Wie viele erforderlich sind, hängt unter anderem von:
- der Anzahl der Beschäftigten,
- den betrieblichen Risiken,
- der räumlich-zeitlichen Nähe zu den Arbeitsplätzen ab.
Wichtig: Sicherheitsbeauftragte dürfen im Sinne der rechtlichen Rahmenbedingungen keine Führungskräfte sein. Sie sind Mitarbeitende, die als Bindeglied wirken – zwischen Kolleginnen und Kollegen, Führungskräften und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Eine besondere Herausforderung ist, dass es sich um ein Ehrenamt handelt, das meist zusätzlich und unentgeltlich übernommen wird.
Typische Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
- Erkennen von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Mängeln
- Ansprechen unsicherer Situationen und Zustände
- Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen bei Fragen zum Arbeitsschutz
- Mitwirkung u. a. bei Unfallanalysen, Begehungen oder Unterweisungen
Warum bleibt das Potenzial oft ungenutzt?
In der betrieblichen Praxis zeigt sich, dass Sicherheitsbeauftragte häufig nicht wirksam eingebunden sind. Die Publikation „Verbesserung der Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten“, die im November 2023 von der DGUV veröffentlicht wurde, bestätigt die Erfahrungen. Demnach sagen 51,7 % der befragten Sicherheitsbeauftragten, dass sie nur selten von Kolleginnen und Kollegen bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz angesprochen werden. 47,9 % erfahren oft zu spät oder gar nicht von gefährlichen Situationen.
Auch wenn nur 24,8 % sagen, dass ihre Führungskräfte ihre Aufgaben nicht kennen, zeigt die betriebliche Realität häufig ein anderes Bild. In hunderten Trainings mit Führungskräften wurde deutlich: Viele wissen nur oberflächlich, welche Rolle Sicherheitsbeauftragte wirklich spielen könnten. Das führt dazu, dass Mitarbeitende manchmal nach dem Prinzip: „Wer bei drei nicht auf dem Baum war“ ausgewählt werden. Und gleichzeitig wird zu wenig Zeit für die Ausübung der Aufgaben eingeräumt.
Wie gelingt der Schritt zu wirksamen Sicherheitsbeauftragten?
Sicherheitsbeauftragte nicht wirksam einzusetzen ist so, als würde man im Finale der Champions League den besten Stürmer auf die Bank setzen. Was im Fußball niemand tun würde, sollte auch im Arbeitsschutz zur Vergangenheit gehören. Der Weg zur Wirksamkeit beginnt mit einer klaren Erwartungshaltung:
- Erfahrungsgemäß gelingt der Schritt zu mehr Wirksamkeit über eine Erwartungshaltung an die Sicherheitsbeauftragten. Das bedeutet, dass Management und Führungskräfte im ersten Schritt über die rechtlichen Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten informiert werden müssen. Auch wenn Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit meinen, dass die Aufgaben bekannt sein müssen: In den meisten Fällen sind sie es nicht.
- Wenn der rechtliche Rahmen gesteckt ist, führt eine moderierte Ausarbeitung von einzelnen Erwartungshaltungen an die Rolle des Sicherheitsbeauftragten oftmals zu der Erkenntnis, dass Sicherheitsbeauftragte eben nicht nur ein notwendiges Übel zur Rechtskonformität sind. Sie können durchaus einen hohen Mehrwert bieten und zur Entlastung von Führungskräften beitragen, auch wenn natürlich die rechtliche Verantwortung stets bei Management und Führungskräften bleibt.
- Sobald diese Erkenntnis bewusst wird, braucht es auch ein Anforderungsprofil. Also welche sozialen und fachlichen Kompetenzen Mitarbeitende benötigen, die diese Rolle entsprechend der Erwartungshaltung wahrnehmen sollen. Hierdurch ergibt sich schnell, dass in der Auswahl mehr auf Qualität gesetzt wird, statt auf Quantität.
Zu guter Letzt gilt es dann, den erforderlichen wertschätzenden Rahmen zu schaffen. Eine Wertschätzung, die bereits bei der Bestellung beginnt, bei kleinen Benefits weitergeht und am Ende bei der Zeit für Sicherheit endet.
Fazit: Mehr Mitstreiter für gelebten Arbeitsschutz
Ein solcher Transformationsprozess im Zusammenhang mit einer ganzheitlichen Strategie führt abschließend dazu, dass die Anzahl an Mitstreitern im Arbeits- und Gesundheitsschutz steigt. Aus den Multiplikatoren unter den Sicherheitsbeauftragte werden in Zusammenarbeit mit Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit weitere Mitstreiter. So gelingt im Zusammenspiel mit weiteren zielgerichteten Maßnahmen ein Kulturwandel hin zu einem gelebten Arbeits- und Gesundheitsschutz.