Stufenweise Wiedereingliederung psychisch erkrankter Mitarbeiter
Die stufenweise Wiedereingliederung hat das Ziel, dass erkrankte Beschäftigte in das Erwerbsleben zurückkehren. Sie werden durch schrittweise Erhöhung der täglichen Arbeitsstunden an ihre ursprüngliche Arbeitszeit herangeführt.
Ist eine stufenweise Wiedereingliederung gleichbedeutend mit einer Teilzeitstelle?
Nein. Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Dabei sind nicht nur die Arbeitszeiten geändert, sondern auch die Leistungsanforderungen an den Mitarbeiter verringert und anders strukturiert.
Wie werden Arbeitszeiten und Leistungsanforderungen während der Wiedereingliederung bestimmt?
Höhe und Ausmaß legen der Arbeitgeber und der Beschäftigte zusammen fest. Unterstützt werden sie bei der Vereinbarung der Vertragsbedingungen u. a. vom Haus- und Betriebsarzt und eventuell von einem Psychologen oder Psychotherapeuten.
Wer ist am Wiedereingliederungsprozess beteiligt?
Außer den bereits oben genannten Personen sind auch die Krankenkasse und behandelnde Reha-Einrichtungen für eine erfolgreiche Wiedereingliederung wichtig.
Wann beginnt die stufenweise Wiedereingliederung?
In der Regel kehrt der erkrankte Mitarbeiter nach 4 Wochen von einer stationären Behandlung zurück. Dann heißt es gemeinsam für den Organisationsrahmen zu sorgen, damit der Weg zurück in die Arbeit beginnen und erfolgreich durchgeführt werden kann.
Vereinbarungen zur Wiedereingliederung nachjustieren
Die stufenweise Wiedereingliederung wird auch als Hamburger Modell bezeichnet. Bei dem Verfahren ist es, gerade im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen wichtig, die Vereinbarungen immer wieder zu überprüfen. Denn oft zeigt sich, dass der ursprüngliche Plan zu optimistisch war und nachjustiert werden muss.
Wie erfolgreich ist die stufenweise Wiedereingliederung?
In einer Studie aus dem Jahr 2011 mit 6.000 Erkrankten, die an einer stufenweisen Wiedereingliederung teilgenommen hatten, zeigte sich ein Erfolg von über 80 %. Weniger als 10 % hatten die Wiedereingliederungsmaßnahme abgebrochen. Auch wenn es sich damals überwiegend um Muskel-Skelett-Erkrankte handelte, haben sich die positiven Erfolge inzwischen auch bei psychisch Erkrankten bewiesen.
Das könnte Sie auch interessieren
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
2.345
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
1.6521
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
959
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
473
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
419
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
251
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
227
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
214
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
209
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
186
-
Sicherheit und Effizienz im Einklang durch technische Maßnahmen im STOP-Prinzip
18.02.2026
-
Sicherheitsbeauftragter: Unterschätzte Schlüsselrolle oder Bürokratie von gestern?
17.02.2026
-
3 Gründe, warum Beinaheunfälle nicht gemeldet werden
10.02.2026
-
Ordnungssinn: Fördert Struktur wirklich Gesundheit, Konzentration und Produktivität?
09.02.2026
-
Wie wichtig ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Arbeitgeberattraktivität?
05.02.2026
-
Allergien im Büro und ihre Bedeutung für die Gefährdungsbeurteilung
03.02.2026
-
Defibrillatoren können Leben retten, aber Betriebe müssen keine haben
30.01.2026
-
Industrieschutzhelme: Überarbeitete Norm mit zwei Standards
26.01.2026
-
Psychische Gesundheit: Herausforderung am Arbeitsplatz
22.01.2026
-
Arbeitsschutz soll auch bundesweit effektiver werden
20.01.2026