Typ-2-Diabetes: G-BA beschließt DMP-Aktualisierungen
Änderungen betreffen beispielsweise die Empfehlungen zur Arzneimitteltherapie, den Umgang mit Begleit- und Folgeerkrankungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der aktuelle Beschluss hat auch Auswirkungen auf die DMP-Vertragspartner: Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses müssen die laufenden DMP-Verträge, die zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern bestehen, an die neuen Anforderungen angepasst werden.
Folgende Änderungen wurden unter anderem beschlossen:
- Die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie des Blutzuckerstoffwechsels sind vor dem Hintergrund eines individuell unterschiedlichen Risikos auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Funktionsstörungen der Niere stärker präzisiert worden. Das betrifft sowohl die Ziele und Strategie der Therapie als auch die Empfehlungen zur Wirkstoffauswahl.
- Da Übergewicht und Bewegungsmangel wichtige Einflussfaktoren für den Verlauf eines Typ-2-Diabetes sind, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des DMP noch stärker motiviert werden, sich gesund zu ernähren und sich mehr zu bewegen.
- Aufgrund der besonderen Bedeutung für die Patientinnen und Patienten wurden in die DMP-Anforderungen auch Hinweise auf das Risiko einer Unterzuckerung im Alltag aufgenommen.
Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses: „Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes können sich darauf verlassen, im DMP nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens behandelt zu werden. Das ist möglich, weil der Gemeinsame Bundesausschuss regelmäßig die geltenden Anforderungen überprüft und sie bei Bedarf anpasst – so wie mit unserem heutigen Beschluss. Gestützt haben wir uns hierbei ganz wesentlich auf die Bewertung der medizinischen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.“
Diabetes mellitus Typ 2 – eine chronische Stoffwechselerkrankung
Beim Diabetes mellitus Typ 2 handelt es sich um eine chronische Stoffwechselerkrankung, bei der der Körper nur noch ungenügend auf das blutzuckersenkende Insulin anspricht. Zu den Risikofaktoren für eine Erkrankung zählen Übergewicht und Bewegungsmangel. Werden die Blutzuckerwerte nicht ausreichend gesenkt, kann es langfristig zu Folgeerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Leiden, Erblindung und Durchblutungsstörungen an den Füßen (diabetisches Fußsyndrom) kommen.
Inkrafttreten
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung treten die neuen Anforderungen einschließlich der angepassten Dokumentationsvorgaben am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.
Hintergrund: DMP (Disease-Management-Programme)
Ziel der DMP ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wählt chronische Erkrankungen aus, die für ein DMP geeignet sind, legt die Anforderungen an solche Programme fest, überprüft sie regelmäßig und aktualisiert sie gegebenenfalls (§ 137f SGB V). Die Anforderungen an die DMP und die Dokumentation sind in der DMP-Anforderungen-Richtlinie geregelt.
Die praktische Umsetzung der DMP erfolgt auf der Basis regionaler Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (Vertragsärztinnen und -ärzten/Krankenhäusern). Vor Vertragsabschluss prüft das Bundesamt für Soziale Sicherung, ob die in der Richtlinie des G-BA festgelegten Anforderungen an ein DMP eingehalten werden.
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