Gesetzliche Krankenversicherung

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Gesundheitsreform

Bundeskabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 29.4.2026 den Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf keine Kürzung des Krankengeldes mehr und für familienversicherte Ehegatten ist nun ein geringerer Zuschlag des beitragspflichtigen Einkommens vorgesehen. Außerdem gibt es Änderungen, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze betreffen. 



















Finanzdaten auf dem Handy
Finanzdaten auf dem Handy
Finanzierungslücke

Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge 2026 weiterhin möglich

Millionen Versicherte müssen weiterhin mit möglichen Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr rechnen. Zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt 2025 sind endgültig ausgeschlossen, wie die schwarz-rote Koalition nach den finalen Beratungen im Bundestag bekanntgab. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant jedoch kurzfristige Maßnahmen, um Beitragserhöhungen ab Januar abzuwenden.


1 Euro in der Hand halten
1 Euro in der Hand halten
Sozialverband VdK

Teilfinanzierung des Bundeshaushalts aus Beitragsgeldern verfassungswidrig

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Haushalt 2026 plant der Sozialverband VdK die Einreichung mehrerer Musterklagen. Im Mittelpunkt steht dabei ein Betrag von 5,2 Milliarden Euro, der während der Pandemie aus der sozialen Pflegeversicherung entnommen wurde, um gesamtgesellschaftliche und versicherungsfremde Aufgaben zu finanzieren. Eine Rückerstattung dieser Mittel durch die Bundesregierung blieb jedoch aus.




















OP-Schwester und Chirurgen bei OP im Operationssaal
OP-Schwester und Chirurgen bei OP im Operationssaal
WIdO

Deutliche Qualitätsunterschiede bei Implantation von Hüftgelenken

Personen, die sich aufgrund von Arthrose einem Hüftgelenksersatz unterziehen müssen, haben die Möglichkeit, das Risiko von Problemen erheblich zu reduzieren, indem sie ein Krankenhaus auswählen, das hervorragende Qualitätsbewertungen vorweisen kann. Dies wird durch eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) verdeutlicht, die auf dem Verfahren zur Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR) basiert.