IGeL: Individuelle Gesundheits-Leistungen

IGeL ist die Abkürzung für „Individuelle Gesundheits-Leistungen“. Bei IGeL handelt es sich dabei um ärztliche Leistungen, die durchaus sinnvoll sind oder ärztlich empfehlenswert erscheinen, von den gesetzlichen Krankenkassen aber nicht übernommen werden.

Beispiele für IGeL sind Bluttest auf Allergie, Gebärmutterhalskrebs-Screening, PSA-Bestimmung und Rauchervorsorge.

Viele IGeL-Leistungen wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch nie bewertet oder nach umfassender Prüfung die Einführung solcher Leistungen wegen unzureichenden medizinischen Nutzens abgelehnt. Aus diesem Grund kann es durchaus sein, dass viele dieser angebotenen IGeL-Leistungen teilweise nutzlos oder ggf. sogar risikobehaftet sein können.

Behandler muss über IGeL aufklären 

Eine große Bedeutung kommt der Aufklärungspflicht des Behandlers zu. Er muss dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände erläutern. Erst nach dieser umfassenden Erklärung der Vor- und Nachteile, Konsequenzen und Alternativen sollte sich der Versicherte für oder gegen eine IGeL-Leistung entscheiden.

Eine gute Unterstützung in der Entscheidungsfindung bietet das Internetportal IGeL-Monitor. Es wird vom Medizinischen Dienst Bund betrieben. Der IGeL-Monitor ist eine Entscheidungshilfe im Umgang mit Individuellen Gesundheits-Leistungen, die wissenschaftlich abgesichert, verständlich und transparent ist.