Patientenrechte: Anhörung zeigt offene Fragen beim Patientenrecht

Der Entwurf des Patientenrechtegesetzes sorgt nach wie vor für Diskussionsstoff. Auch bei der Anhörung im Bundestag zeigten sich noch zahlreiche Lücken. Großen Regelungsbedarf gibt es bei den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).

Die Patientenrechte zu erweitern und in einem Gesetz zusammen zu fassen wird grundsätzlich von vielen Experten befürwortet. Dies wurde in der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und des Rechtsausschusses am 22.10.2012 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechte von Patienten deutlich.

Vielfache Zustimmung

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Frank Ulrich Montgomery hält das Gesetz für gelungen. Die Neuregelungen versetzten die Patienten in die Lage, ihre Rechte nicht nur leichter als bisher zu erkennen, sondern auch gegenüber Dritten durchzusetzen.

Ähnlich argumentierte Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband. Mit der Neuregelung könne sich der Patient künftig leichter über seine Rechte kundig machen, erklärte sie.

Auffassungen liegen im Detail weit auseinander

Umstritten war vor allem das Thema IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen). Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband wies darauf hin, dass es sich bei den IGeL um einen dynamischen Markt handele, auf dem nur bedingt qualitätsgesicherte Leistungen angeboten würden. Für den Patienten stehe aber die vertragsärztliche Versorgung mit Kassenleistungen im Vordergrund, betonte Kiefer. Die beiden Leistungsarten dürften daher bei der Behandlung nicht vermischt werden. Daher sollten zwischen Angebot und Inanspruchnahme mindestens 24 Stunden vergehen.

BÄK-Präsident Montgomery tritt zwar ebenfalls dafür ein, IGeL und GKV-Leistungen sachlich zu trennen. „Beide zusammen dürfen nicht in einem einheitlichen Behandlungsakt erfolgen“, meinte Montgomery. Eine zeitliche Trennung, etwa durch eine 24-Stunden-Frist, hält Montgomery aber für unangemessen.

Hoher Informationsbedarf - hoher Entscheidungsdruck

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wies darauf hin, dass es für Patienten ausgesprochen schwierig sei, unabhängige Informationen zum Nutzen von IGeL zu erhalten. Der vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) in Auftrag gegebene IGeL-Monitor sei gerade erst angelaufen.

Zudem sehen Patienten sich in der Arztpraxis oft genötigt, „sofort zu entscheiden“, ob eine IGeL in Anspruch genommen wird.

Laut Klaus Koch vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sei „der Nutzen mancher Art von Krebsfrüherkennungsuntersuchung sehr umstritten oder sogar negativ.“ IGeL wie die Früherkennungsuntersuchung zum Prostatakrebs hätten zur Folge gehabt, dass seit den 80er Jahren die Zahl der Prostatakrebsdiagnosen um das 3-Fache anstieg.

Wer soll den Patienten informieren?

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung sei es abwegig, dass der Patient darüber informiert werden muss, weshalb eine angebotene IGeL nicht Bestandteil des Leistungskataloges der GKV ist. Darüber müssten „die Krankenkassen den Patienten informieren, aber nicht der Arzt“. Denn im Rahmen der GKV bestehe zwischen Arzt und Patient keine direkte Vertragsbeziehung.

Mindeststandards für IGeL

Volker Pickerodt vom Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ) hält IGeL teilweise für sinnvoll, z. B. Reiseschutzimpfungen. „Solche Maßnahmen sollten daher in den Leistungskatalog der GKV übernommen werden“, meint Pickerodt.

Bei anderen Leistungen sei eine Finanzierung durch die GKV hingegen nicht angemessen. Das Problem sei, dass zwischen beiden eine große Grauzone existiere. Eine Abgrenzung könnte durch die Festlegung von Mindeststandards für IGeL bilden, wie etwa der ausdrückliche Wunsch des Patienten.

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