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FG Pressemitteilung

Bezüge eines Kassenzahnarztes aus sog. erweiterter Honorarverteilung

Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen FG hat entschieden, dass Einkünfte eines Kassenzahnarztes aus der sog. erweiterten Honorarverteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein zu den nachträglichen Einkünften aus selbständiger Arbeit und nicht zu den - nur mit einem Besteuerungsanteil steuerbaren - sonstigen Einkünften i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG gehören.