Zahnarzt filmt heimlich in Umkleidekabine - Kassenärztliche Zulassung entzogen
Im Jahre 2012 entdeckten die Zahnarzthelferinnen eines, als Vertragsarzt zu- und niedergelassenen Zahnarztes, eine versteckte Kamera im Umkleideraum. Mit dieser erstellte der Zahnarzt ohne Wissen der Zahnarztheferinnen Aufnahmen von seinen Mitarbeiterinnen. Das diesbezüglich geführte Strafverfahren wurde nach Rücknahme des Strafantrags durch die Praxisangestellten eingestellt. Später wurden den Zahnarzthelferinnen jedoch ein Schmerzensgeld gezahlt, woraufhin das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Gera einvernehmlich beendet wurde.
Kassenärztlichen Vereinigung entzieht die Zulassung
Auf Antrag der kassenärztlichen Vereinigung wurde wiederum ein Verfahren mit dem Ziel eingeleitet, die Zulassung des Zahnarztes zu entziehen. Der Berufungsausschuss der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung entzog dem Zahnarzt daraufhin die Zulassung mit Beschluss vom 28.1.2015. Damit war Zahnarzt nicht einverstanden und reichte Klage beim Sozialgericht Gotha ein. Das Sozialgericht wies die Klage mit Urteil vom 23.3.2016 jedoch ab.
LSG bestätigt grobe Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten
Das Thüringer Landessozialgericht bestätigte die Auffassung des Berufungsausschusses und des Sozialgerichts Gotha. Der Zahnarzt sei aufgrund einer groben Verletzung seiner vertragsärztlichen Pflichten ungeeignet für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit. Nach Auffassung des Gerichts liege eine grobe Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten darin, dass der Kläger über einen Zeitraum von sechs Jahren wiederholt Bildaufnahmen von seinen Praxisangestellten im Umkleideraum ohne deren Kenntnis angefertigt habe.
Eingriff in die Intims- und Privatsphäre wie sexuelle Belästigung zu werten
Das Gericht könne nicht der Auffassung des Zahnarztes folgen, dass eine Ungeeignetheit eines Arztes nur mit schweren Pflichtverstößen im Hinblick auf die ihm anvertrauten Patienten oder das System der vertragsärztlichen Versorgung begründet werden könne. Eine grobe Pflichtverletzung könne sich auch aus dem Verhalten gegenüber Praxisangestellten ergeben. Die Anfertigung unerlaubter Bildaufnahmen in der Umkleidekabine stelle unabhängig von der damit verfolgten Motivation einen erheblichen Eingriff in die Intims- und Privatsphäre der Mitarbeiterinnen und in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Dieser sei von der Schwere genauso zu werten, wie eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Arztberuf stellt besondere Anforderungen an die charakterliche Eignung
Der Kläger habe unter Ausnutzung der Gegebenheiten der Praxis seine Arbeitgeberstellung als Arzt für einen schweren Eingriff in die Grundrechte seiner Mitarbeiter missbraucht. Dies beinhalte zugleich seine Ungeeignetheit für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit. Nach Auffassung des Gerichts stelle der Arztberuf besondere Anforderungen an die charakterliche Eignung desjenigen, der ihn ausübe.
Hinweis: Thüringer Landessozialgericht, Urteil v. 20.11.2017, L 11 AK 807/16
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.220
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
2.701
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.720
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.587
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
1.29710
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.290
-
Folgen der Aufforderung
1.169
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf soll 2025 nicht steigen
1.085
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.024
-
Rechtmäßig auffordern: Krankenkassen müssen einiges beachten
957
-
Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2024
16.09.2024
-
Falscher Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Honorar
12.09.2024
-
Blankoverordnung ab November auch in der Physiotherapie
11.09.2024
-
Hilfsmittel: Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen
09.09.2024
-
Keine Erhöhung des Bürgergelds im Jahr 2025
05.09.2024
-
Keine Grundsicherungsleistungen während Jugendarrest
27.08.2024
-
Statistik 2023: 75 Patienten sterben nach Behandlungsfehlern
23.08.2024
-
Kita-Personal häufiger krank als der Durchschnitt
21.08.2024
-
Kiffen auf Rezept
19.08.2024
-
Wohngeld-Erhöhung 2025 von Bundeskabinett beschlossen
14.08.2024